Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 2. Februar 2026
Sondierung der Europäischen Kommission zu einem Paket für faire Arbeitskräftemobilität
Vorbemerkung
Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt das angekündigte Paket für faire Arbeitskräftemobilität sowie die darin enthaltenen Initiativen, insbesondere einen Vorschlag für einen Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS) und ein stärkeres Mandat für die Europäische Arbeitsbehörde. Grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu fairen Bedingungen ist ein zentraler Baustein des europäischen Sozialmodells. Sie stärkt die wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz innerhalb der Europäischen Union (EU) und ist zugleich ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Stellungnahme
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
Hinsichtlich der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit teilt die DSV die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass digitale Innovationen weiter voranzubringen sind. Eine erfolgreiche Arbeitskräftemobilität in Europa setzt eine grenzüberschreitende soziale Absicherung voraus. Um die Vorteile der Arbeitskräftemobilität voll auszuschöpfen, müssen Verwaltungsverfahren weiter vereinfacht, digitalisiert und interoperabel ausgestaltet werden. Die DSV sieht große Chancen insbesondere in der Vollendung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI), in der Einführung eines ESSPASS sowie der Implementierung des EU-weiten Zugangs zu Gesundheitsdaten in Versorgung und Forschung auf der Grundlage des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Bei der Einführung eines ESSPASS ist entscheidend, dass dieser auf bestehenden Strukturen und Verfahren aufbaut und diese sinnvoll ergänzt. Die DSV setzt neben einem Abschluss der anhängigen Revision der Koordinierungsverordnungen auf die Weiterentwicklung des Koordinierungsrechts mit dem Ziel, dessen Anwendung in der Praxis noch effizienter zu gestalten und rechtliche Lücken zu schließen.
Arbeitskarten/Sozialausweise im Bausektor
Mit Blick auf die Einführung von Arbeitskarten/Sozialausweisen im Bausektor weist die DSV darauf hin, dass bereits heute in vielen Mitgliedstaaten nationale Systeme für Baustellenausweise bestehen. Diese verfolgen primär das Ziel, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen, und leisten hierzu einen verlässlichen Beitrag. Nur etwa ein Drittel der Mitgliedstaaten mit Baustellenausweisen nutzt diese auch zum Nachweis von Arbeitsschutzqualifikationen. Die im Rahmen der Sondierung für einen Rechtsakt zu Baudienstleistungen von der Europäischen Kommission identifizierten Herausforderungen beim Zugang zu nationalen Baustellenausweisen zur Überwachung der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sind daher aus Sicht der DSV nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund hält die DSV einen interoperablen Ansatz für bestehende nationale Systeme für sachgerechter als die Einführung eines einheitlichen europäischen Ausweises. Die vorliegenden Erkenntnisse aus der Analyse von sozialen Identitätskarten im Bauwesen (SIDE-CIC-Projekt) zur praktischen Machbarkeit und zum tatsächlichen Nutzen eines einheitlichen europäischen Systems sollten insoweit angemessen berücksichtigt werden. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben sollten gewahrt bleiben – insbesondere die Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die erforderlichen Qualifikationen und Befähigungen ihrer Beschäftigten im Bereich Arbeitsschutz zu beurteilen und sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist eine enge Abstimmung zwischen der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW) und der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) besonders wichtig.
Ergänzend weist die DSV darauf hin, dass die Verhältnisse und Herausforderungen in der Bauwirtschaft stark jenen in anderen Sektoren ähneln, etwa in der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus. Vor diesem Hintergrund könnte es sinnvoll sein, weitere Schritte zur Unterstützung der Einführung von Arbeitskarten/Sozialausweisen sowie deren Interoperabilität perspektivisch auch für diese Bereiche zu prüfen, ohne dabei die sektorspezifischen Besonderheiten aus dem Blick zu verlieren.
Elektronische Identifizierung und Wallets
Die DSV unterstützt die Entwicklung von digitalen Identitätslösungen und Wallet-Strukturen, da sie zusätzliche Möglichkeiten für den digitalen Austausch bieten und zur Interoperabilität öffentlicher Dienste beitragen können – sowohl auf nationaler Ebene als auch grenzüberschreitend im Rahmen des europäischen Koordinierungsrechts. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Beantragung von A1-Bescheinigungen, die durch zusätzliche Methoden der Authentifizierung der Antragsteller erleichtert werden könnte. Davon abgesehen ergäbe sich durch die – zusätzlich zur Übermittlung im Rahmen des bestehenden elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens erfolgende – Ablage von Nachweisen in Wallets die Herausforderung, dass Änderungen an portablen Dokumenten wie zum Beispiel der A1-Bescheinigung in Echtzeit in allen digitalen Lösungen durchgeführt werden müssten. Zugleich läge darin auch ein Vorteil, da solche Veränderungen zeitnah zur Verfügung stünden und nachvollzogen werden könnten. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Ausgestaltung von Wallet-Strukturen in enger Abstimmung mit bestehenden und geplanten Instrumenten im Bereich der sozialen Sicherheit – wie zum Beispiel dem ESSPASS und der European Business Wallet – erfolgt. Eine bevorzugte Nutzung der Wallet-Strukturen und die zusätzliche Bewertung bestehender elektronischer Verfahren können hier zu einem Mehrwert für alle Beteiligten und auf lange Sicht zur Minimierung der finanziellen und organisatorischen Aufwände führen.
Insgesamt sind Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis unverzichtbar, um neue Instrumente praxisnah und effizient umzusetzen. Die Sozialversicherungsträger verfügen über langjährige Expertise in der Durchführung grenzüberschreitender Verfahren, insbesondere im Rahmen der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Aus Sicht der DSV ist es daher unerlässlich, die Expertise der Sozialversicherung konsequent und frühzeitig in die Ausgestaltung von Maßnahmen zur europäischen Interoperabilität einzubeziehen.
Über uns
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.