Nationale Reform mit europäischer Dimension.

CC – 04/2026

Kaum ein Thema hat die nationale sozialpolitische Debatte in diesem Monat so stark geprägt wie die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Am 30. März legte die unabhängige Kommission ihren ersten Bericht mit 66 Vorschlägen vor, um die Finanzierung der GKV ab 2027 langfristig zu sichern und den weiteren Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen.


Der Handlungsdruck ist groß: Deutschland gibt inzwischen rund 540 Milliarden Euro jährlich für Gesundheit aus, während der GKV bereits im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke von etwa 15 Milliarden Euro droht. Ohne strukturelle Reformen könnte diese bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Die unabhängige Kommission sieht unter anderem Einsparpotenzial im Arzneimittelbereich von etwa 7 Milliarden Euro pro Jahr.

Europäische Dimension

Die Debatte ist dabei keine rein nationale – auch wenn die Empfehlungen der Finanzkommission auf das komplexe deutsche Gesundheitssystem zugeschnitten sind. Entwicklungen in Deutschland werden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedstaaten aufmerksam verfolgt, denn auch auf europäischer Ebene steht die finanzielle Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme im Fokus. Deutschland verfügt über eines der leistungsfähigsten, aber zugleich auch teuersten Gesundheitssysteme Europas. Ziel ist es nun, Einnahmen und Ausgaben wieder in Balance zu bringen und Effizienzpotenziale zu heben, ohne die Versorgungsqualität zu mindern – eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“, die auch auf EU-Ebene eine zentrale Rolle spielt.


Mit europäischem Blick fallen dabei insbesondere folgende Vorschläge der Finanzkommission ins Auge.

Prävention: Steuerpolitische Maßnahmen

Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Prävention. Die direkten medizinischen Behandlungskosten von Adipositas, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs liegen im deutschen Gesundheitssystem jeweils im zweistelligen Milliardenbereich. Die Finanzkommission empfiehlt daher drei steuerpolitische Maßnahmen, die sowohl eine Lenkungswirkung entfalten als auch zusätzliche Einnahmen für die GKV generieren sollen: 1) eine Erhöhung der Tabaksteuer, 2) eine höhere Besteuerung von Alkohol sowie 3) eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Nach Berechnungen der Kommission könnten diese Maßnahmen 2027 rund 1,9 Milliarden Euro und bis 2030 rund 5,5 Milliarden Euro einbringen.


Diese Ansätze finden sich auf EU-Ebene wieder, insbesondere im europäischen Herz-Kreislauf-Plan („Safe Hearts Plan“). So wurde die Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie bereits im Juli 2025 vorgelegt und wird aktuell im Rat beraten. Eine Reform der Alkoholsteuerrichtlinie steht zwar derzeit nicht auf der Agenda, im Kontext der Präventionsdebatte werden jedoch weiterhin entsprechende politische Forderungen erhoben. Darüber hinaus greift der Safe Hearts Plan auch die Ernährungspolitik auf. Zwar scheut die Kommission bislang direkte Steuern auf Fett, Salz oder hochverarbeitete Lebensmittel, kündigt jedoch an, auf Grundlage einer Studie zu hochverarbeiteten Lebensmitteln geeignete Instrumente – einschließlich möglicher finanzieller Maßnahmen – zu prüfen.

Arzneimittel: Orphan Drug-Privileg

Auch der Arzneimittelbereich steht im Zentrum der Empfehlungen. So spricht sich die Finanzkommission für die Abschaffung des sogenannten Orphan-Drug-Privilegs aus. Bislang profitieren Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen in Deutschland von Sonderregelungen bei der Nutzenbewertung: Bis zu einer gesetzlich definierten Umsatzschwelle wird ihnen bereits mit der Zulassung automatisch ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen zugesprochen, ohne dass hierfür in gleichem Umfang empirische Evidenz vorgelegt werden muss. Die Finanzkommission empfiehlt, diese Privilegierung zu beenden. Das damit verbundene Einsparpotenzial lässt sich allerdings nur näherungsweise bestimmen, da es von künftigen Zulassungen, Preisverhandlungen und dem tatsächlichen Zusatznutzen neuer Therapien abhängt. Als Orientierung nennt der Bericht Einsparungen von bis zu 30 Millionen Euro im Jahr 2027 und bis zu 45 Millionen Euro in den Folgejahren.


Grundsätzlich soll damit verhindert werden, dass die GKV für Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen dauerhaft erhöhte Preise zahlt. Eine Forderung, die die DSV auch auf EU-Ebene besonders im Rahmen der Arzneimittelreform, aber auch derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren wie dem Critical Medicines Act oder dem Biotech Act regelmäßig einbringt.

Was aus Empfehlungen mit EU-Bezug folgt

Die Vorschläge der Finanzkommission blieben nicht folgenlos. Bereits kurz nach Vorlage des Berichts veröffentlichte Gesundheitsministerin Nina Warken am 16. April einen Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Am 29. April folgte der Kabinettsentwurf der Bundesregierung. Beide Entwürfe greifen Empfehlungen der Kommission auf, jedoch nicht alle. So fanden die vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen zu Tabak- und Alkohol weder im Referenten- noch im Kabinettsentwurf Berücksichtigung. Neu aufgenommen wurde im Kabinettsentwurf das Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich von Finanzminister Lars Klingbeil. Unverändert bleibt auch die Position beim Orphan-Drug-Privileg: Die Bundesregierung folgt der Empfehlung der Finanzkommission nicht und verzichtet darauf, die Sonderstellung von Orphan Drugs im Rahmen der Nutzenbewertung abzuschaffen.

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun in das parlamentarische Verfahren. Angestrebt wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages noch vor der Sommerpause. Danach wird das Gesetz im Bundesrat diskutiert. Die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Referentenentwurf ist hier zu finden. Auch in Brüssel wird der weitere Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgt.