artJazzQuality Jobs Act
Sozialpartner uneins über neue EU-Regelungen.
JN – 02/2026
Die
Europäische Kommission plant mit dem Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze neue Regelungen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in Europa. Die Initiative ist Teil der politischen
Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für 2024–2029 und
soll 2026 konkretisiert werden. Bereits in der ersten Phase der Sozialpartnerkonsultation
zeigen sich jedoch deutliche Differenzen über die Rolle der EU und die
Notwendigkeit weiterer Gesetzgebung – mit potenziell weitreichenden Folgen für
Arbeitsschutz, Prävention und Sozialversicherungssysteme.
Konsens über Probleme – Konflikt über Regulierung
Zwischen den Sozialpartnern besteht grundsätzlich Einigkeit über die zentralen
Herausforderungen moderner Arbeitsmärkte. Digitalisierung, demografischer
Wandel, neue Arbeitsformen und tiefgreifende Transformationsprozesse setzen die
Qualität von Arbeit zunehmend unter Druck. Als besonders relevant gelten dabei
psychosoziale Risiken, algorithmisches Management, Telearbeit,
Subunternehmerketten sowie die konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen.
Der Streit entzündet sich an der Frage des Instruments: Während die Gewerkschaften
(ETUC, CESI) einen verbindlichen, legislativen Quality Jobs
Act mit EU-Mindeststandards – insbesondere im Arbeits- und Gesundheitsschutz – fordern,
lehnen die Arbeitgeberverbände (BusinessEurope, SGI Europe, SMEunited) neue horizontale Regulierung ab und plädieren stattdessen
für Vereinfachung, bessere Umsetzung des bestehenden Rechts und sozialen
Dialog.
Arbeitsschutz als politischer Hebel
Besonders konfliktträchtig ist der Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Gewerkschaften sehen hier erhebliche Schutzlücken – etwa bei psychischer
Gesundheit, Gewalt am Arbeitsplatz und digitaler Arbeitsorganisation – und
drängen auf neue EU-Vorgaben. Arbeitgeber warnen hingegen vor Überregulierung
und zusätzlichen Belastungen.
Für die Unfallversicherung in Deutschland hat die Debatte strategische
Bedeutung: Ein legislativer Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze könnte zu
neuen EU-Anforderungen im Arbeitsschutz führen, mit Auswirkungen auf
Präventionsschwerpunkte, Beratungstätigkeit und Regelwerke. Gleichzeitig würde
der präventive Ansatz der deutschen Unfallversicherung stärker in den
europäischen Fokus rücken.
Auch für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Prozess relevant. Die enge
Verknüpfung von Jobqualität und Gesundheit rückt arbeitsbedingte psychische
Erkrankungen, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention verstärkt in den
Mittelpunkt.
Durchsetzung und soziale Dialoge im Fokus
Ein weiterer Streitpunkt ist die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten.
Während Gewerkschaften eine stärkere Rolle der EU fordern, setzen Arbeitgeber
auf nationale Zuständigkeiten und Beratung statt Kontrolle. Für Deutschland
stellt sich damit die strategische Frage, wie sich mögliche EU-Vorgaben auf das
bewährte Zusammenspiel von staatlicher Aufsicht, Selbstverwaltung und
Sozialversicherung auswirken würden.
Ausblick
Nach Rückmeldung der Sozialpartner sieht die Europäische Kommission Spielraum
für weitere EU-Maßnahmen und wird eine zweite Konsultationsrunde einleiten. Der
Quality Jobs Act wird damit zur Weichenstellung für die europäische
Sozialpolitik und zum Testfall für die künftige Balance zwischen
Wettbewerbsfähigkeit, Sozialschutz und Prävention auf EU-Ebene. Für die
Deutsche Sozialversicherung gilt es, diesen Prozess frühzeitig zu begleiten und
ihre Expertise in Prävention sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz sichtbar in
die europäische Debatte einzubringen. Nur durch eine aktive Beteiligung an der
weiteren Konsultation lässt sich Einflussnahme auf die konkrete Ausgestaltung
nehmen.