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REACH-Revision – wohin geht die Reise?
SK – 07/2026
Ende Juni tauschten sich die
Umweltministerinnen und -minister über die Zukunft der REACH-Verordnung aus.
Sie regelt den sicheren Umgang mit Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Es
war ihre erste politische Aussprache, seit die Europäische Kommission
angekündigt hatte, auf eine umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung im
ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verzichten. Nur eine Woche später
setzten die nationalen Expertinnen und Experten der für REACH und die Chemikalienverordnung
(CLP) zuständigen Behörden (CARACAL) den informellen Austausch fort. Im
Mittelpunkt standen der künftige Fahrplan für Beschränkungen besonders
bedenklicher Stoffe sowie das Zusammenspiel von Arbeitsschutz und Chemikalienrecht.
Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften
Die Umweltministerinnen und -minister
diskutierten, wie REACH innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens modernisiert
und vereinfacht werden kann. Im Mittelpunkt standen dabei eine bessere
Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Eine breite Mehrheit
der Mitgliedstaaten sprach sich dafür aus, die Durchsetzung insbesondere bei
importierten Produkten aus Drittstaaten und bei Chemikalien, die über
Online-Marktplätze vertrieben werden, zu stärken. Weitere Schwerpunkte waren
die Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern sowie die konsequente
Berücksichtigung der neuen CLP-Gefahrenklassen bei der Umsetzung von REACH.
Einige Mitgliedstaaten sprachen
sich zudem dafür aus, eine umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung zu
einem späteren Zeitpunkt offenzuhalten, sobald die politischen
Rahmenbedingungen dies zulassen. Deutschland begrüßte hingegen die Entscheidung
der Europäischen Kommission, die REACH-Verordnung vorerst nicht zu öffnen. Nach
deutscher Auffassung könnten Vereinfachungen und Verbesserungen weitgehend auch
innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erreicht werden.
REACH-Fahrplan für Beschränkungen
REACH-Fahrplan für Beschränkungen
Im Rahmen der CARACAL-Sitzung
stellte die Europäische Kommission eine aktualisierte
Fassung des Fahrplans für Beschränkungen vor. Sie gibt einen Überblick über
geplante Beschränkungen nach der REACH-Verordnung und ermöglicht Unternehmen,
sich frühzeitig auf neue regulatorische Maßnahmen vorzubereiten.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 wurden elf
REACH-Beschränkungen verabschiedet, sechs weitere befinden sich derzeit in der
abschließenden Bewertungsphase. Darüber hinaus arbeitet die Europäische
Kommission an weiteren bedeutenden Vorhaben, darunter die geplanten
Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sowie von sechswertigen
Chromverbindungen. Vor allem für den Arbeitsschutz ist diese Entwicklung
wichtig, da Chrom(VI) zu den gefährlichsten Arbeitsstoffen zählt.
Schnittstelle zwischen REACH und Arbeitsschutzrecht
CARACAL befasste sich außerdem mit dem Zusammenspiel von REACH
und dem europäischen Arbeitsschutzrecht. Während REACH in erster Linie Stoffe
regelt, die auf dem Markt bereitgestellt werden, schützt das Arbeitsschutzrecht
Beschäftigte vor Expositionen bei der Verwendung dieser Stoffe am Arbeitsplatz.
Maßgebliche Rechtsinstrumente sind dabei die Richtlinie über chemische
Arbeitsstoffe (CAD), die Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und
reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) sowie die Asbestrichtlinie.
Die Europäische Kommission räumte ein, dass das
Nebeneinander von REACH-Beschränkungen und Arbeitsplatzgrenzwerten zu
Unklarheiten und Rechtsunsicherheit führen kann. Dies zeigt sich etwa bei
aprotischen Lösungsmitteln, für die sowohl REACH-Beschränkungen als auch
arbeitsschutzrechtliche Anforderungen gelten. Als gelungenes Beispiel für ein
abgestimmtes Vorgehen wurde die Diisocyanat-Beschränkung hervorgehoben, die
Schulungsanforderungen nach REACH mit arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
verbindet.
Zur Verbesserung des Zusammenspiels beider Rechtsrahmen
wurden verschiedene Ansätze diskutiert. Dazu zählen eine engere Zusammenarbeit
der zuständigen Generaldirektionen, eine frühzeitigere Einbindung von
Arbeitsschutzexpertinnen und -experten bei der Ausarbeitung von
REACH-Beschränkungen sowie mehr Transparenz über geplante regulatorische
Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene.
Ausblick
Einen konkreten Fahrplan für eine Modernisierung von REACH hat
die Europäische Kommission bislang nicht vorgelegt. Umweltkommissarin Jessika
Roswall betonte jedoch, dass der geplante Europäische Produktrechtsakt die Durchsetzung
des Chemikalienrechts stärken soll. Gemeinsam mit der Verordnung über die
allgemeine Produktsicherheit und der Marktüberwachungsverordnung soll er dazu
beitragen, die Einhaltung des Chemikalienrechts bei Produkten zu verbessern,
die über den Online-Handel oder durch Importe in den Binnenmarkt gelangen. Die
Europäische Kommission wird ihren Vorschlag für den Europäischen
Produktrechtsakt voraussichtlich am 30. September vorlegen.