Statement

Zeit für den Abschluss:
Überarbeitung des Koordinierungsrechts erfolgreich
zu Ende bringen


Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung (DSV) und die Europavertretung der französischen Sozialversicherungsträger (REIF) fordern die Verhandlungsführer und politischen Entscheidungsträger auf, die seit mehr als neun Jahren laufenden Verhandlungen zur Revision der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der bestehende Spielraum für Kompromisse muss jetzt vollständig ausgeschöpft werden.


In zentralen Bereichen konnten bereits Einigungen erzielt werden, etwa bei der grenzüberschreitenden Koordinierung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, bei der Definition von Betrug oder bei einem einheitlichen Verfahren zur sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung mobiler Beschäftigter. Nun gilt es, für die verbleibenden offenen Punkte tragfähige Kompromisse zu finden, um einen klaren und stabilen Rechtsrahmen für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Ein solcher modernisierter Rechtsrahmen ist eine zentrale Voraussetzung für die Einführung neuer Initiativen wie das Paket für faire Arbeitskräftemobilität einschließlich des Europäischen Sozialversicherungspasses (ESSPASS), der die Mobilität im Binnenmarkt erleichtern wird.


Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktuellen politischen Diskussionen weisen DSV und Reif ausdrücklich darauf hin, dass das sozialversicherungsrechtliche Antrags- und Bescheinigungsverfahren für grenzüberschreitende Beschäftigung („A1-Bescheinigung“) nicht mit dem arbeitsrechtlichen Meldeverfahren („Entsendemeldung“) zusammengeführt werden kann – auch nicht im Rahmen der eDeclaration. Es handelt sich um zwei vollständig unterschiedliche Verfahren mit jeweils eigenen Zielsetzungen, die sich an unterschiedliche Behörden richten und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen: den Verordnungen zur sozialen Sicherheit und der Entsenderichtlinie in Verbindung mit dem Verordnungsvorschlag zur eDeclaration.


Die Verabschiedung der überarbeiteten Koordinierungsverordnungen ist entscheidend, um die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa zu erleichtern und verlässliche Rahmenbedingungen für neue Mobilitätsinitiativen zu schaffen. Die politischen Entscheidungsträger sind daher aufgerufen, den laufenden Verhandlungsprozess nun zügig zum Abschluss zu bringen. Für einen weiteren Austausch stehen DSV und Reif jederzeit zur Verfügung und bringen dabei gerne ihre Perspektiven ein.

Zeit für den Abschluss: Überarbeitung des Koordinierungsrechts erfolgreich zu Ende bringen