
Rat legt den Fokus auf den Sozialschutz von Selbstständigen
Monitoring soll ausgeweitet werden
VS – 10/2023
Auf
der Sitzung des Rats für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz“ (EPSCO) am 9. Oktober haben die Arbeits- und Sozialminister
erstmals eine Reihe von Schlussfolgerungen zum Sozialschutz angenommen, die einzig Selbstständige zum Gegenstand haben. Das
gemeinsame Ziel ist die nach wie vor bestehenden Lücken in der Absicherung in
den Mitgliedstaaten zu schließen. So werden die Europäische Kommission und die
Mitgliedstaaten aufgefordert, erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dabei
betonen die Ministerinnen und Minister auf die Bedeutung von Selbstständigen
als Schlüsselakteure der europäischen Wirtschaft und Innovation, deren soziale
Absicherung gewährleistet werden muss.
Gemeinsames Ziel mit langer Vorgeschichte
Die
Sicherstellung eines angemessenen Sozialschutzes für alle Erwerbstätigen wird
bereits seit vielen Jahren auf europäischer Ebene diskutiert. In der europäischen
Säule sozialer Rechte (ESSR) wird im Grundsatz 12 betont, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und – unter vergleichbaren Bedingungen –
Selbstständige unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses
Anspruch auf angemessenen Sozialschutz haben. Der Rat hat dies in seiner Empfehlung von 2019 aufgenommen und die Europäische Kommission hat am 31. Januar den
ersten Berichts über die Umsetzung der Empfehlung veröffentlicht.
Große Lücken bei der Absicherung Selbstständiger
Aus
dem Bericht der Europäischen Kommission vom Januar geht hervor, dass insbesondere
die soziale Absicherung von Selbstständigen in den Mitgliedstaaten große Lücken
aufweist. So hatten im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten
Selbstständige keinen Zugang zu allen Zweigen des Sozialschutzes. Auch betont
der Bericht die geringe Inanspruchnahme in Sozialschutzbereichen, in denen der Zugang
zur sozialen Absicherung für Selbstständige freiwillig ist.
Monitoring soll Lücken aufzeigen
Im
März hatte der spanische Sozialminister José Luis Escrivá gemeinsam mit dem
stellvertretenden belgischen Ministerpräsidenten und Sozial- und
Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke eine Initiative zum Zugang zum
Sozialschutz für atypisch Beschäftigte und Selbstständige angekündigt. Angeregt
wurde eine Verstetigung der Berichterstattung der Europäischen Kommission über
die Umsetzung der Ratsempfehlung. Die Ratsschlussfolgerungen sehen dies nicht
mehr vor, sondern legen den Fokus auf die Weiterentwicklung des Monitoringrahmens zum Zugang zum Sozialschutz. Die auf dem Monitoring basierenden Analysen zum
Sozialschutz von Selbstständigen sollen dann in allen relevanten Berichten des
Sozialschutzausschusses, wie beispielsweise im gemeinsamen
Beschäftigungsbericht, systematisch Eingang finden.
Dabei
legen die Ministerinnen und Minister einen besonderen Fokus auf die
tatsächliche Absicherung von Selbstständigen. Hierzu soll der Monitoringrahmen
weiterentwickelt werden. Dies gilt sowohl für die tatsächliche Absicherung in
den verschiedenen Zweigen des Sozialschutzes als auch über den Leistungsumfang
für Selbstständige.
Dabei
steht beim Monitoring nicht mehr die Ermittlung von Best Practise und das
voneinander Lernen im Vordergrund. Vielmehr sollen die Fortschritte bei der
Schließung von Absicherungslücken stetig evaluiert werden.
Selbstständige für soziale Absicherung sensibilisieren
Einen
weiteren Schwerpunkt sieht der Rat in der Sensibilisierung der Selbstständigen
für das Thema soziale Absicherung. Weiterhin soll der Zugang zu
Sozialschutzsystemen durch auf Selbstständige ausgerichtete Informationen sowie
einer benutzerfreundlichen Digitalisierung der verschiedenen Bereiche des
Sozialschutzes verbessert werden.