Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 02. Februar 2026

zur öffentlichen Konsultation „Verbesserung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bis 2030“


Vorbemerkung

Im März 2021 stellte die Europäische Kommission die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 20301 vor. Ziel der Strategie ist es, die Chancengleichheit, Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Europa und darüber hinaus zu fördern. Die in der Strategie vorgesehenen Maßnahmen und Leitinitiativen wurden größtenteils bis Ende 2024 angestoßen oder umgesetzt. Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) setzt sich dafür ein, dass für den Zeitraum 2026 bis 2030 neue, ambitionierte Maßnahmen von der Europäischen Kommission verabschiedet werden, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union weiter zu verbessern.

Stellungnahme

Die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen benennt zentrale Handlungsfelder, um den Schutz von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen insbesondere zur Förderung von Barrierefreiheit, zur Wahrnehmung und Durchsetzung von EU-Rechten, zur unabhängigen Lebensführung sowie zum gleichberechtigten Zugang, zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen mit Behinderungen beitragen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden unter anderem bereits das Paket zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen, Leitlinien zur eigenständigen Lebensführung und Inklusion in der Gemeinschaft, der Europäische Behindertenausweis sowie die Bündelung von Ressourcen auf der AccessibleEU-Plattform auf den Weg gebracht. Obwohl die Umsetzung der Leitinitiativen schon weit fortgeschritten ist, gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der tatsächlichen Nutzung der bereitgestellten Leitlinien und Ressourcen. Die DSV fordert die Europäische Kommission daher auf, systematisch zu monitoren, in welchem Umfang und auf welche Weise die Mitgliedstaaten die bereitgestellten Instrumente anwenden, und gegebenenfalls gezielte Unterstützungsmaßnahmen für eine bessere Nutzung zu ergreifen.

Die Bewertung der Fortschritte der vergangenen fünf Jahre fällt aus Sicht der DSV insgesamt ambivalent aus. Einerseits sind positive rechtliche Entwicklungen zu verzeichnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Bundesteilhabegesetzes in Deutschland. Andererseits stehen viele Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union weiterhin vor erheblichen Barrieren. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Beförderungsdiensten und digitalen Dienstleistungen sowie zentrale Lebensbereiche wie Infrastruktur, Freizügigkeit, Gesundheitsleistungen, eigenständige Lebensführung und barrierefreien Wohnraum. Vor diesem Hintergrund fordert die DSV die Europäische Kommission auf, für die verbleibende Laufzeit der Strategie zusätzliche Leitinitiativen vorzulegen und bestehende Maßnahmen konsequent weiterzuentwickeln. Ein besonderer Fokus sollte auf dem inklusiven Zugang zu Gesundheitsleistungen liegen, insbesondere auf dem Abbau physischer, kommunikativer und organisatorischer Barrieren. Zudem sollte die Strategie die Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen und Untersuchungsräumen sowie Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugen ausdrücklich berücksichtigen, da sie eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Mobilität und selbstbestimmtes Leben darstellt. Die Barrierefreiheit im Bereich Gesundheitsleistungen, Verkehr und öffentlicher Personennahverkehr sollte daher explizit in der neuen Strategie verankert werden.

Trotz der im Rahmen der Strategie beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen ist zuletzt ein erneuter Anstieg der Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderungen in Europa zu beobachten. In vielen Bereichen ist eine nachhaltige Inklusion am Arbeitsmarkt noch nicht erreicht. Die DSV spricht sich daher für eine Evaluation der Umsetzung und Nutzung des Pakets bis spätestens 2028 aus. Auf Grundlage der Ergebnisse sollten bis 2030 konkrete Vorschläge vorgelegt werden, wie die Nutzung und Wirksamkeit der Maßnahmen gesteigert werden können. Darüber hinaus regt die DSV an, den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten explizit zu fördern, insbesondere im Bereich Return-to-Work und Arbeitsmarktintegration. Eine systematische Sammlung bereits bestehender Initiativen in den Mitgliedstaaten könnte hierbei eine sinnvolle Ergänzung zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderungen darstellen.

Die fortschreitende Digitalisierung erfordert zudem, dass bei allen Maßnahmen der EU die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sichergestellt wird. Digitale Technologien sind ein zentraler Zugang zu gleichberechtigter Teilhabe in nahezu allen Lebensbereichen, insbesondere in Beschäftigung, Bildung, beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Informationen sowie in den Bereichen Kultur, Freizeit und Gesundheit. In diesem Zusammenhang sollte sich die Europäische Kommission klar dazu verpflichten, dass neue Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Beschäftigungskontext das Risiko von Diskriminierung von Bewerberinnen, Bewerbern und Beschäftigten mit Behinderungen eindeutig ausschließen. Auch algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse dürfen bestehende Benachteiligungen nicht verstärken. Dies ist insbesondere im Rahmen des geplanten Quality Jobs Acts ausdrücklich zu berücksichtigen.

Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

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