Europäische Kommission konkretisiert ihre Pläne.

SK – 07/2026

Mitte Juli hat die Europäische Kommission die zweite Konsultationsphase mit den europäischen Sozialpartnern zum geplanten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet. Ziel ist es, die europäischen Vorschriften zu Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten an die Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Stellungnahmen können von den Sozialpartnern bis zum 28. September eingereicht werden.

Unterschiedlichen Positionen gerecht werden

Die Konsultation baut auf der ersten Phase auf (siehe DSV-News 2/2026) und vertieft die Analyse in den folgenden vier Themenbereichen: algorithmisches Management und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Schutz von Beschäftigten in Unterauftragsketten sowie gerechter Wandel.


Das bisherige Feedback der zwölf Gewerkschaften und 22 Arbeitgeberverbände zeigt jedoch erhebliche Meinungsunterschiede. Während die Gewerkschaften neue europäische Mindeststandards fordern, setzen die Arbeitgeberverbände vor allem auf eine bessere Umsetzung der bestehenden Regelungen und den Abbau bürokratischer Hürden. Einigkeit besteht lediglich hinsichtlich der Notwendigkeit einer wirksameren Durchsetzung der geltenden Vorschriften. In der zweiten Konsultationsphase legt die Europäische Kommission deshalb Analysen und Handlungsvorschläge vor, die den unterschiedlichen Ansichten Rechnung tragen sollen.

Arbeitssicherheit zukunftsfähig gestalten

Insbesondere bei neuen Arbeitsformen sowie angesichts neuer und zunehmender Risiken sieht die Europäische Kommission Modernisierungspotenzial. Im Mittelpunkt stehen dabei die Richtlinien zu Arbeitsstätten und Bildschirmarbeitsgeräten. Geprüft wird unter anderem, den Anwendungsbereich auf Telearbeit und andere außerbetriebliche Arbeitsplätze auszuweiten sowie Definitionen zu überarbeiten, damit beispielsweise auch Laptops, Tablets und andere tragbare Geräte ausdrücklich erfasst werden.


Darüber hinaus soll die Arbeitsstättenrichtlinie überarbeitet werden, um auch hitze- und wetterbedingte Gefährdungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Weitere Überlegungen betreffen die Abschaffung bestehender Ausnahmen – etwa für landwirtschaftliche Tätigkeiten – sowie eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Menschen mit Behinderungen.

Digitalisierung und Komplexität managen

Der zunehmende Einsatz algorithmischer Managementsysteme wirft Fragen nach Transparenz, menschlicher Kontrolle und dem Schutz der Beschäftigten auf. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission können viele dieser Fragen durch eine bessere Anwendung bestehender Rechtsvorschriften – etwa der KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung – gelöst werden. Ergänzend werden gezielte Anpassungen und die Erstellung von Leitlinien geprüft.


Auch in der Unterauftragsvergabe sieht die Europäische Kommission Handlungsbedarf. Lange und komplexe Subunternehmerketten und Arbeitsvermittler erhöhen das Risiko von Missbrauch, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe, der Logistik, der Fleischverarbeitung, dem Gastgewerbe und der Reinigung. Diskutiert werden eine Stärkung der Haftungsregelungen, gezieltere Kontrollen in Risikobranchen sowie Maßnahmen, um Beschäftigte besser über ihre Rechte und den Arbeitsschutz zu informieren.

Ausblick

Angesichts der Komplexität der Initiative hält die Europäische Kommission ausdrücklich auch ein Maßnahmenpaket aus mehreren verbindlichen und unverbindlichen Instrumenten für möglich. Welche Instrumente letztlich gewählt werden, wird maßgeblich von den Stellungnahmen der europäischen Sozialpartner und den weiteren Folgenabschätzungen abhängen. Bis Ende des Jahres will die Europäische Kommission den Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze vorlegen. Spätestens dann dürfte feststehen, welche rechtlichen Instrumente sie tatsächlich einsetzen will.