Feedback der Deutschen Sozialversicherung vom 15. Dezember 2025
im Rahmen der Sondierung der Europäischen Kommission zur Folgenabschätzung eines Rechtsakts für Baudienstleistungen
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission plant im vierten Quartal 2026 einen Vorschlag für einen Rechtsakt für Baudienstleistungen vorzulegen. Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) unterstützt grundsätzlich Maßnahmen, die zur Stärkung des Binnenmarktes beitragen und damit auch den freien Verkehr von Bau- und Installationsdienstleistungen erleichtern. Um im Vorbereitungsprozess für den Rechtsakt eine angemessene Berücksichtigung der für den Arbeits- und Gesundheitsschutz relevanten Aspekte zu gewährleisten, fordert die DSV, sie in jegliche geplante gezielte Konsultation und öffentliche Anhörung einzubeziehen.
Stellungnahme
Gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen, Zertifikate und Befähigungsnachweise im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die Arbeitsschutzrahmenrichtlinie1 legt EU-weit Mindeststandards fest und erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, darüber hinausgehende Schutzvorschriften zu erlassen. Unterschiede bei Zulassungen, Zertifikaten und Befähigungsnachweisen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind daher eine unmittelbare Folge nationaler Umsetzung. Vor diesem Hintergrund wäre eine weitergehende Harmonisierung durch den Rechtsakt für Baudienstleistungen nur schwer praktikabel. Aus Sicht der DSV sollte deswegen der Rechtsakt für Baudienstleistungen die gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen, Zeugnisse und Befähigungsnachweise unterstützen.
Herausforderungen beim Zugang zu nationalen Baustellenausweisen
Nur etwa ein Drittel der Mitgliedstaaten mit Baustellenausweisen nutzt diese auch zum Nachweis von Arbeitsschutzqualifikationen. Aus Sicht der DSV sind die von der Europäischen Kommission identifizierten Herausforderungen beim Zugang zu nationalen Baustellenausweisen zur Überwachung der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, wie z. B. die Teilnahme an obligatorischen Schulungen in diesem Bereich, daher nicht nachvollziehbar. In der Regel verfolgen die Mitgliedstaaten mit der Einführung von Baustellenausweisen das Ziel, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Bausektor zu bekämpfen. Hierzu können die bestehenden nationalen Systeme für Baustellenausweise aus Sicht der DSV auch heute schon einen verlässlichen Beitrag leisten. Zwar zeigt der Bericht zur Analyse von sozialen Identitätskarten im Bauwesen (SIDE-CIC), dass die Mitgliedstaaten mit Baustellenausweisen durchaus unterschiedliche Ziele verfolgen. Der Schwerpunkt liegt dabei jedoch eindeutig auf der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Darüber hinaus betont die DSV, dass im Rahmen der Entscheidung, ob ein einheitliches europäisches System für Baustellenausweise oder ein interoperabler Ansatz bestehender nationaler Systeme verfolgt werden soll, bereits vorliegende Erkenntnisse der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (EMPL) zur praktischen Machbarkeit und zum tatsächlichen Nutzen angemessen berücksichtigt werden müssen. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben sollten gewahrt bleiben, insbesondere die Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die erforderlichen Qualifikationen und Befähigungen ihrer Beschäftigten im Bereich Arbeitsschutz zu beurteilen und sicherzustellen. Insoweit ist eine enge Abstimmung zwischen der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW) und der Generaldirektion EMPL besonders wichtig.
Beschränkungen der beruflichen Mobilität
Die DSV begrüßt das Ziel der Europäischen Kommission, mit dem Rechtsakt für Baudienstleistungen auch die Arbeitskräftemobilität im Binnenmarkt zu verbessern und so bestehende Hemmnisse bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen weiter zu verringern. Zugleich verweist sie jedoch auf zentrale Rahmenbedingungen, die bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen zwingend zu berücksichtigen sind. Die Mitgliedstaaten verfügen über unterschiedliche Traditionen, Qualitätsanforderungen und Organisationsformen in ihren Berufsqualifikationssystemen. Deshalb sind sie am besten geeignet, im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Strukturen geeignete Mechanismen für Ausbildung, Befähigung und Qualifikationsnachweise zu entwickeln. Dies steht im Einklang mit den europäischen Bestimmungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und ist insbesondere relevant, um hohe und nachhaltige Qualitätsstandards sicherzustellen.
Mit Blick auf den von der Kommission angekündigten Vorschlag und die mögliche Entwicklung harmonisierter europäischer Normen für die Befähigung, Ausbildung und Qualifikation im Zusammenhang mit der Verwendung oder Installation von Maschinen, Geräten und Produkten möchte die DSV auf einen wichtigen Grundsatz hinweisen: Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten dürfen nicht in Dienstleistungsnormen festgelegt werden. Im Unterschied zur Produktgesetzgebung ist es im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht vorgesehen, die gesetzlichen Vorgaben durch Normen näher zu präzisieren oder weiter auszugestalten. Der Schutz der Beschäftigten wird durch einschlägige Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet, denen die Dienstleistungserbringer uneingeschränkt nachkommen müssen. Dieser Bereich ist daher bewusst außerhalb des Anwendungsbereichs von Normungsprozessen angesiedelt.
Über uns
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.
DSV-Feedback zur Folgenabschätzung eines Rechtsakts für Baudienstleistungen