Parlament und Rat streben zeitnahen Kompromiss an.

HS – 04/2026

Im November 2025 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) vorgelegt. Direkt nach der Annahme des Verhandlungsmandats des Europäischen Parlaments am 26. März haben die Trilogverhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union (EU) und dem Parlament begonnen. Der Rat hatte sein Verhandlungsmandat bereits am 13. März angenommen. Während einige Punkte weitestgehend unstrittig sind, besteht insbesondere beim Umgang mit industrieller KI Uneinigkeit.

Verschiebung der Fristen unstrittig

Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften für Hochrisiko-KI an die Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschließlich der notwendigen Normen, zu knüpfen und nach hinten zu verlegen. Spätestens sollten die Regeln aber nach 16 Monaten anwendbar werden. Sowohl Parlament als auch Rat sind jedoch gegen einen flexiblen Mechanismus und sehen feste Fristen zur Anwendbarkeit der Hochrisiko-KI-Vorschriften vor – den 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Annex III und den 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind, nach Annex I.


Darüber hinaus herrscht Einigkeit zwischen den beiden Institutionen, dass Anbieter von KI-Systemen nach Annex III weiterhin verpflichtet sein sollen, diese Systeme in der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren. Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, diese Registrierungspflicht zu streichen, sofern die Anbieter auf Grundlage einer dokumentierten Bewertung zu dem Ergebnis kommen, dass das System nicht hochriskant ist.

Strittig vor allem industrielle KI

Strittig ist dagegen vor allem der Umgang mit industrieller KI, also mit KI-Systemen nach Annex I, die Teil von bereits regulierten Produkten sind. Dazu zählen etwa Maschinen, Schutzausrüstung oder Medizinprodukte. Das Parlament fordert, dass KI-Systeme – anders als bisher im AI Act vorgesehen – nicht mehr allein deshalb als Hochrisiko gelten sollen, weil sie in regulierten Produkten eingesetzt werden und theoretisch sicherheitsrelevant sein könnten. Stattdessen soll eine zweckorientierte Prüfung vorgenommen werden und KI nur noch dann als Hochrisiko‑KI gelten, wo sie als tatsächlich sicherheitsrelevant eingestuft wird. Der Rat lehnt das aus Angst vor Inkohärenz und Dopplungen bei den Pflichten zwischen dem AI Act und sektoraler Gesetzgebung ab.


Neben dem Umgang mit industrieller KI prägen zwei weitere Konfliktlinien die Verhandlungen: die institutionelle Rolle des AI Office sowie der Umfang des Grundrechtsschutzes. Während das Parlament stärkere zentrale Durchgriffsrechte auf EU-Ebene anstrebt, pocht der Rat auf nationale Zuständigkeiten und das Subsidiaritätsprinzip. Auch beim Grundrechtsschutz bestehen zwar ähnliche Zielsetzungen, etwa im Hinblick auf ein Verbot von Nudifier-Apps, Bias-Regeln und Datenschutz, der konkrete Umfang der Pflichten bleibt jedoch umstritten.

Ausblick

Die Verhandlungen stehen unter großem Druck, da die Vorschriften zu Hochrisiko-KI-Systemen gemäß dem AI Act im August dieses Jahres anwendbar werden. Ziel der mehrmals wöchentlich stattfindenden Triloge war deshalb eine Einigung bis Ende April. Der vorerst letzte Trilog am 28. April endete jedoch ohne Ergebnis. Ein weiterer Trilog soll in den kommenden Wochen stattfinden; ein konkreter Termin steht jedoch noch nicht fest.