Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 8. Juni 2026

Sondierung zu einer Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu Tabakerzeugnissen und Tabakwerbung – Überarbeitung der EU-Vorschriften


Stellungnahme

Die Europäische Kommission plant in diesem Jahr eine Überarbeitung der EU-Vorschriften für Tabakerzeugnisse und Tabakwerbung. Die Richtlinie für Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2014/40/EU) und die Richtlinie über Tabakwerbung (Richtlinie 2003/33/EG) bilden den Rechtsrahmen der EU für die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung dafür und das Sponsoring in Verbindung damit. Die Kommission begründet die geplante Überarbeitung insbesondere mit der zunehmenden Fragmentierung des Binnenmarkts durch unterschiedliche nationale Regelungen, etwa zu Geschmacksstoffen in E-Zigaretten, neutralen Verpackungen, Einweg-E-Zigaretten, Tabakerhitzern oder Nikotinbeuteln. Zudem verweist sie auf neue Gesundheitsrisiken durch neuartige Nikotin- und Tabakerzeugnisse, die bislang nur teilweise von den bestehenden Richtlinien erfasst werden. Besonders im Fokus steht dabei die Vermarktung über soziale Medien und Influencer, die insbesondere junge Menschen anspricht.

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt ausdrücklich die geplante Überarbeitung der EU-Tabakgesetzgebung mit dem Ziel, den Tabakkonsum in der EU langfristig deutlich zu senken. Tabakkonsum bleibt die führende Ursache vermeidbarer Krankheiten und Todesfälle in der Europäischen Union. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben in der Europäischen Region jährlich über 1,2 Millionen Menschen an tabakbedingten Krankheiten. Die internationale Evidenz zeigt klar, dass regulatorische Maßnahmen wie Besteuerung, Werbebeschränkungen und Nichtraucherschutz zu den wirksamsten Instrumenten der Prävention zählen. Die DSV unterstützt daher ausdrücklich eine ambitionierte Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens.

Aromen verbieten

Die DSV fordert ein konsequentes Verbot aromatisierter Produkte. Aromen wie Frucht-, Menthol- oder Süßwarengeschmack erhöhen nachweislich die Attraktivität neuartiger Tabak- und Nikotinprodukte für Jugendliche und senken die Hemmschwelle für den Konsumeinstieg. Studien zeigen, dass aromatisierte Produkte insbesondere von jungen Erstkonsumentinnen und -konsumenten bevorzugt werden und den Einstieg in den regelmäßigen Nikotinkonsum begünstigen. 1

Werbung konsequent regulieren

Aus Sicht der DSV sind insbesondere ein umfassendes EU-weites Werbe- und Promotionsverbot sowie strengere Vorgaben für digitales Marketing erforderlich. Auch beim Werberecht bestehen weiterhin erhebliche Regulierungslücken. Studien verdeutlichen, dass trotz bestehender europäischer Werbebeschränkungen weiterhin erhebliche Regulierungslücken bestehen, insbesondere bei Werbung im Internet und in sozialen Medien, grenzüberschreitendem Sponsoring, Point-of-Sale-Marketing sowie bei Rauchdarstellungen in Film und Fernsehen.2 Zwar ist Werbung für Tabakprodukte in Deutschland in Fernsehen und Radio, auf Plakatflächen, in Kinos bei jugendfreien Filmen sowie durch Produktplatzierung weitgehend untersagt. Werbung und Produktpräsentation am Verkaufsort bleiben jedoch weiterhin umfassend möglich. Gerade diese Form der Sichtbarkeit und Vermarktung trägt wesentlich dazu bei, insbesondere junge Menschen mit Tabak- und Nikotinprodukten in Kontakt zu bringen. Hinzu kommt, dass insbesondere E-Zigaretten und Nikotinbeutel verstärkt über soziale Medien sowie lifestyleorientierte Marketingkampagnen beworben werden.

Die DSV unterstützt daher ein umfassendes EU-weites Werbe- und Promotionsverbot, das auch Werbung am Verkaufsort sowie digitale und soziale Medien einschließt. Entscheidend für die Wirksamkeit der Regulierung ist daher nicht nur die Einführung neuer Vorschriften, sondern auch deren wirksame grenzüberschreitende Durchsetzung und Kontrolle innerhalb des Binnenmarkts.

Einheitliche neutrale Verpackungen einführen

Aus Sicht der DSV sind zudem einheitliche neutrale Verpackungen („Plain Packaging“) auch für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter erforderlich, um den Einstieg in den Nikotinkonsum wirksam zu verhindern. Neutrale Verpackungen ohne Logos und auffälliges Design haben sich als wirksames Mittel erwiesen, um den Werbeeffekt von Verpackungen zu reduzieren und insbesondere die Attraktivität dieser Produkte für junge Menschen zu verringern. Die Einführung einheitlicher neutraler Verpackungen hat sich bereits in mehreren europäischen Staaten etabliert. Frankreich und das Vereinigte Königreich führten „Plain Packaging“ im Jahr 2017 ein, Irland folgte 2018, die Niederlande 2020. In Deutschland hingegen sind trotz verpflichtender Warnhinweise weiterhin Markenlogos, Farben und Designelemente auf Verpackungen zulässig. Dadurch können Tabak- und Nikotinprodukte weiterhin als Lifestyle-Produkte vermarktet werden.3

Die DSV spricht sich daher für die Einführung verpflichtender neutraler Verpackungen für sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte auf europäischer Ebene aus.




Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

DSV-Feedback zur Sondierung zur Überarbeitung der EU-Vorschriften zu Tabakerzeugnisse und Tabakwerbung