Sozialdialog-Pakt bis 2025
EU und Sozialpartner verpflichten sich zur Stärkung des sozialen Dialogs.
HS – 02/2024
Am
31. Januar 2024 haben die Europäische Kommission, der belgische Ratsvorsitz und
die europäischen Sozialpartner auf einem Sozialpartnergipfel in Val Duchesse
eine „Dreigliedrige Erklärung für
einen dynamischen europäischen sozialen Dialog“
unterzeichnet. Die Erklärung versteht sich als ein erneutes Bekenntnis zur
Stärkung des sozialen Dialogs auf Ebene der Europäischen Union (EU) und zur
gemeinsamen Bewältigung der Herausforderungen, mit denen Volkswirtschaften und
Arbeitsmärkte in der EU konfrontiert sind. Das Ziel ist, florierende
Unternehmen, hochwertige Arbeitsplätze und Dienstleistungen sowie verbesserte
Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Im Rahmen der Erklärung verpflichten sich die Europäische Kommission,
der Rat und die europäischen Sozialpartner zu einer Reihe von Maßnahmen.
Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite bekämpfen
Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite sind
von entscheidender Bedeutung für nachhaltiges Wachstum und die
Wettbewerbsfähigkeit der EU. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die Unterzeichner
in der Erklärung, ihren Teil dazu beizutragen, mehr Menschen auf den
Arbeitsmarkt zu bringen, Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Anerkennung von
Qualifikationen zu erleichtern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem
Ausland besser zu integrieren. Darüber hinaus will die Europäische Kommission
in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bis Frühjahr 2024 einen Aktionsplan
zur Bekämpfung von Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefiziten vorlegen.
Europäischen Sozialdialog in den Mittelpunkt stellen
Der soziale Dialog ist ein Prozess, der in den
Artikeln 151 bis 156 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich
der Teilnehmer, Befugnisse und Verfahren genau geregelt ist. Seine Rolle als
wesentlicher Bestandteil des europäischen Sozialmodells und der europäischen
Demokratie unterscheidet sich von anderen Formen der Konsultation, wie zum
Beispiel dem Dialog mit der Zivilgesellschaft, dessen Funktionsweise nicht in
den Verträgen verankert ist. Die Europäische Kommission, der Rat und die
europäischen Sozialpartner bekräftigen deshalb ihre Verpflichtung, die Rolle
der Sozialpartner und den Sozialdialog zu fördern.
Europäischen Beauftragten für den Sozialdialog einsetzen
Um die Rolle des sozialen Dialogs auf europäischer
und nationaler Ebene zu fördern und zu stärken, soll ein Beauftragter oder eine
Beauftragte für den europäischen sozialen Dialog eingesetzt werden. Der oder
die unparteiische Beauftragte soll die Umsetzung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die
Stärkung des sozialen Dialogs in der EU unterstützen und koordinieren sowie die Anlaufstelle in der Europäischen
Kommission für die Sozialpartner sein.
Pakt für den europäischen sozialen Dialog auf den Weg bringen
Laut der Erklärung soll eine Reihe von Treffen mit
den europäischen Sozialpartnern stattfinden, um Möglichkeiten zur weiteren Stärkung
des europäischen sozialen Dialogs zu erarbeiten. Diese sollen unter anderem die
institutionelle und finanzielle Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs
auf allen Ebenen umfassen sowie den Kapazitätsaufbau der Sozialpartner, auch in
den EU-Beitrittskandidatenländern. Dies soll bis Anfang 2025 in einen „Pakt für
den europäischen sozialen Dialog“ münden.