Die Zukunft der Renten - der „Angemessenheitsbericht 2018“

Die Europäische Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz erstellen alle drei Jahre einen Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe.

Neben den regulären Analysen wie zum Beispiel der derzeitigen Lebensstandards älterer Menschen oder der Frage, wie diese Standards von den Rentensystemen geprägt werden, werden in jedem der Angemessenheitsberichte auch neue Sonderthemen in den Fokus genommen.  

 

Diesmal ist es – ganz im Einklang mit Prinzip 15 der Europäischen Säule sozialer Rechte – die Stärkung des Zugangs zum Sozialschutz. Zum ersten Mal untersucht der Bericht im Detail die Möglichkeiten, in verschiedenen Arten von Beschäftigung und Selbständigkeit einen angemessenen Schutz im Alter aufzubauen und fordert anschließend, die Alterssicherung der Selbständigen und atypisch Beschäftigten auszuweiten.