Europäisches Parlament beginnt Beratungen.

HS – 04/2026

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über die Einführung europäischer Unternehmensbrieftaschen (European Business Wallets – EBW) vorgelegt. Ziel ist es, die Interaktionen von Unternehmen untereinander sowie mit öffentlichen Verwaltungen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu digitalisieren und zu vereinfachen. Hierzu wird eine europaweit nutzbare digitale Identität für Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen eingeführt, die auf dem bestehenden eIDAS-Rahmen aufbaut. Die EBW ermöglichen insbesondere die sichere Identifizierung und Authentifizierung, die elektronische Signatur und den Austausch von Dokumenten sowie die rechtsverbindliche Kommunikation über Mitgliedstaatengrenzen hinweg. Während die Nutzung gemäß dem Verordnungsvorschlag für Unternehmen freiwillig bleibt, sind öffentliche Stellen verpflichtet, die zentralen Funktionen der Wallets bereitzustellen.

Berichtsentwurf im ITRE

Federführend zuständig für das Dossier im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), der am 15. April erstmals über den Berichtsentwurf des Berichterstatters Eero Heinäluoma (S&D, FI) diskutiert hat. Der Berichtsentwurf unterstützt im Wesentlichen die Einführung der EBW und bewertet diese als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der digitalen Identifizierung, Authentifizierung und des Datenaustauschs im Binnenmarkt, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen. Dabei wird betont, dass die EBW als interoperable, übergreifende Architektur fungieren sollte, die bestehende nationale und europäische Systeme integriert, anstatt zusätzliche parallele Strukturen zu schaffen.


Der Berichtsentwurf hält grundsätzlich an der freiwilligen Nutzung der EBW durch Unternehmen und der verpflichtenden Umsetzung durch öffentliche Stellen fest. Die Umsetzungsfrist soll jedoch nicht – wie von der Kommission vorgeschlagen – 24 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt beginnen, sondern erst 24 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen Durchführungsrechtsakte; auch die Übergangsregelung für die Nutzung bestehender alternativer Lösungen wird entsprechend daran ausgerichtet. Darüber hinaus legt der Berichterstatter einen Fokus auf Interoperabilität. So wird hervorgehoben, dass bestehende nationale und europäische digitale Infrastrukturen – etwa das Once Only Technical System (OOTS), das Business Registers Interconnection System (BRIS) sowie die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) – berücksichtigt und eingebunden werden sollten, um eine kohärente und kosteneffiziente Umsetzung zu gewährleisten. Ferner soll der Datenaustausch nicht nur in Dokumentenform, sondern auch in maschinenlesbaren, strukturierten Datenformaten ermöglicht werden.

Berichtsentwürfe im JURI und IMCO

Sowohl der Rechtsausschuss (JURI) als auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) geben als beratende Ausschüsse Stellungnahmen zu diesem Dossier ab. Der JURI-Berichtsentwurf des Berichterstatters Axel Voss (EVP, DE) betont unter anderem die Nutzung der EBW für Interaktionen zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen im Kontext elektronischer Erklärungen im Sinne des Once-Only-Prinzips. Zudem setzt sich der Berichterstatter für klare und frühzeitig zu erlassende Durchführungsrechtsakte ein, um einen stabilen technischen Rahmen zu gewährleisten. Weitere Präzisierungen betreffen die automatische Vergabe einer europäischen Identifikationsnummer (EUID), die sich möglichst an bestehenden nationalen Identifikatoren orientieren bzw. mit diesen verknüpft werden soll, sowie verkürzte Umsetzungs- und Übergangsfristen für öffentliche Stellen (Umsetzung der Kernfunktionen innerhalb von 18 Monaten statt 24 Monaten sowie ein entsprechend auf 24 Monate verkürzter Übergangszeitraum für die Nutzung alternativer Lösungen).


Der Berichtsentwurf von Berichterstatterin Veronika Cifrová Ostrihoňová (Renew, SK) für den IMCO legt den Schwerpunkt insbesondere auf die Förderung der Nutzung der EBW durch wirtschaftliche Akteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige. Hervorgehoben wird dabei das Potenzial zur Reduzierung administrativer Belastungen und zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts. Darüber hinaus werden Aspekte wie Nutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und die Vermeidung unverhältnismäßiger Belastungen betont. Im Vergleich zum ITRE- und JURI-Entwurf enthält der Berichtsentwurf hingegen keine wesentlichen Anpassungen hinsichtlich der Umsetzungsfristen für öffentliche Stellen und setzt nur begrenzte Akzente bei der Interoperabilität mit bestehenden europäischen Lösungen.

Relevanz für die Sozialversicherung

Als öffentliche Stellen müssen die Sozialversicherungsinstitutionen die Nutzung der Kernfunktionen der Wallets ermöglichen. Darüber hinaus ist die EBW mit Blick auf grenzüberschreitende Anträge und Verfahren auch im Kontext der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit relevant. Ein Beispiel ist die Beantragung von A1-Bescheinigungen, bei der die EBW bestehende Verfahren ergänzen und eine sichere grenzüberschreitende Antragstellung erleichtern könnte. Ferner soll die A1-Bescheinigung künftig als digitales Dokument in der EUDI-Wallet gespeichert werden, die wiederum die Grundlage für den geplanten Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS) bilden soll. Daraus ergeben sich Schnittstellen und ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen verschiedenen Instrumenten mit Relevanz für die grenzüberschreitende soziale Absicherung.