Europäische Kommission plant bessere Durchsetzung von EU-Vorschriften.

HS – 05/2026

Am 28. April hat die Europäische Kommission eine Mitteilung vorgestellt, durch die Vorschriften der Europäischen Union (EU) einfacher, klarer und besser durchsetzbar werden sollen. Außerdem soll Gesetzgebung stärker auf belastbare Evidenz gestützt und besser an den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ausgerichtet werden. Mit diesem Ziel enthält die Mitteilung Maßnahmen in fünf Bereichen, darunter zur Vereinfachung von EU-Rechtsvorschriften, zur Stärkung des Rahmens für bessere Rechtsetzung und zur Reduzierung von sogenanntem Gold-Plating.

Vereinfachung von EU-Rechtsvorschriften

Der erste Teil der Mitteilung konzentriert sich auf das Prinzip „simplicity by design”. Künftige EU-Rechtsvorschriften sollen demnach von Beginn an möglichst einfach, klar und kohärent konzipiert werden. Ziel ist insbesondere, regulatorische Komplexität und Fragmentierung im Binnenmarkt zu vermeiden, weshalb in diesem Bereich bevorzugt harmonisierende Verordnungen zur Anwendung kommen sollen. Außerdem sollen von EU-Vorschriften Betroffene leichter nachvollziehen können, welche Pflichten für sie gelten. Die Kommission kündigt in diesem Zusammenhang unter anderem an, die in EUR-Lex verfügbaren Zusammenfassungen von Gesetzen zu verbessern, die Erwägungsgründe von Legislativvorschlägen verständlicher zu formulieren und Umsetzungs- und Anwendungsfristen realistischer auszugestalten.

Stärkung des Rahmens für bessere Rechtsetzung

Ein weiterer Schwerpunkt der Mitteilung liegt auf der Weiterentwicklung des Rahmens für bessere Rechtsetzung. Folgenabschätzungen sollen sich künftig stärker auf die wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen eines Vorschlags konzentrieren. Gleichzeitig kündigt die Kommission an, auch bei eilbedürftigen Gesetzgebungsvorhaben verstärkt an Folgenabschätzungen und Konsultationen festhalten zu wollen. Darüber hinaus sollen Konsultationsverfahren vereinfacht und besser aufeinander abgestimmt werden, um doppelte Abfragen im Rahmen sich überschneidender Konsultationen zu vermeiden. Ziel ist es, die Öffentlichkeit zu einer Initiative grundsätzlich nur einmal zu konsultieren – etwa im Rahmen einer Sondierung oder eines Fragebogens, ergänzt durch gezielte Konsultationen, sofern erforderlich. Außerdem will die Kommission künftig nach Möglichkeit vermeiden, größere Ferienzeiten in Konsultationsfristen einzurechnen.

Reduzierung von Gold-Plating

Ein weiterer Schwerpunkt der Mitteilung ist das Vorgehen gegen Gold-Plating, also zusätzliche nationale Anforderungen bei der Umsetzung oder Anwendung von EU-Recht, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Nach Auffassung der Kommission können solche zusätzlichen Pflichten den Binnenmarkt fragmentieren, die Kosten für Unternehmen erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Kommission kündigt daher an, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Leitlinien und bewährte Verfahren zu entwickeln, um Gold-Plating frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Außerdem sollen bestehende Instrumente – etwa Konsultationen, Umsetzungsdialoge, das Europäische Semester oder die Single Market Enforcement Taskforce (SMET) – künftig stärker genutzt werden, um entsprechende Hindernisse im Binnenmarkt zu identifizieren und abzubauen.

Überprüfung und Durchsetzung von EU-Recht

Die letzten beiden Bereiche, in denen die Kommission tätig werden will, betreffen zum einen die Überprüfung bestehender EU-Gesetzgebung und zum anderen deren konsequentere Durchsetzung. So will die Kommission bestehende Rechtsvorschriften systematisch auf Inkohärenzen, unnötige Komplexität und übermäßige Belastungen überprüfen sowie weitere Vereinfachungsvorschläge vorlegen. Gleichzeitig soll die Durchsetzung von EU-Recht beschleunigt und verschärft werden – etwa durch schnellere Vertragsverletzungsverfahren und strengere finanzielle Sanktionen. Ein besonderer Fokus liegt bei den vorgestellten Maßnahmen auf dem Binnenmarkt. So sollen auch die Ziele der im April unterzeichneten interinstitutionellen Vereinbarung „One Europe, One Market“ unterstützt werden, die vor dem Hintergrund geopolitischer Rivalitäten, technologischer Umbrüche und wirtschaftlicher Unsicherheiten auf eine stärkere Integration des Binnenmarkts abzielt.