REACH-Revision – wohin geht die Reise?

SK – 07/2026

Ende Juni tauschten sich die Umweltministerinnen und -minister über die Zukunft der REACH-Verordnung aus. Sie regelt den sicheren Umgang mit Chemikalien in der Europäischen Union (EU). Es war ihre erste politische Aussprache, seit die Europäische Kommission angekündigt hatte, auf eine umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verzichten. Nur eine Woche später setzten die nationalen Expertinnen und Experten der für REACH und die Chemikalienverordnung (CLP) zuständigen Behörden (CARACAL) den informellen Austausch fort. Im Mittelpunkt standen der künftige Fahrplan für Beschränkungen besonders bedenklicher Stoffe sowie das Zusammenspiel von Arbeitsschutz und Chemikalienrecht.

Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften

Die Umweltministerinnen und -minister diskutierten, wie REACH innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens modernisiert und vereinfacht werden kann. Im Mittelpunkt standen dabei eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften. Eine breite Mehrheit der Mitgliedstaaten sprach sich dafür aus, die Durchsetzung insbesondere bei importierten Produkten aus Drittstaaten und bei Chemikalien, die über Online-Marktplätze vertrieben werden, zu stärken. Weitere Schwerpunkte waren die Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern sowie die konsequente Berücksichtigung der neuen CLP-Gefahrenklassen bei der Umsetzung von REACH.


Einige Mitgliedstaaten sprachen sich zudem dafür aus, eine umfassende Überarbeitung der REACH-Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt offenzuhalten, sobald die politischen Rahmenbedingungen dies zulassen. Deutschland begrüßte hingegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, die REACH-Verordnung vorerst nicht zu öffnen. Nach deutscher Auffassung könnten Vereinfachungen und Verbesserungen weitgehend auch innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens erreicht werden.

REACH-Fahrplan für Beschränkungen

REACH-Fahrplan für Beschränkungen

Im Rahmen der CARACAL-Sitzung stellte die Europäische Kommission eine aktualisierte Fassung des Fahrplans für Beschränkungen vor. Sie gibt einen Überblick über geplante Beschränkungen nach der REACH-Verordnung und ermöglicht Unternehmen, sich frühzeitig auf neue regulatorische Maßnahmen vorzubereiten.


Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 wurden elf REACH-Beschränkungen verabschiedet, sechs weitere befinden sich derzeit in der abschließenden Bewertungsphase. Darüber hinaus arbeitet die Europäische Kommission an weiteren bedeutenden Vorhaben, darunter die geplanten Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sowie von sechswertigen Chromverbindungen. Vor allem für den Arbeitsschutz ist diese Entwicklung wichtig, da Chrom(VI) zu den gefährlichsten Arbeitsstoffen zählt.

Schnittstelle zwischen REACH und Arbeitsschutzrecht

CARACAL befasste sich außerdem mit dem Zusammenspiel von REACH und dem europäischen Arbeitsschutzrecht. Während REACH in erster Linie Stoffe regelt, die auf dem Markt bereitgestellt werden, schützt das Arbeitsschutzrecht Beschäftigte vor Expositionen bei der Verwendung dieser Stoffe am Arbeitsplatz. Maßgebliche Rechtsinstrumente sind dabei die Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (CAD), die Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) sowie die Asbestrichtlinie.


Die Europäische Kommission räumte ein, dass das Nebeneinander von REACH-Beschränkungen und Arbeitsplatzgrenzwerten zu Unklarheiten und Rechtsunsicherheit führen kann. Dies zeigt sich etwa bei aprotischen Lösungsmitteln, für die sowohl REACH-Beschränkungen als auch arbeitsschutzrechtliche Anforderungen gelten. Als gelungenes Beispiel für ein abgestimmtes Vorgehen wurde die Diisocyanat-Beschränkung hervorgehoben, die Schulungsanforderungen nach REACH mit arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben verbindet.


Zur Verbesserung des Zusammenspiels beider Rechtsrahmen wurden verschiedene Ansätze diskutiert. Dazu zählen eine engere Zusammenarbeit der zuständigen Generaldirektionen, eine frühzeitigere Einbindung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten bei der Ausarbeitung von REACH-Beschränkungen sowie mehr Transparenz über geplante regulatorische Vorhaben auf europäischer und nationaler Ebene.

Ausblick

Einen konkreten Fahrplan für eine Modernisierung von REACH hat die Europäische Kommission bislang nicht vorgelegt. Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte jedoch, dass der geplante Europäische Produktrechtsakt die Durchsetzung des Chemikalienrechts stärken soll. Gemeinsam mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit und der Marktüberwachungsverordnung soll er dazu beitragen, die Einhaltung des Chemikalienrechts bei Produkten zu verbessern, die über den Online-Handel oder durch Importe in den Binnenmarkt gelangen. Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag für den Europäischen Produktrechtsakt voraussichtlich am 30. September vorlegen.