Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 16. April 2026
Konsultation der Europäischen Kommission zu einem Europäischen Sozialversicherungspass
Vorbemerkung
Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Sozialversicherungspasses (ESSPASS) ausdrücklich. Dieser kann dazu beitragen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, die Wahrnehmung von Rechten für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und Betrug wirksam zu bekämpfen. Damit wird die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsorganisationen in Europa im Rahmen der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einfacher, moderner und effizienter gestaltet.
Für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung ist es aus Sicht der DSV entscheidend, dass der ESSPASS auf bestehenden Strukturen und Lösungen aufbaut. Die DSV spricht sich daher dafür aus, den ESSPASS eng an die EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet) anzulehnen und die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt DC4EU zu nutzen. So können Synergien optimal genutzt und eine breite Akzeptanz gewährleistet werden.
Stellungnahme
Die DSV unterstützt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Option 4. Diese sieht eine interoperable EU-Lösung auf Basis des EUDI-Rahmens in Kombination mit verbesserten Sozialversicherungsdokumenten vor. Die DSV spricht sich dabei für eine verpflichtende Umsetzung durch die Mitgliedstaaten aus. Voraussetzung dafür ist eine gemeinsame technische Infrastruktur für alle Dokumentenformen:
- elektronisch (PDF mit QR-Code ohne Identitätsbindung),
- digital (EUDI-Wallet mit Identitätsbindung) und
- physisch (Papierausdruck oder Karte mit QR-Code ohne Identitätsbindung).
Aus Sicht der DSV ist das Ziel eine vollständige Interoperabilität innerhalb des Architecture and Reference Framework (ARF) sowie ein realistischer Zeitplan für die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten. In einem ersten Schritt sollten das portable Dokument A1 (PD A1) und die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) integriert werden. Eine standardisierte Infrastruktur erleichtert dabei die nachfolgende Einbindung etwaiger weiterer Nachweise.
Da die Nutzung des ESSPASS bzw. der EUDI-Wallet für die Bürgerinnen und Bürger freiwillig bleibt, müssen alle Dokumente sowohl in physischer als auch elektronischer und digitaler Form – als qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen (QEAA) – verfügbar sein. Alle Varianten müssen verifizierbar sein, insbesondere über QR-Codes und eine Verifier App. Wichtig ist zudem, dass die Verifizierung auch offline funktioniert, um die Funktionsfähigkeit des ESSPASS unabhängig von einer Netzverfügbarkeit sicherzustellen. Dafür braucht es klare Regeln, etwa zur Gültigkeit von Offline-Verifizierungen und zum Umgang mit technischen Störungen. Ferner muss die Nutzung des ESSPASS für die Anwenderinnen und Anwender jederzeit barrierefrei möglich sein.
Der Schutz personenbezogener Daten hat für die DSV hohe Priorität. Insbesondere die Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung sind für die DSV leitend. Versicherte müssen jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behalten. Gleichzeitig braucht es praktikable Lösungen für Vertretungen, zum Beispiel für Kinder oder pflegebedürftige Personen. Diese müssen digital abgebildet sowie flexibel widerrufbar sein.
Die technische Umsetzung des ESSPASS sollte schrittweise erfolgen, mit klar definierten Ausbaustufen und Umsetzungszeitplänen. Voraussetzung dafür ist eine einheitliche, stabile und versionierte Architektur (ARF) für die jeweiligen Stufen, die vor der nationalen Umsetzung feststeht.
Darüber hinaus ist eine EU-weite Governance-Struktur mit definierten Support-Leveln notwendig, um Eskalationswege, Release-Zyklen und Fallback-Verfahren klar und verbindlich zu regeln. Ferner müssen Widerrufsmechanismen, Zertifikatsverwaltung, Speicher- und Löschfristen sowie der Umgang mit Geräte- oder Dokumentenverlust einheitlich definiert werden. Wichtig ist dabei die enge und aktive Einbindung der Sozialversicherungsträger in allen Phasen, um deren fundierte technische wie rechtliche Expertise sowie Kenntnisse über die täglichen Verwaltungsabläufe berücksichtigen zu können.
Insgesamt bietet ein funktionierender ESSPASS erhebliche Vorteile für Versicherte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Sozialversicherungsträger. Dazu gehören schnellere und fehlerärmere Verfahren, eine Echtzeit-Verifizierung von Dokumenten, die Betrugsminimierung sowie eine vereinfachte Weiterverarbeitung der Daten durch autorisierte Stellen. Voraussetzung dafür ist eine einheitliche Nutzererfahrung sowie die inhaltliche und technische Abstimmung aller Dokumentenformen. Ein interoperabler, datenschutzkonformer, nutzerfreundlicher sowie technisch robuster und resilienter ESSPASS kann so einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung und Modernisierung der sozialen Sicherheit in Europa leisten und die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger stärken.
Über uns
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.