Parlament fordert Vereinfachung mit Augenmaß.

AS – 07/2026

Am 22. Juni haben die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ihren Berichtsentwurf zum Digital-Omnibus vorgelegt. Mit dem Digital-Omnibus soll das europäische Digitalrecht vereinfacht und leichter anwendbar werden. Dazu sollen zentrale Rechtsvorschriften unter anderem besser aufeinander abgestimmt werden. Der Berichtsentwurf enthält zahlreiche Änderungsvorschläge zum Kommissionsvorschlag und bildet die Grundlage für die weiteren Beratungen im Parlament.

Vereinfachung ja – aber nicht zulasten des Datenschutzes

Die Berichterstatterinnen Aura Salle (EVP/FI) und Marina Kaljurand (S&D/EE) unterstützen das Ziel, die technologische Wettbewerbsfähigkeit Europas durch ein kohärenteres und einfacheres Digitalrecht zu stärken. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, Vereinfachungen nicht zulasten des Schutzes personenbezogener Daten vorzunehmen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in digitale Technologie zu stärken.


Im Bereich der Datenwirtschaft begrüßen die Berichterstatterinnen den von der Kommission vorgeschlagenen Single Entry Point als zentrale Anlaufstelle für Melde- und Informationspflichten. Nach ihrer Auffassung reicht ein gemeinsames Portal jedoch nicht aus. Auch die zugrunde liegenden Meldepflichten müssten stärker vereinheitlicht und Doppelmeldungen zwischen verschiedenen Rechtsakten abgebaut werden, um Unternehmen tatsächlich zu entlasten. Vereinfachungsmaßnahmen seien grundsätzlich zu begrüßen, dürften jedoch nicht zulasten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) oder der Verbraucherrechte gehen.

Datenschutz und Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt der Parlamentsdebatte

Am 14. Juli wurde der Berichtsentwurf in einer gemeinsamen Sitzung des ITRE- und LIBE-Ausschusses debattiert. Für die EVP-Fraktion stand vor allem die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Mittelpunkt. Europa brauche bessere Rahmenbedingungen für KI und einen erleichterten Zugang zu Daten, um im Wettbewerb mit den USA und China bestehen zu können. Mehrere Abgeordnete forderten einen kohärenten und risikobasierten Rechtsrahmen, der Rechtsunsicherheit im Zusammenspiel von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), AI Act und Data Act abbaut. Gleichzeitig betonten sie, dass Vereinfachungen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen und bewährte Schutzinstrumente erhalten bleiben müssten.


Die S&D-Fraktion unterstützte das Ziel des Bürokratieabbaus, stellte jedoch den Schutz der Grundrechte in den Vordergrund. Sie warnte insbesondere davor, die Definition personenbezogener Daten aufzuweichen. Die RENEW-Fraktion legte ihren Schwerpunkt auf die digitale Souveränität Europas sowie auf die Balance zwischen Innovationsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre. Abgeordnete der Grünen kritisierten dagegen die aus ihrer Sicht unzureichende Begründung der vorgeschlagenen Änderungen an der DSGVO, das Fehlen tragfähiger Lösungen für Cookie-Banner sowie die Gefahr zusätzlicher Rechtsunsicherheit.


Auch die mitberatenden Ausschüsse IMCO und JURI betonten in ihren Stellungnahmen die Bedeutung eines hohen Datenschutzniveaus, einer sorgfältigen Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen an DSGVO und Data Act, des Verbraucherschutzes sowie der Stärkung von KMU auf digitalen Plattformen. Insgesamt zeigte die Aussprache breite Unterstützung für das Ziel der Vereinfachung. Zugleich machte das Parlament deutlich, dass Datenschutz, Grundrechte und faire Wettbewerbsbedingungen nicht zugunsten einer reinen Deregulierung aufgegeben werden sollen.

Relevanz für die Sozialversicherung

Sozialversicherungsträger verarbeiten große Mengen sensibler Daten, etwa zu Gesundheit, Beschäftigung und Versicherungsverläufen. Zugleich nutzen sie zunehmend digitale und automatisierte Verfahren. Änderungen der datenschutzrechlichen Rahmenbedingungen können sich daher unmittelbar auf die Ausgestaltung ihrer digitalen Verwaltungsprozesse auswirken.


So soll nach dem Berichtsentwurf die Verarbeitung biometrischer Daten zur Identitätsprüfung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person die Kontrolle über ihre Daten behält und hohe technische Sicherheitsstandards eingehalten werden.


Personenbezogene Daten sollen zudem ausschließlich zur Erbringung des jeweiligen Mehrwertdienstes verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke – insbesondere für Werbung, Profiling oder für das Training von KI-Systemen soll ausgeschlossen sein.


Darüber hinaus sprechen sich die Berichterstatterinnen gegen Einschränkungen der Betroffenenrechte aus. Insbesondere das Auskunftsrecht nach der DSGVO sowie das in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Datenschutz sollen im Zuge der Vereinfachung uneingeschränkt gewahrt bleiben. Auch automatisierte Einzelentscheidungen dürften die Rechte betroffener Personen nicht beeinträchtigen.

Rat weiterhin uneinig – Beratungen werden fortgesetzt

Die Fraktionen werden im weiteren Beratungsverfahren Änderungsanträge einreichen und anschließend in die Verhandlungen eintreten. Im Rat konnte hingegen am 26. Juni noch keine Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung erzielt werden. Nach Angaben aus den Verhandlungen bestehen zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgesehenen Vereinfachungen sowie über einzelne Änderungen im Datenschutz- und Cybersicherheitsrecht. Die Beratungen werden daher unter der irischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt.