Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 24. März 2026

Delegierter Rechtsakt der Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens für den Beruf des Physiotherapeuten

Die Europäische Kommission plant, im dritten Quartal 2026 einen delegierten Rechtsakt zur Einführung eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten („Common Training Framework“, CTF) vorzulegen. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Ausbildungsrahmens, der die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union erleichtert. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 49a der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission zur Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens für den Beruf der Physiotherapeutin bzw. des Physiotherapeuten. Ein harmonisierter Ausbildungsrahmen kann wesentlich dazu beitragen, Anerkennungsverfahren zu vereinfachen, die Mobilität von Fachkräften zu fördern und die Qualität der physiotherapeutischen Versorgung europaweit zu stärken. Gleichzeitig kann ein solcher Rahmen dazu beitragen, die Versorgungssicherheit im physiotherapeutischen Bereich zu verbessern und den europäischen Binnenmarkt für Gesundheitsfachberufe weiter zu stärken.

Aus Sicht der DSV kann ein standardisiertes Ausbildungsniveau die Anerkennungsverfahren innerhalb des EU-Binnenmarkts beschleunigen und vereinheitlichen. Dies würde den Verwaltungsaufwand für nationale Behörden sowie für die Krankenkassen reduzieren, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen erhöhen und den Zugang ausländischer Fachkräfte ins deutsche Gesundheitssystem erleichtern. Damit könnte zugleich ein Beitrag zur Milderung des bestehenden Fachkräftemangels geleistet werden. In Deutschland sind derzeit mehr als 212.000 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten tätig, während der Bedarf an physiotherapeutischen Leistungen weiter steigt. Eine effizientere Gestaltung der Anerkennungsverfahren ist daher von besonderer Bedeutung.

Nationale Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland wird die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ bzw. „Physiotherapeut“ derzeit entweder durch eine dreijährige fachschulische Ausbildung oder durch ein mindestens sechssemestriges Bachelorstudium im Rahmen einer hochschulischen Ausbildung erworben. Der Zugang zur fachschulischen Ausbildung setzt in der Regel einen mittleren Schulabschluss (zehnjährige Schulbildung) voraus, während für die hochschulische Ausbildung die Hochschulreife (in der Regel zwölfjährige Schulbildung) erforderlich ist.

Für bestimmte physiotherapeutische Leistungen sind darüber hinaus zusätzliche Weiterbildungen erforderlich. Bei Weiterbildungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten prüft derzeit der Medizinische Dienst der Krankenkassen, ob diese den in Deutschland geltenden Anforderungen entsprechen. Aus Sicht der DSV begrüßen wir ausdrücklich, wenn künftig alle hierfür notwendigen Kompetenzen bereits integraler Bestandteil der Ausbildung wären und somit Verwaltungs- und Prüfaufwände seitens der Krankenkassen reduziert werden können.

Berücksichtigung nationaler Bildungsstrukturen

Aus Sicht der DSV ist es für die Schaffung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens für den Beruf der Physiotherapeutin bzw. des Physiotherapeuten notwendig, bestehende nationale Unterschiede im Bildungswesen angemessen abzubilden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die DSV, zwei Qualifikationsniveaus innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) vorzusehen:

  • EQR 4 für die fachschulische Ausbildung (Berufsfachschule),
  • EQR 6 für die hochschulische Ausbildung (Bachelorstudium).

Diese Differenzierung ermöglicht eine europäische Harmonisierung, ohne bewährte nationale Ausbildungsstrukturen zu beeinträchtigen und Sicherstellung des Zugangs zur Ausbildung für einem größtmöglichen Personenkreis (z.B. ohne Hochschulzugangsberechtigung).

Kompetenzanforderungen

Unabhängig von der jeweiligen Ausbildungsform müssen Physiotherapeutinnen und -therapeuten über Kompetenzen verfügen, die ihnen eine evidenzbasierte, wirksame und effiziente Behandlung in den Bereichen Prävention, Therapie und Rehabilitation ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere fundierte fachliche Kenntnisse, etwa in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Biomechanik, Diagnostik und physiotherapeutischen Therapiemaßnahmen. Ebenso erforderlich sind methodische Kompetenzen, beispielsweise in der patientenindividuelle Therapieplanung und -steuerung, im evidenzbasierten Arbeiten sowie in der interdisziplinären Zusammenarbeit. Darüber hinaus sind soziale und personale Kompetenzen von zentraler Bedeutung, darunter insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Lernfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und selbstständiges Arbeiten. Diese Kompetenzen bilden die Grundlage für eine qualitativ hochwertige physiotherapeutische Versorgung und sollten daher im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Ausbildungsrahmens angemessen berücksichtigt werden.

Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

DSV-Feedback zur Schaffung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens für Physiotherapeuten