Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 20. März 2024


Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 401/2009, (EU) 2017/745 und (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich Chemikalien

Vorbemerkung


Die deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt die Initiative der Kommission für eine Verordnung zur Neuzuweisung bestehender Aufgaben und Zuweisung neuer Aufgaben an die EU-Agenturen. Hierdurch kann eine gute Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen sichergestellt, Mehrfacharbeit vermieden und eine effiziente Arbeitsweise im Bereich der Bewertung von Chemikalien erreicht werden.

Stellungnahme

Im Hinblick auf Artikel 1 des Verordnungsvorschlags sehen wir allerdings die dort in Nummer 2 vorgesehenen Änderungen zu Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Verordnung zum allgemeinen Lebensmittelrecht) kritisch. Hierin soll die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) die Aufgabe erhalten, potenzielle Divergenzen zwischen ihren wissenschaftlichen Gutachten und den wissenschaftlichen Gutachten anderer Stellen zu überwachen, festzustellen und in einem nächsten Schritt zu beseitigen. Dazu soll sie zunächst Kontakt mit der betreffenden anderen Stelle aufnehmen und zusammen mit dieser an der Ausräumung der Divergenz arbeiten. Dies führt dazu, dass sich ausschließlich diese zwei Akteure mit etwaigen strittigen wissenschaftlichen und technischen Fragen auseinandersetzen. Aus Sicht der DSV ist daher im Rahmen dieses Prozesses sicherzustellen, dass den beiden betroffenen Stellen alle relevanten und technischen Details der betroffenen Gutachten zur Verfügung stehen und diese umfassend ausgetauscht werden. Durch einen lediglich bilateralen Austausch darf ein notwendiger wissenschaftlicher Diskurs nicht beschränkt werden.

Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 74 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

DSV-Feedback zum Verordnungsentwurf zur Neuzuweisung von Aufgaben und Verbessrung der zusammenarbeit zwischen den Chemie-Agenturen