Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 20. März 2024


Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur

Vorbemerkung


Die deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt und unterstützt das Ziel des vorliegenden Richtlinienvorschlags, mit der Übertragung der Bewertung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten den methodischen und verfahrenstechnischen Unterschieden bei Stoffbeschränkungen und -zulassungen zwischen der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment, RoHS-Richtlinie) und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) entgegenzuwirken. Mit der Etablierung qualitätsgesicherter Verfahren zielt der Vorschlag darauf ab, eine unterschiedliche Bewertung auszuschließen und zudem eine größere Transparenz zu bieten.

Stellungnahme

Aus Sicht der DSV ist es für den Fall, dass der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die Aufgabe vollumfänglich übertragen wird, essenziell, dass die ECHA, welche derzeit auf Bewertungen von Chemikalien spezialisiert ist, auch imstande ist, eine Beurteilung der tatsächlichen und möglichen Expositionen bei Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus elektronischer Geräte, einschließlich der Entsorgung oder Wiederverwertung, qualitätsgesichert und unabhängig vorzunehmen. Dies erfordert nicht nur den Ausbau der Fachkompetenzen der ECHA auf dem Gebiet der Elektro- und Elektronikgeräte, sondern im Speziellen einen Einbezug entsprechender weiterer Experten und Sachverständige mit Fachwissen aus verschiedenen Bereichen, sodass eine fachgerechte Bewertung der Freisetzung von Gefahrstoffen und der Exposition von Gefahrstoffen während des gesamten Lebenszyklus jederzeit sichergestellt ist.

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die in Artikel 2 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Übergangsfrist von 12 Monaten ab Inkrafttreten der Richtlinie zur Änderung der Verfahrensbestimmungen der Richtlinie 2011/65/EU aus Sicht der DSV zeitlich zu eng bemessen ist, um eine angemessene Ressourcen- und Aufgabenverteilung für die ECHA zu ermöglichen.

Dies gilt im Besonderen für die Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, den Ausschuss für Risikobewertung (Committee for Risk Assessment, RAC) und den Ausschuss für sozioökonomische Analyse (Committee for Socio-economic Analysis, SEAC) im Rahmen des Beschränkungsverfahrens. Gemäß des für die Richtlinie 2011/65/EU neu vorgeschlagenen Artikels 6a(5) müssten diese innerhalb von 30 bzw. 45 Tagen die Anforderungen gemäß Artikel 6(2)(3) prüfen. Gleiches gilt für den neu vorgeschlagenen Artikel 6b, der vorsieht, dass die Ausschüsse die neu zugewiesenen Bewertungen zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten bereits innerhalb kürzester Zeit, nämlich innerhalb von 12 beziehungsweise 15 Monaten nach Veröffentlichung eines Beschränkungsantrags durchführen. Dies erscheint aus Sicht der DSV als zu kurz bemessen. Bis die nötige Expertise in der ECHA angesiedelt ist, sollten dem RAC und der SEAC mindestens doppelt soviel Zeit für die Bewertung gemäß der Artikel 6a und 6b eingeräumt werden.

Schließlich ist aufgrund fehlender Vorschriften unklar, wie in der Übertragungszeit eingehende Anträge auf Gewährung, Erneuerung oder Widerruf einer Ausnahme sowie auf Beschränkung berücksichtigt werden. Diesbezüglich ist aus Sicht der DSV eine Ergänzung des Richtlinienvorschlags erforderlich.

Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 74 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

DSV-Feedback Änderungsrichtlinie zur Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur