Getty Images - Marchmeena29Digital-Omnibus zur KI
Parlament und Rat streben zeitnahen Kompromiss an.
HS – 04/2026
Im November 2025 hatte die
Europäische Kommission einen Vorschlag für eine
Digital-Omnibus-Verordnung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI)
vorgelegt. Direkt nach der Annahme des Verhandlungsmandats des
Europäischen Parlaments am 26. März haben die Trilogverhandlungen zwischen dem
Rat der Europäischen Union (EU) und dem Parlament begonnen. Der Rat hatte sein Verhandlungsmandat bereits
am 13. März angenommen.
Während einige Punkte weitestgehend unstrittig sind, besteht insbesondere beim
Umgang mit industrieller KI Uneinigkeit.
Verschiebung der Fristen unstrittig
Die Europäische Kommission hatte
vorgeschlagen, den Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Vorschriften für Hochrisiko-KI an die Verfügbarkeit von
Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der notwendigen Normen, zu knüpfen
und nach hinten zu verlegen. Spätestens sollten die Regeln aber nach 16 Monaten
anwendbar werden. Sowohl Parlament als auch Rat sind jedoch gegen einen
flexiblen Mechanismus und sehen feste Fristen zur Anwendbarkeit der
Hochrisiko-KI-Vorschriften vor – den 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme
nach Annex III und den 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in
Produkte eingebettet sind, nach Annex I.
Darüber hinaus herrscht Einigkeit
zwischen den beiden Institutionen, dass Anbieter von KI-Systemen nach Annex III
weiterhin verpflichtet sein sollen, diese Systeme in der EU-Datenbank für
Hochrisikosysteme zu registrieren. Die Europäische Kommission hatte
vorgeschlagen, diese Registrierungspflicht zu streichen, sofern die Anbieter
auf Grundlage einer dokumentierten Bewertung zu dem Ergebnis kommen, dass das
System nicht hochriskant ist.
Strittig vor allem industrielle KI
Strittig ist dagegen vor allem der
Umgang mit industrieller KI, also mit KI-Systemen nach Annex I, die Teil von
bereits regulierten Produkten sind. Dazu zählen etwa Maschinen,
Schutzausrüstung oder Medizinprodukte. Das Parlament fordert, dass KI-Systeme –
anders als bisher im AI Act vorgesehen – nicht mehr allein deshalb als
Hochrisiko gelten sollen, weil sie in regulierten Produkten eingesetzt werden
und theoretisch sicherheitsrelevant sein könnten. Stattdessen soll eine zweckorientierte
Prüfung vorgenommen werden und KI nur noch dann als Hochrisiko‑KI gelten, wo sie
als tatsächlich sicherheitsrelevant eingestuft wird. Der Rat lehnt das aus
Angst vor Inkohärenz und Dopplungen bei den Pflichten zwischen dem AI Act und
sektoraler Gesetzgebung ab.
Neben dem Umgang mit industrieller KI
prägen zwei weitere Konfliktlinien die Verhandlungen: die institutionelle Rolle
des AI Office sowie der Umfang des Grundrechtsschutzes. Während das Parlament
stärkere zentrale Durchgriffsrechte auf EU-Ebene anstrebt, pocht der Rat auf
nationale Zuständigkeiten und das Subsidiaritätsprinzip. Auch beim
Grundrechtsschutz bestehen zwar ähnliche Zielsetzungen, etwa im Hinblick auf ein
Verbot von Nudifier-Apps, Bias-Regeln und Datenschutz, der konkrete Umfang der
Pflichten bleibt jedoch umstritten.
Ausblick
Die Verhandlungen stehen unter
großem Druck, da die Vorschriften zu Hochrisiko-KI-Systemen gemäß dem AI Act im
August dieses Jahres anwendbar werden. Ziel der mehrmals wöchentlich
stattfindenden Triloge war deshalb eine Einigung bis Ende April. Der vorerst
letzte Trilog am 28. April endete jedoch ohne Ergebnis. Ein weiterer Trilog soll in
den kommenden Wochen stattfinden; ein konkreter Termin steht jedoch noch nicht fest.