Sozialpartner uneins über neue EU-Regelungen.

JN – 02/2026

Die Europäische Kommission plant mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze neue Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa. Die Initiative ist Teil der politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für 2024–2029 und soll 2026 konkretisiert werden. Bereits in der ersten Phase der Sozialpartnerkonsultation zeigen sich jedoch deutliche Differenzen über die Rolle der EU und die Notwendigkeit weiterer Gesetzgebung – mit potenziell weitreichenden Folgen für Arbeitsschutz, Prävention und Sozialversicherungssysteme.

Konsens über Probleme – Konflikt über Regulierung

Zwischen den Sozialpartnern besteht grundsätzlich Einigkeit über die zentralen Herausforderungen moderner Arbeitsmärkte. Digitalisierung, demografischer Wandel, neue Arbeitsformen und tiefgreifende Transformationsprozesse setzen die Qualität von Arbeit zunehmend unter Druck. Als besonders relevant gelten dabei psychosoziale Risiken, algorithmisches Management, Telearbeit, Subunternehmerketten sowie die konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen.


Der Streit entzündet sich an der Frage des Instruments: Während die Gewerkschaften (ETUC, CESI) einen verbindlichen, legislativen Quality Jobs Act mit EU-Mindeststandards – insbesondere im Arbeits- und Gesundheitsschutz – fordern, lehnen die Arbeitgeberverbände (BusinessEurope, SGI Europe, SMEunited) neue horizontale Regulierung ab und plädieren stattdessen für Vereinfachung, bessere Umsetzung des bestehenden Rechts und sozialen Dialog.

Arbeitsschutz als politischer Hebel

Besonders konfliktträchtig ist der Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gewerkschaften sehen hier erhebliche Schutzlücken – etwa bei psychischer Gesundheit, Gewalt am Arbeitsplatz und digitaler Arbeitsorganisation – und drängen auf neue EU-Vorgaben. Arbeitgeber warnen hingegen vor Überregulierung und zusätzlichen Belastungen.


Für die Unfallversicherung in Deutschland hat die Debatte strategische Bedeutung: Ein legislativer Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze könnte zu neuen EU-Anforderungen im Arbeitsschutz führen, mit Auswirkungen auf Präventionsschwerpunkte, Beratungstätigkeit und Regelwerke. Gleichzeitig würde der präventive Ansatz der deutschen Unfallversicherung stärker in den europäischen Fokus rücken.


Auch für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Prozess relevant. Die enge Verknüpfung von Jobqualität und Gesundheit rückt arbeitsbedingte psychische Erkrankungen, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention verstärkt in den Mittelpunkt.

Durchsetzung und soziale Dialoge im Fokus

Ein weiterer Streitpunkt ist die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Während Gewerkschaften eine stärkere Rolle der EU fordern, setzen Arbeitgeber auf nationale Zuständigkeiten und Beratung statt Kontrolle. Für Deutschland stellt sich damit die strategische Frage, wie sich mögliche EU-Vorgaben auf das bewährte Zusammenspiel von staatlicher Aufsicht, Selbstverwaltung und Sozialversicherung auswirken würden.

Ausblick

Nach Rückmeldung der Sozialpartner sieht die Europäische Kommission Spielraum für weitere EU-Maßnahmen und wird eine zweite Konsultationsrunde einleiten. Der Quality Jobs Act wird damit zur Weichenstellung für die europäische Sozialpolitik und zum Testfall für die künftige Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Sozialschutz und Prävention auf EU-Ebene. Für die Deutsche Sozialversicherung gilt es, diesen Prozess frühzeitig zu begleiten und ihre Expertise in Prävention sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz sichtbar in die europäische Debatte einzubringen. Nur durch eine aktive Beteiligung an der weiteren Konsultation lässt sich Einflussnahme auf die konkrete Ausgestaltung nehmen.