iStockphoto/4X-imageMDR und IVDR
Parlament berät über gezielte Anpassungen für mehr Vereinfachung und Innovation.
CC – 07/2026
Mit der
Vorstellung seines Berichtsentwurfs im Ausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT) hat Berichterstatter Oliver
Schenk (EVP, DE) am 14. Juli den parlamentarischen Prozess zur gezielten
Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung (MDR) und der Verordnung über
In-vitro-Diagnostika (IVDR) eingeleitet. Die Kommission hatte im Dezember vergangenen
Jahres einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt. In der Aussprache zeigte sich fraktionsübergreifend breite Unterstützung
für das Ziel, die bestehenden Regelungen praxistauglicher zu gestalten.
Gleichzeitig machten zahlreiche Abgeordnete deutlich, dass regulatorische
Vereinfachungen nicht zulasten der Patientensicherheit oder einer belastbaren klinischen
Evidenz gehen dürfen.
Schwerpunkte des Berichtsentwurfs
Oliver Schenk
stellte seinen Berichtsentwurf unter das Leitmotiv, Innovation und
Patientensicherheit miteinander zu verbinden. Ziel der Reform sei es, die
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu stärken und zugleich das hohe
Schutzniveau der MDR und IVDR zu erhalten. Der Berichtsentwurf verfolgt daher einen
risikobasierten und innovationsorientierten Ansatz.
Zu den
Kernvorschlägen zählen planbarere Konformitätsbewertungsverfahren, priorisierte
Verfahren für Breakthrough- und Orphan-Produkte sowie eine neue Kategorie
sogenannter „Niche Devices“ für Produkte, die für kleine Patientengruppen
bestimmt sind. Vorgesehen sind außerdem verpflichtende Maßnahmen zur klinischen
Nachbeobachtung von Medizinprodukten nach ihrem Inverkehrbringen
(Post-Market-Clinical-Follow-up, PMCF) sowie zunächst auf fünf Jahre befristete
Erstzertifizierungen. Weitere
Schwerpunkte bilden die stärkere Einbindung wissenschaftlicher Expert Panels,
eine Nachschärfung der Äquivalenzregelung sowie der Erhalt zentraler
Haftungsregelungen einschließlich einer verpflichtenden finanziellen
Absicherung haftender Wirtschaftsakteure. Hinzu kommen Maßnahmen zur
Digitalisierung und zum Bürokratieabbau, etwa elektronische
Gebrauchsanweisungen und reduzierte Dokumentationspflichten.
Parlament unterstützt den Reformansatz
In der
Aussprache unterstützten zahlreiche Abgeordnete die grundsätzliche Stoßrichtung
des Berichtsentwurfs, setzten jedoch unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.
Neben den übergeordneten politischen Fragen prägten vor allem technische
Detailfragen die Debatte. Im Fokus standen unter anderem die Regulierung
KI-gestützter Medizinprodukte und damit die Schnittstelle zum AI Act sowie die
Wiederaufbereitung von Einmalprodukten. Während einige Abgeordnete hierbei mehr
Flexibilität für Krankenhäuser forderten, sprachen sich andere für die
Beibehaltung der bestehenden Regelungen aus.
DSV begrüßt zentrale Elemente des Entwurfs
Aus Sicht der
DSV bildet der Berichtsentwurf eine ausgewogene Grundlage für die weiteren
parlamentarischen Beratungen. Er schärft zahlreiche Vorschläge der Europäischen
Kommission im Sinne einer höheren Patientensicherheit und belastbaren
klinischen Evidenz nach. Besonders positiv bewertet die DSV den Erhalt der
Produkthaftung für Hersteller und Bevollmächtigte einschließlich einer
angemessenen finanziellen Absicherung, da dadurch ein zentrales Element des
Patientenschutzes erhalten bleibt, die Einschränkung der erweiterten
Äquivalenzregelungen für Hochrisikoprodukte, weil hierdurch die Anforderungen
an die klinische Evidenz gestärkt werden, sowie die stärkere Einbindung
wissenschaftlicher Expert Panels, um regulatorische Entscheidungen
wissenschaftlich besser abzusichern. Begrüßt werden außerdem strengere
Voraussetzungen für priorisierte Verfahren bei Breakthrough- und
Orphan-Produkten, damit beschleunigte Verfahren weiterhin an hohe Sicherheits-
und Evidenzstandards geknüpft bleiben, und die Klarstellung, dass
regulatorische Sandboxes nicht mit geringeren regulatorischen Anforderungen
verbunden sein dürfen, um das hohe Schutzniveau der MDR und IVDR zu wahren.
DSV sieht weiteren Nachbesserungsbedarf
Gleichzeitig
sieht die DSV in einzelnen Bereichen weiteren Anpassungsbedarf. Klinische
Evidenz sollte auch künftig die zentrale Grundlage der Konformitätsbewertung
bleiben und nicht durch eine stärkere Berücksichtigung nicht-klinischer Daten
relativiert werden, da insbesondere bei Hochrisikoprodukten belastbare
klinische Daten für die Patientensicherheit unverzichtbar sind. Kritisch
bewertet die DSV zudem die vorgesehene Reduzierung der Transparenzanforderungen
für In-house-Produkte, weil dies die Nachvollziehbarkeit und Markttransparenz
beeinträchtigen könnte, sowie die Einführung einer zusätzlichen Kategorie
sogenannter „Niche Devices“, da ihr regulatorischer Mehrwert gegenüber den
bereits vorgesehenen Sonderregelungen für Orphan-Produkte bislang nicht ausreichend
erkennbar ist. Auch bei der Klassifizierung von Software und KI-gestützten
Medizinprodukten besteht aus Sicht der DSV weiterer Präzisierungsbedarf, um ein
einheitlich hohes Sicherheitsniveau und eine risikogerechte Regulierung
sicherzustellen.
Ausblick
Mit der
Vorstellung des Berichtsentwurfs beginnt nun die parlamentarische Detailarbeit.
Änderungsanträge können bis zum 20. Juli eingereicht werden. Die Abstimmung im
SANT-Ausschuss ist für den 3. Dezember vorgesehen. Anschließend dürfte das
Europäische Parlament voraussichtlich Anfang 2027 seine Position festlegen. Auch
der Rat strebt unter der irischen Ratspräsidentschaft bis Ende 2026 eine
Allgemeine Ausrichtung an. Die DSV wird die weiteren Beratungen konstruktiv
begleiten und sich weiterhin für eine ausgewogene Überarbeitung der MDR und
IVDR einsetzen. Das Statement zum Berichtsentwurf finden Sie hier.