iStockphoto-inakiantonanaBessere Rechtsetzung
Europäische Kommission plant bessere Durchsetzung von EU-Vorschriften.
HS – 05/2026
Am 28. April hat die Europäische
Kommission eine Mitteilung vorgestellt, durch die Vorschriften der Europäischen Union (EU) einfacher,
klarer und besser durchsetzbar werden sollen. Außerdem soll Gesetzgebung stärker auf belastbare
Evidenz gestützt und besser an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern
sowie Unternehmen ausgerichtet werden. Mit diesem Ziel enthält die
Mitteilung Maßnahmen in fünf Bereichen, darunter zur Vereinfachung von
EU-Rechtsvorschriften, zur Stärkung des Rahmens für bessere Rechtsetzung und
zur Reduzierung von sogenanntem Gold-Plating.
Vereinfachung von EU-Rechtsvorschriften
Der erste Teil der Mitteilung
konzentriert sich auf das Prinzip „simplicity
by design”. Künftige EU-Rechtsvorschriften sollen demnach von Beginn an
möglichst einfach, klar und kohärent konzipiert werden. Ziel ist insbesondere,
regulatorische Komplexität und Fragmentierung im Binnenmarkt zu vermeiden,
weshalb in diesem Bereich bevorzugt harmonisierende Verordnungen zur Anwendung
kommen sollen. Außerdem sollen von EU-Vorschriften Betroffene leichter
nachvollziehen können, welche Pflichten für sie gelten. Die Kommission kündigt
in diesem Zusammenhang unter anderem an, die in EUR-Lex verfügbaren
Zusammenfassungen von Gesetzen zu verbessern, die Erwägungsgründe von
Legislativvorschlägen verständlicher zu formulieren und Umsetzungs- und
Anwendungsfristen realistischer auszugestalten.
Stärkung des Rahmens für bessere Rechtsetzung
Ein weiterer Schwerpunkt der
Mitteilung liegt auf der Weiterentwicklung des Rahmens für bessere Rechtsetzung.
Folgenabschätzungen sollen sich künftig stärker auf die wesentlichen
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen eines Vorschlags konzentrieren.
Gleichzeitig kündigt die Kommission an, auch bei eilbedürftigen
Gesetzgebungsvorhaben verstärkt an Folgenabschätzungen und Konsultationen
festhalten zu wollen. Darüber hinaus sollen Konsultationsverfahren vereinfacht
und besser aufeinander abgestimmt werden, um doppelte Abfragen im Rahmen sich
überschneidender Konsultationen zu vermeiden. Ziel ist es, die Öffentlichkeit
zu einer Initiative grundsätzlich nur einmal zu konsultieren – etwa im Rahmen einer
Sondierung oder eines Fragebogens, ergänzt durch gezielte Konsultationen,
sofern erforderlich. Außerdem will die Kommission künftig nach Möglichkeit
vermeiden, größere Ferienzeiten in Konsultationsfristen einzurechnen.
Reduzierung von Gold-Plating
Ein weiterer Schwerpunkt der
Mitteilung ist das Vorgehen gegen Gold-Plating, also zusätzliche nationale
Anforderungen bei der Umsetzung oder Anwendung von EU-Recht, die über die
EU-Vorgaben hinausgehen. Nach Auffassung der Kommission können solche
zusätzlichen Pflichten den Binnenmarkt fragmentieren, die Kosten für
Unternehmen erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die
Kommission kündigt daher an, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Leitlinien und
bewährte Verfahren zu entwickeln, um Gold-Plating frühzeitig zu erkennen und zu
vermeiden. Außerdem sollen bestehende Instrumente – etwa Konsultationen,
Umsetzungsdialoge, das Europäische Semester oder die Single Market Enforcement
Taskforce (SMET) – künftig stärker genutzt werden, um entsprechende Hindernisse
im Binnenmarkt zu identifizieren und abzubauen.
Überprüfung und Durchsetzung von EU-Recht
Die letzten beiden Bereiche, in denen
die Kommission tätig werden will, betreffen zum einen die Überprüfung
bestehender EU-Gesetzgebung und zum anderen deren konsequentere Durchsetzung.
So will die Kommission bestehende Rechtsvorschriften systematisch auf
Inkohärenzen, unnötige Komplexität und übermäßige Belastungen überprüfen sowie
weitere Vereinfachungsvorschläge vorlegen. Gleichzeitig soll die Durchsetzung
von EU-Recht beschleunigt und verschärft werden – etwa durch schnellere
Vertragsverletzungsverfahren und strengere finanzielle Sanktionen. Ein
besonderer Fokus liegt bei den vorgestellten Maßnahmen auf dem Binnenmarkt. So
sollen auch die Ziele der im April unterzeichneten interinstitutionellen
Vereinbarung „One Europe, One Market“ unterstützt werden, die vor
dem Hintergrund geopolitischer Rivalitäten, technologischer Umbrüche und
wirtschaftlicher Unsicherheiten auf eine stärkere Integration des Binnenmarkts abzielt.