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Nationale Reform mit europäischer Dimension.
CC – 04/2026
Kaum ein Thema hat
die nationale sozialpolitische Debatte in diesem Monat so stark geprägt wie die
Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 30. März legte die unabhängige
Kommission ihren ersten
Bericht mit 66 Vorschlägen vor, um die Finanzierung der GKV ab 2027 langfristig
zu sichern und den weiteren Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen.
Der
Handlungsdruck ist groß: Deutschland gibt inzwischen rund 540 Milliarden Euro jährlich
für Gesundheit aus, während der GKV bereits im kommenden Jahr eine
Finanzierungslücke von etwa 15 Milliarden Euro droht. Ohne strukturelle
Reformen könnte diese bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Die unabhängige
Kommission sieht unter anderem Einsparpotenzial im Arzneimittelbereich von etwa
7 Milliarden Euro pro Jahr.
Europäische Dimension
Die Debatte ist
dabei keine rein nationale – auch wenn die Empfehlungen der Finanzkommission
auf das komplexe deutsche Gesundheitssystem zugeschnitten sind. Entwicklungen
in Deutschland werden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedstaaten aufmerksam
verfolgt, denn auch auf europäischer Ebene steht die finanzielle Nachhaltigkeit
der Sozialversicherungssysteme im Fokus. Deutschland verfügt über eines der
leistungsfähigsten, aber zugleich auch teuersten Gesundheitssysteme Europas.
Ziel ist es nun, Einnahmen und Ausgaben wieder in Balance zu bringen und
Effizienzpotenziale zu heben, ohne die Versorgungsqualität zu mindern – eine
„einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“, die auch auf EU-Ebene eine zentrale
Rolle spielt.
Mit europäischem
Blick fallen dabei insbesondere folgende Vorschläge der Finanzkommission ins
Auge.
Prävention: Steuerpolitische Maßnahmen
Ein Schwerpunkt
des Berichts liegt auf der Prävention. Die direkten medizinischen
Behandlungskosten von Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen
und Krebs liegen im deutschen Gesundheitssystem jeweils im zweistelligen
Milliardenbereich. Die Finanzkommission empfiehlt daher drei steuerpolitische
Maßnahmen, die sowohl eine Lenkungswirkung entfalten als auch zusätzliche
Einnahmen für die GKV generieren sollen: 1) eine Erhöhung der Tabaksteuer, 2)
eine höhere Besteuerung von Alkohol sowie 3) eine gestaffelte Steuer auf
zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Nach Berechnungen der Kommission könnten
diese Maßnahmen 2027 rund 1,9 Milliarden Euro und bis 2030 rund 5,5 Milliarden
Euro einbringen.
Diese Ansätze
finden sich auf EU-Ebene wieder, insbesondere im europäischen
Herz-Kreislauf-Plan („Safe Hearts Plan“). So wurde die Überarbeitung der
EU-Tabaksteuerrichtlinie bereits im Juli 2025 vorgelegt und wird aktuell im Rat
beraten. Eine Reform der Alkoholsteuerrichtlinie steht zwar derzeit nicht auf
der Agenda, im Kontext der Präventionsdebatte werden jedoch weiterhin
entsprechende politische Forderungen erhoben. Darüber hinaus greift der Safe
Hearts Plan auch die Ernährungspolitik auf. Zwar scheut die Kommission bislang
direkte Steuern auf Fett, Salz oder hochverarbeitete Lebensmittel, kündigt jedoch
an, auf Grundlage einer Studie zu hochverarbeiteten Lebensmitteln geeignete
Instrumente – einschließlich möglicher finanzieller Maßnahmen – zu prüfen.
Arzneimittel: Orphan Drug-Privileg
Auch der
Arzneimittelbereich steht im Zentrum der Empfehlungen. So spricht sich die Finanzkommission
für die Abschaffung des sogenannten Orphan-Drug-Privilegs aus. Bislang
profitieren Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen in Deutschland von
Sonderregelungen bei der Nutzenbewertung: Bis zu einer gesetzlich definierten
Umsatzschwelle wird ihnen bereits mit der Zulassung automatisch ein nicht
quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen, ohne dass hierfür in gleichem
Umfang empirische Evidenz vorgelegt werden muss. Die Finanzkommission
empfiehlt, diese Privilegierung zu beenden. Das damit
verbundene Einsparpotenzial lässt sich allerdings nur näherungsweise bestimmen,
da es von künftigen Zulassungen, Preisverhandlungen und dem tatsächlichen
Zusatznutzen neuer Therapien abhängt. Als Orientierung nennt der Bericht
Einsparungen von bis zu 30 Millionen Euro im Jahr 2027 und bis zu 45 Millionen
Euro in den Folgejahren.
Grundsätzlich
soll damit verhindert werden, dass die GKV für Arzneimittel ohne nachgewiesenen
Zusatznutzen dauerhaft erhöhte Preise zahlt. Eine Forderung, die die DSV auch
auf EU-Ebene besonders im Rahmen der Arzneimittelreform, aber auch derzeit
laufenden Gesetzgebungsverfahren wie dem Critical Medicines Act oder dem
Biotech Act regelmäßig einbringt.
Was aus Empfehlungen mit EU-Bezug folgt
Die Vorschläge
der Finanzkommission blieben nicht folgenlos. Bereits kurz nach Vorlage des
Berichts veröffentlichte Gesundheitsministerin Nina Warken am 16. April einen Referentenentwurf
für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Am 29. April folgte der
Kabinettsentwurf der Bundesregierung. Beide Entwürfe greifen Empfehlungen der
Kommission auf, jedoch nicht alle. So fanden die vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen
zu Tabak- und Alkohol weder im Referenten- noch im Kabinettsentwurf
Berücksichtigung. Neu aufgenommen wurde im Kabinettsentwurf das Vorhaben, in
einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte
Getränke einzuführen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich von
Finanzminister Lars Klingbeil. Unverändert bleibt auch die Position beim
Orphan-Drug-Privileg: Die Bundesregierung folgt der Empfehlung der
Finanzkommission nicht und verzichtet darauf, die Sonderstellung von Orphan
Drugs im Rahmen der Nutzenbewertung abzuschaffen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht
nun in das parlamentarische Verfahren. Angestrebt wird ein Beschluss des
Deutschen Bundestages noch vor der Sommerpause. Danach wird das Gesetz im
Bundesrat diskutiert. Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum
Referentenentwurf ist hier zu finden. Auch in Brüssel wird der weitere Gesetzgebungsprozess aufmerksam
verfolgt.