Sozialpartner teilen ihre Meinung.

SK – 07/2024

Bis zum 11. Juni 2024 waren die europäischen Sozialpartner in einer ersten Konsultationsrunde dazu aufgerufen, sich gegenüber der Europäischen Kommission zu den Chancen und Herausforderungen der Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit zu äußern. Außerdem sollten sie auch eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Europäische Union (EU) hier aktiv werden und Maßnahmen ergreifen sollte. 


Der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC), der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (SGIEU), die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (Business Europe) und der Europäischer Bund der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) haben ihre Positionen zur ersten Konsultationsrunde veröffentlicht. Dabei wurde deutlich, dass wie bei den ergebnislosen Verhandlungen zur Aktualisierung ihrer Rahmenvereinbarung über Telearbeit aus dem Jahr 2002 auch hier die Meinungen auseinandergehen.


Während Business Europe kritisiert, dass das Konsultationsdokument der Europäischen Kommission sich stärker auf die Nachteile und Risiken für Arbeitnehmer konzentriert, findet ETUC, dass die Chancen und Herausforderungen weitgehend richtig erkannt worden sind. Fehlende Elemente wie der Zugang von Telearbeitenden zu Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern (ETUC) oder positive Auswirkungen der Telearbeit auf die Umwelt (CESI und SGIEU) sollten ergänzt werden. Außerdem gibt SGIEU zu bedenken, dass Chancen und Herausforderungen auch in den verschiedenen Kontexten der Telearbeit gesehen werden müssen, da sich diese von Sektor zu Sektor unterscheiden können. Was für einen Sektor eine Herausforderung darstellt, könnte für einen anderen Sektor eine Chance sein und umgekehrt.

Handeln auf EU-Ebene

Ähnlich gemischt war das Feedback auch in Bezug auf die Frage, ob EU-Maßnahmen erforderlich sind. Die Vertreter der Arbeitgeberseite sehen zwar die Notwendigkeit einer neuen Richtlinie, die sowohl die Telearbeit als auch das Recht auf Nichterreichbarkeit regelt. Sie warnen jedoch vor Überregulierung. Vielmehr sei auf die Komplementarität mit bestehenden gesetzlichen Regelungen zu achten. Business Europe verweist in diesem Zusammenhang auf die geltende Arbeitszeitrichtlinie, SGIEU darüber hinaus auf bestehende autonome Rahmenvereinbarungen der EU. Fragen zur Ausrüstung und zu den Kosten, die durch Telearbeit entstehen, sollten nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Auch ETUC betont die Wichtigkeit bestehender Konzepte. Die Europäische Kommission müsse ein Recht auf Nichterreichbarkeit aber nicht erst einführen, sondern das schon bestehende Recht besser durchsetzen.

Zielrichtung der zweiten Runde

Der Konsultationsprozess ermöglicht es den europäischen Sozialpartnern, direkten Einfluss auf die Ausarbeitung neuer Gesetzesinitiativen zu nehmen. In der nächsten Phase fasst die Europäische Kommission die Ergebnisse dieser Runde in einem zweiten Konsultationsdokument zusammen, das den europäischen Sozialpartnern ebenfalls übermittelt wird. In diesem Konsultationsdokument wird auch auf den möglichen Anwendungsbereich und Inhalt des geplanten Legislativvorschlags eingehen.