Shutterstock/madpixblueEuropean Business Wallets
Europäisches Parlament beginnt Beratungen.
HS – 04/2026
Am 19. November 2025 hat die
Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Einführung
europäischer Unternehmensbrieftaschen (European Business Wallets – EBW)
vorgelegt. Ziel
ist es, die Interaktionen von Unternehmen untereinander sowie mit öffentlichen
Verwaltungen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu digitalisieren und zu
vereinfachen. Hierzu wird eine europaweit nutzbare digitale Identität für
Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen eingeführt, die auf dem bestehenden
eIDAS-Rahmen aufbaut. Die EBW ermöglichen insbesondere die sichere Identifizierung
und Authentifizierung, die elektronische Signatur und den Austausch von
Dokumenten sowie die rechtsverbindliche Kommunikation über
Mitgliedstaatengrenzen hinweg. Während die Nutzung gemäß dem
Verordnungsvorschlag für Unternehmen freiwillig bleibt, sind öffentliche
Stellen verpflichtet, die zentralen Funktionen der Wallets bereitzustellen.
Berichtsentwurf im ITRE
Federführend zuständig für das
Dossier im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Industrie, Forschung
und Energie (ITRE), der am 15. April erstmals über den Berichtsentwurf des
Berichterstatters Eero Heinäluoma (S&D, FI) diskutiert hat. Der
Berichtsentwurf unterstützt im Wesentlichen die Einführung der EBW und bewertet
diese als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der digitalen Identifizierung,
Authentifizierung und des Datenaustauschs im Binnenmarkt, insbesondere in
grenzüberschreitenden Situationen. Dabei wird betont, dass die EBW als
interoperable, übergreifende Architektur fungieren sollte, die bestehende
nationale und europäische Systeme integriert, anstatt zusätzliche parallele
Strukturen zu schaffen.
Der Berichtsentwurf hält grundsätzlich
an der freiwilligen Nutzung der EBW durch Unternehmen und der verpflichtenden
Umsetzung durch öffentliche Stellen fest. Die Umsetzungsfrist soll jedoch nicht
– wie von der Kommission vorgeschlagen – 24 Monate nach Veröffentlichung im
Amtsblatt beginnen, sondern erst 24 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen
Durchführungsrechtsakte; auch die Übergangsregelung für die Nutzung bestehender
alternativer Lösungen wird entsprechend daran ausgerichtet. Darüber
hinaus legt der Berichterstatter einen Fokus auf Interoperabilität. So wird
hervorgehoben, dass bestehende nationale und europäische digitale
Infrastrukturen – etwa das Once Only Technical System (OOTS), das Business
Registers Interconnection System (BRIS) sowie die European Digital Identity
Wallet (EUDI-Wallet) – berücksichtigt und eingebunden werden sollten, um eine
kohärente und kosteneffiziente Umsetzung zu gewährleisten. Ferner soll der
Datenaustausch nicht nur in Dokumentenform, sondern auch in maschinenlesbaren,
strukturierten Datenformaten ermöglicht werden.
Berichtsentwürfe im JURI und IMCO
Sowohl der Rechtsausschuss (JURI)
als auch der Ausschuss
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) geben als beratende Ausschüsse
Stellungnahmen zu diesem Dossier ab. Der JURI-Berichtsentwurf des Berichterstatters Axel
Voss (EVP, DE) betont unter anderem die Nutzung der EBW für Interaktionen
zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen im Kontext elektronischer
Erklärungen im Sinne des Once-Only-Prinzips. Zudem setzt sich der Berichterstatter
für klare und frühzeitig zu erlassende Durchführungsrechtsakte ein, um einen
stabilen technischen Rahmen zu gewährleisten. Weitere Präzisierungen betreffen
die automatische Vergabe einer europäischen Identifikationsnummer (EUID), die
sich möglichst an bestehenden nationalen Identifikatoren orientieren bzw. mit
diesen verknüpft werden soll, sowie verkürzte Umsetzungs- und Übergangsfristen
für öffentliche Stellen (Umsetzung der Kernfunktionen innerhalb von 18 Monaten
statt 24 Monaten sowie ein entsprechend auf 24 Monate verkürzter
Übergangszeitraum für die Nutzung alternativer Lösungen).
Der Berichtsentwurf von Berichterstatterin Veronika
Cifrová Ostrihoňová (Renew, SK) für den IMCO legt den Schwerpunkt insbesondere
auf die Förderung der Nutzung der EBW durch wirtschaftliche Akteure,
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige.
Hervorgehoben wird dabei das Potenzial zur Reduzierung administrativer
Belastungen und zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts. Darüber
hinaus werden Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und die
Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen betont. Im Vergleich zum ITRE- und
JURI-Entwurf enthält der Berichtsentwurf hingegen keine wesentlichen
Anpassungen hinsichtlich der Umsetzungsfristen für öffentliche Stellen und
setzt nur begrenzte Akzente bei der Interoperabilität mit bestehenden europäischen
Lösungen.
Relevanz für die Sozialversicherung
Als öffentliche Stellen müssen die
Sozialversicherungsinstitutionen die Nutzung der Kernfunktionen der Wallets
ermöglichen. Darüber hinaus ist die EBW mit Blick auf grenzüberschreitende
Anträge und Verfahren auch im Kontext der Koordinierung der Systeme der
sozialen Sicherheit relevant. Ein Beispiel ist die Beantragung von
A1-Bescheinigungen, bei der die EBW bestehende Verfahren ergänzen und eine
sichere grenzüberschreitende Antragstellung erleichtern könnte. Ferner soll die A1-Bescheinigung
künftig als digitales Dokument in der EUDI-Wallet gespeichert werden, die
wiederum die Grundlage für den geplanten Europäischen Sozialversicherungspass
(ESSPASS) bilden soll. Daraus ergeben sich Schnittstellen und ein erhöhter
Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Instrumenten mit Relevanz für die
grenzüberschreitende soziale Absicherung.