
Hochwertige Arbeitsplätze
Europäische Kommission konkretisiert ihre Pläne.
SK – 07/2026
Mitte Juli hat die Europäische Kommission die zweite
Konsultationsphase mit den europäischen Sozialpartnern zum geplanten Rechtsakt
für hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet. Ziel ist es, die europäischen Vorschriften
zu Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur Durchsetzung
von Arbeitnehmerrechten an die Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen. Gleichzeitig
soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Stellungnahmen
können von den Sozialpartnern bis zum 28. September eingereicht werden.
Unterschiedlichen Positionen gerecht werden
Die Konsultation baut auf der ersten Phase auf (siehe DSV-News 2/2026)
und vertieft die Analyse in den folgenden vier Themenbereichen: algorithmisches
Management und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit, Schutz von Beschäftigten in Unterauftragsketten
sowie gerechter Wandel.
Das bisherige Feedback der zwölf Gewerkschaften und 22
Arbeitgeberverbände zeigt jedoch erhebliche Meinungsunterschiede. Während die Gewerkschaften
neue europäische Mindeststandards fordern, setzen die Arbeitgeberverbände vor
allem auf eine bessere Umsetzung der bestehenden Regelungen und den Abbau
bürokratischer Hürden. Einigkeit besteht lediglich hinsichtlich der
Notwendigkeit einer wirksameren Durchsetzung der geltenden Vorschriften. In der
zweiten Konsultationsphase legt die Europäische Kommission deshalb Analysen und
Handlungsvorschläge vor, die den unterschiedlichen Ansichten Rechnung tragen
sollen.
Arbeitssicherheit zukunftsfähig gestalten
Insbesondere bei neuen Arbeitsformen sowie angesichts neuer
und zunehmender Risiken sieht die Europäische Kommission Modernisierungspotenzial.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Richtlinien zu Arbeitsstätten und Bildschirmarbeitsgeräten.
Geprüft wird unter anderem, den Anwendungsbereich auf Telearbeit und andere
außerbetriebliche Arbeitsplätze auszuweiten sowie Definitionen zu überarbeiten,
damit beispielsweise auch Laptops, Tablets und andere tragbare Geräte ausdrücklich
erfasst werden.
Darüber hinaus soll die Arbeitsstättenrichtlinie überarbeitet
werden, um auch hitze- und wetterbedingte Gefährdungen ausdrücklich zu
berücksichtigen. Weitere Überlegungen betreffen die Abschaffung bestehender
Ausnahmen – etwa für landwirtschaftliche Tätigkeiten – sowie eine stärkere
Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen und besonders schutzbedürftigen
Gruppen wie Menschen mit Behinderungen.
Digitalisierung und Komplexität managen
Der zunehmende Einsatz algorithmischer Managementsysteme
wirft Fragen nach Transparenz, menschlicher Kontrolle und dem Schutz der
Beschäftigten auf. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission können viele
dieser Fragen durch eine bessere Anwendung bestehender Rechtsvorschriften –
etwa der KI-Verordnung und der Datenschutz-Grundverordnung – gelöst werden.
Ergänzend werden gezielte Anpassungen und die Erstellung von Leitlinien geprüft.
Auch in der Unterauftragsvergabe sieht die Europäische Kommission
Handlungsbedarf. Lange und komplexe Subunternehmerketten und Arbeitsvermittler
erhöhen das Risiko von Missbrauch, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe,
der Logistik, der Fleischverarbeitung, dem Gastgewerbe und der Reinigung.
Diskutiert werden eine Stärkung der Haftungsregelungen, gezieltere Kontrollen
in Risikobranchen sowie Maßnahmen, um Beschäftigte besser über ihre Rechte und
den Arbeitsschutz zu informieren.
Ausblick
Angesichts der Komplexität der Initiative hält die Europäische
Kommission ausdrücklich auch ein Maßnahmenpaket aus mehreren verbindlichen und
unverbindlichen Instrumenten für möglich. Welche Instrumente letztlich gewählt
werden, wird maßgeblich von den Stellungnahmen der europäischen Sozialpartner
und den weiteren Folgenabschätzungen abhängen. Bis Ende des Jahres will die
Europäische Kommission den Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze vorlegen.
Spätestens dann dürfte feststehen, welche rechtlichen Instrumente sie
tatsächlich einsetzen will.