Position der Deutschen Sozialversicherung vom 17. Februar 2026

zur Überarbeitung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge


Vorbemerkung

Die europäischen Vergaberichtlinien prägen maßgeblich die Ausgestaltung und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten. Sie verfolgen das Ziel, eine effiziente Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu stärken sowie Transparenz und Integrität bei öffentlichen Ausgaben zu gewährleisten. Zugleich misst die Europäische Kommission der öffentlichen Beschaffung eine wachsende strategische Bedeutung zu, etwa im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Innovation, soziale Ziele sowie die Stärkung der Resilienz und strategischen Autonomie Europas.

Die praktische Umsetzung dieser Zielsetzungen steht jedoch zunehmend vor erheblichen Herausforderungen. Eine hohe Regelungsdichte, steigende Komplexität der Verfahren und zunehmende Rechtsunsicherheiten beeinträchtigen Effizienz, Wettbewerb und Versorgungssicherheit. Gleichzeitig zeigen sich Grenzen bei der wirksamen und rechtssicheren Nutzung der öffentlichen Vergabe als strategisches Steuerungsinstrument. Die Vergabe durch öffentliche Stellen kann nur begrenzt zur Stärkung strategischer Autonomie, der Verfolgung sozialer oder ökologischer Ziele oder der Förderung innovativer Ansätze beitragen. Schließlich setzen Vergabe und Beschaffung am Ende einer möglichen Interventionskette an. Industriepolitische Instrumente hingegen können grundlegende Strukturen schaffen. Ihnen ist Vorrang einzuräumen.

Vor diesem Hintergrund sieht die Deutsche Sozialversicherung (DSV) den Bedarf, die bestehenden Vergaberegelungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu flexibilisieren und zugleich so auszugestalten, dass sie sowohl einer effizienten und bedarfsgerechten Beschaffung gerecht werden als auch die strategischen Ziele der Europäischen Union (EU) unterstützen. Mit der nachfolgenden Positionierung möchte die DSV zentrale Reformansätze vorschlagen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollten.



Vorschläge

Effizientere Vergabeverfahren

Die EU-Vergaberichtlinien wurden mit dem Anspruch erlassen, eine effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten, zu einem starken Wettbewerb im Binnenmarkt beizutragen und die Transparenz und Integrität der öffentlichen Ausgaben zu fördern.

Die tatsächliche Marksituation zeichnet heute jedoch ein anderes Bild. Der Wettbewerb hat in manchen Bereichen abgenommen, was sich dort unter anderem in der Zahl der Vergabeverfahren mit lediglich einem Bieter (so genannten Ein-Bieter-Verfahren) widerspiegelt. Gleichzeitig ist eine deutliche Zunahme der Vergabeverfahren festzustellen. Diese gehen mittlerweile mit einer sehr hohen Regelungsdichte einher, was sowohl den Aufwand als auch die Zugangshürden für die Bieter erhöht. Die stark ausdifferenzierte Reglementierung der öffentlichen Auftragsvergabe in Gestalt der aktuellen Richtlinien erweist sich damit als ineffizient und führt zu hohen Rechtsunsicherheiten. In der Folge werden Bedarfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Schnelligkeit der öffentlichen Beschaffung nachhaltig beeinträchtigt. Die DSV schlägt deswegen vor, den Prozess der öffentlichen Auftragsvergabe grundsätzlich und weitgehend zu deregulieren. Die Vergaberichtlinien sollten sich dabei vorrangig auf wenige, zentrale Aspekte beschränken:

  • die Definition allgemeiner Vergabegrundsätze,
  • die Zielsetzung einer Vergabe auf Basis vergleichbarer Angebote
  • sowie auf Bekanntmachungs- und Informationspflichten, die nachweislich der Transparenz dienen.

Die weitere konkrete Verfahrensausgestaltung sollte dann dem jeweiligen Auftraggeber zur flexiblen Nutzung überlassen bleiben.

In diesem Zuge sind nach Auffassung der DSV auch die geltenden Rechtschutzmöglichkeiten kritisch zu überprüfen. Der derzeit sehr weitgehende Primärrechtschutz für Anbieter in stark regulierten Vergabeverfahren führt in Verbindung mit dem etablierten Zuschlagsverbot zu Auseinandersetzungen über Rechtsauslegungen, Nachprüfungsverfahren und unnötigen Verzögerungen.



