iStockphoto-gorodenkoffDigital-Omnibus
Parlament fordert Vereinfachung mit Augenmaß.
AS – 07/2026
Am 22. Juni haben die federführenden Ausschüsse des
Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sowie für
bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ihren Berichtsentwurf zum Digital-Omnibus vorgelegt. Mit dem Digital-Omnibus
soll das europäische Digitalrecht vereinfacht und leichter anwendbar werden.
Dazu sollen zentrale Rechtsvorschriften unter anderem besser aufeinander
abgestimmt werden. Der Berichtsentwurf enthält zahlreiche Änderungsvorschläge
zum Kommissionsvorschlag und bildet die Grundlage für die
weiteren Beratungen im Parlament.
Vereinfachung ja – aber nicht zulasten des Datenschutzes
Die
Berichterstatterinnen Aura Salle (EVP/FI) und Marina Kaljurand
(S&D/EE) unterstützen das Ziel, die technologische
Wettbewerbsfähigkeit Europas durch ein kohärenteres und einfacheres
Digitalrecht zu stärken. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus,
Vereinfachungen nicht zulasten des Schutzes personenbezogener Daten
vorzunehmen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Technologie
zu stärken.
Im Bereich der
Datenwirtschaft begrüßen die Berichterstatterinnen den von der Kommission
vorgeschlagenen Single Entry Point als zentrale Anlaufstelle für Melde- und
Informationspflichten. Nach ihrer Auffassung reicht ein gemeinsames Portal
jedoch nicht aus. Auch die zugrunde liegenden Meldepflichten müssten stärker
vereinheitlicht und Doppelmeldungen zwischen verschiedenen Rechtsakten abgebaut
werden, um Unternehmen tatsächlich zu entlasten. Vereinfachungsmaßnahmen seien grundsätzlich
zu begrüßen, dürften jedoch nicht zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen
(KMU) oder der Verbraucherrechte gehen.
Datenschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt der Parlamentsdebatte
Am 14. Juli
wurde der Berichtsentwurf in einer gemeinsamen Sitzung des ITRE- und
LIBE-Ausschusses debattiert. Für die EVP-Fraktion stand vor allem die Wettbewerbsfähigkeit
Europas im Mittelpunkt. Europa brauche bessere Rahmenbedingungen für KI und einen
erleichterten Zugang zu Daten, um im Wettbewerb mit den USA und China bestehen
zu können. Mehrere Abgeordnete forderten einen kohärenten und risikobasierten
Rechtsrahmen, der Rechtsunsicherheit im Zusammenspiel von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), AI Act und
Data Act abbaut. Gleichzeitig betonten sie, dass Vereinfachungen insbesondere
kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen und bewährte Schutzinstrumente erhalten
bleiben müssten.
Die
S&D-Fraktion unterstützte das Ziel des Bürokratieabbaus, stellte jedoch den
Schutz der Grundrechte in den Vordergrund. Sie warnte insbesondere davor, die
Definition personenbezogener Daten aufzuweichen. Die RENEW-Fraktion legte ihren
Schwerpunkt auf die digitale Souveränität Europas sowie auf die Balance
zwischen Innovationsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre. Abgeordnete der
Grünen kritisierten dagegen die aus ihrer Sicht unzureichende Begründung der vorgeschlagenen
Änderungen an der DSGVO, das Fehlen tragfähiger Lösungen für Cookie-Banner
sowie die Gefahr zusätzlicher Rechtsunsicherheit.
Auch die mitberatenden
Ausschüsse IMCO und JURI betonten in ihren Stellungnahmen die Bedeutung eines
hohen Datenschutzniveaus, einer sorgfältigen Prüfung der vorgeschlagenen
Änderungen an DSGVO und Data Act, des Verbraucherschutzes sowie der Stärkung
von KMU auf digitalen Plattformen. Insgesamt zeigte die Aussprache breite
Unterstützung für das Ziel der Vereinfachung. Zugleich machte das Parlament
deutlich, dass Datenschutz, Grundrechte und faire Wettbewerbsbedingungen nicht
zugunsten einer reinen Deregulierung aufgegeben werden sollen.
Relevanz für die Sozialversicherung
Sozialversicherungsträger
verarbeiten große Mengen sensibler Daten, etwa zu Gesundheit, Beschäftigung und
Versicherungsverläufen. Zugleich nutzen sie zunehmend digitale und
automatisierte Verfahren. Änderungen der datenschutzrechlichen
Rahmenbedingungen können sich daher unmittelbar auf die Ausgestaltung ihrer
digitalen Verwaltungsprozesse auswirken.
So soll nach dem Berichtsentwurf die Verarbeitung
biometrischer Daten zur Identitätsprüfung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Kontrolle über
ihre Daten behält und hohe technische Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Personenbezogene Daten sollen zudem ausschließlich zur
Erbringung des jeweiligen Mehrwertdienstes verwendet werden. Eine Nutzung für
andere Zwecke – insbesondere für Werbung, Profiling oder für das Training von
KI-Systemen soll ausgeschlossen sein.
Darüber hinaus
sprechen sich die Berichterstatterinnen gegen Einschränkungen der
Betroffenenrechte aus. Insbesondere das Auskunftsrecht nach der DSGVO sowie das
in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Datenschutz
sollen im Zuge der Vereinfachung uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auch
automatisierte Einzelentscheidungen dürften die Rechte betroffener Personen
nicht beeinträchtigen.
Rat weiterhin uneinig – Beratungen werden fortgesetzt
Die Fraktionen werden im weiteren Beratungsverfahren
Änderungsanträge einreichen und anschließend in die Verhandlungen eintreten. Im
Rat konnte hingegen am 26. Juni noch keine Einigung auf eine allgemeine
Ausrichtung erzielt werden. Nach Angaben aus den Verhandlungen bestehen zwischen
den Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der
vorgesehenen Vereinfachungen sowie über einzelne Änderungen im Datenschutz- und
Cybersicherheitsrecht. Die Beratungen werden daher unter der irischen
Ratspräsidentschaft fortgesetzt.