Monitoring soll ausgeweitet werden

VS – 10/2023

Auf der Sitzung des Rats für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) am 9. Oktober haben die Arbeits- und Sozialminister erstmals eine Reihe von Schlussfolgerungen zum Sozialschutz angenommen, die einzig Selbstständige zum Gegenstand haben. Das gemeinsame Ziel ist die nach wie vor bestehenden Lücken in der Absicherung in den Mitgliedstaaten zu schließen. So werden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dabei betonen die Ministerinnen und Minister auf die Bedeutung von Selbstständigen als Schlüsselakteure der europäischen Wirtschaft und Innovation, deren soziale Absicherung gewährleistet werden muss.

Gemein­sames Ziel mit langer Vorge­schichte

Die Sicherstellung eines angemessenen Sozialschutzes für alle Erwerbstätigen wird bereits seit vielen Jahren auf europäischer Ebene diskutiert. In der europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) wird im Grundsatz 12 betont, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und – unter vergleichbaren Bedingungen – Selbstständige unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf angemessenen Sozialschutz haben. Der Rat hat dies in seiner Empfehlung von 2019 aufgenommen und die Europäische Kommission hat am 31. Januar den ersten Berichts über die Umsetzung der Empfehlung veröffentlicht.

Große Lücken bei der Absi­che­rung Selbst­stän­diger

Aus dem Bericht der Europäischen Kommission vom Januar geht hervor, dass insbesondere die soziale Absicherung von Selbstständigen in den Mitgliedstaaten große Lücken aufweist. So hatten im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten Selbstständige keinen Zugang zu allen Zweigen des Sozialschutzes. Auch betont der Bericht die geringe Inanspruchnahme in Sozialschutzbereichen, in denen der Zugang zur sozialen Absicherung für Selbstständige freiwillig ist.

Moni­to­ring soll Lücken aufzeigen

Im März hatte der spanische Sozialminister José Luis Escrivá gemeinsam mit dem stellvertretenden belgischen Ministerpräsidenten und Sozial- und Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke eine Initiative zum Zugang zum Sozialschutz für atypisch Beschäftigte und Selbstständige angekündigt. Angeregt wurde eine Verstetigung der Berichterstattung der Europäischen Kommission über die Umsetzung der Ratsempfehlung. Die Ratsschlussfolgerungen sehen dies nicht mehr vor, sondern legen den Fokus auf die Weiterentwicklung des Monitoringrahmens zum Zugang zum Sozialschutz. Die auf dem Monitoring basierenden Analysen zum Sozialschutz von Selbstständigen sollen dann in allen relevanten Berichten des Sozialschutzausschusses, wie beispielsweise im gemeinsamen Beschäftigungsbericht, systematisch Eingang finden.

Dabei legen die Ministerinnen und Minister einen besonderen Fokus auf die tatsächliche Absicherung von Selbstständigen. Hierzu soll der Monitoringrahmen weiterentwickelt werden. Dies gilt sowohl für die tatsächliche Absicherung in den verschiedenen Zweigen des Sozialschutzes als auch über den Leistungsumfang für Selbstständige.

Dabei steht beim Monitoring nicht mehr die Ermittlung von Best Practise und das voneinander Lernen im Vordergrund. Vielmehr sollen die Fortschritte bei der Schließung von Absicherungslücken stetig evaluiert werden.

Selbst­stän­dige für soziale Absi­che­rung sensi­bi­li­sieren

Einen weiteren Schwerpunkt sieht der Rat in der Sensibilisierung der Selbstständigen für das Thema soziale Absicherung. Weiterhin soll der Zugang zu Sozialschutzsystemen durch auf Selbstständige ausgerichtete Informationen sowie einer benutzerfreundlichen Digitalisierung der verschiedenen Bereiche des Sozialschutzes verbessert werden.

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