Sollte an der bestehenden Regelungssystematik festgehalten werden, regt die DSV folgende Anpassungen an:

  • Die Grundsätze der Auftragsvergabe sollten ausdrücklich um die Interessen der öffentlichen Hand an einer effizienten, adäquaten und versorgungssichernden Bedarfsdeckung ergänzt werden.
  • Der hohe Primärrechtsschutz potenzieller Anbieter in Verbindung mit dem Zuschlagsverbot muss überprüft werden. Verfahrensbehindernde Rechtsschutzmöglichkeiten müssen auf schwerwiegende und evidente Verfahrensverstöße beschränkt werden.
  • Die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge müssen in nahezu allen Leistungsbereichen deutlich angehoben werden.
  • Die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit ist zu stärken – auch ohne das strikte Vorliegen der In-House-Voraussetzungen – um Leistungen zu ermöglichen, die die öffentliche Hand selbst mit eigenen Mitteln und ohne Gewinnabsicht erfüllen kann.
  • Die Abläufe der heute sehr starren Vergabeverfahren sollten optimiert werden, zum Beispiel durch zeitsparende Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb, Zulassungs-/Poolverfahren mit anschließendem Wettbewerb um Einzelaufträge oder Mehrpartnerrahmenvereinbarungen. Soweit ein Teilnahmewettbewerb erforderlich bleibt, sollten die Antragsfristen verkürzt werden. Der Rahmen für Verhandlungen über Angebote, inklusive Preise und Vergabeunterlagen, ist praxisgerecht und verbindlich auszugestalten.
  • Die EU soll ihre Möglichkeiten nutzen, die Dokumentations- und Statistikpflichten spürbar zu reduzieren.
  • Im Interesse der IT-Sicherheit und IT-Souveränität müssen die Vergabeverfahren so ausgestaltet werden, dass bei der für einen funktionierenden Wettbewerb notwendigen Transparenz der Ausschreibung ein hinreichender Schutz der IT-Infrastruktur gewährleistet ist.
  • Es sollte eine einheitliche europäische Vergabeplattform eingerichtet werden, die gleichzeitig sowohl die Funktion des Bietertools als auch der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt übernimmt. Bieter müssten sich in der Folge zur Angebotsabgabe nur für einen Marktplatz registrieren, und die derzeitige Darstellungsdiskrepanz zwischen den Angaben im EU-Amtsblatt und den Angaben auf der jeweiligen Vergabeplattform würde beseitigt.

Öffentliche Vergabe als strategisches Instrument

Ein weiteres Ziel der Neufassung der europäischen Vergaberichtlinien ist es, die öffentliche Auftragsvergabe stärker als strategisches Instrument zur Verfolgung politischer Zielsetzungen zu nutzen und die europäische Wirtschaft nachhaltiger, sozialer und innovativer zu machen. Zwar wurden in diesem Zusammenhang Fortschritte erzielt, die Umsetzung stellt sich aber innerhalb der EU weiterhin sehr uneinheitlich dar. Dies stellt auch die Europäische Kommission in ihrer Bewertung der EU-Vergaberichtlinien fest. Die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen haben zudem dazu geführt, dass die Sicherung der Resilienz Europas und die Reduzierung von Abhängigkeiten von Anbietern aus Drittländern zunehmend in den Vordergrund rücken.

Bereits nach geltendem Vergaberecht können qualitative Zuschlagskriterien neben dem Preis angewendet werden. In Deutschland findet dies zum Beispiel beim Einkauf von antibiotischen Arzneimitteln Anwendung. In der Vergabepraxis zeigt sich jedoch, dass die Anwendung nicht-preislicher Zuschlagskriterien dort an Grenzen stößt, wo geeignete Zertifizierungsinstrumente fehlen, die eine rechtssichere Bewertung der Kriterien und eine entsprechende Zuschlagserteilung ermöglichen.

Um Vergabeverfahren flexibel und bedarfsadäquat gestalten zu können, sollte nach Auffassung der DSV die Anwendung nicht-preislicher Zuschlagskriterien für den Auftraggeber grundsätzlich freiwillig bleiben. Eine verpflichtende Vorgabe würde mit einem Verlust an Flexibilität sowie zusätzlichem bürokratischen Mehraufwand einhergehen.

Zugleich ist die Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung qualitativer Zuschlagskriterien zu erhöhen. Hierzu sollten geeignete und vergaberechtskonforme Instrumente wie Nachweis- und Bescheinigungssysteme, Zertifikate oder technische Spezifikationen bereitgestellt und weiterentwickelt werden.

Die Versorgungssicherheit, insbesondere im Arzneimittelbereich, kann beispielsweise durch zusätzliche vergaberechtskonforme Instrumente gestärkt werden. Dazu zählen vor allem qualifizierte Nachweispflichten der Lieferfähigkeit auf Bieterseite oder Standortvorgaben für Produktions- und Lagerstätten.

Schließlich sollen die europäischen Vergaberichtlinien zur Stärkung der strategischen Autonomie der EU beitragen.


Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung mit 75 Millionen Versicherten, die Rentenversicherung mit 57 Millionen Versicherten und die Unfallversicherung mit mehr als 70 Millionen Versicherten in 5,2 Millionen Mitgliedsunternehmen bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

DSV-Position zur Überarbeitung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge