iStockphoto-ipopbaEuropäischer Gesundheitsdatenraum
Drei weitere Durchführungsverordnungen konkretisieren den EHDS.
CC – 09/2026
Die Umsetzung
des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) schreitet voran. Am 21. und 22. September
wurden drei Durchführungsverordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Sie konkretisieren sowohl die Vorgaben für den sicheren und
interoperablen Austausch von Gesundheitsdaten über Landesgrenzen hinweg als
auch die bessere Auffindbarkeit von Datensätzen für Forschung, Innovation und
gesundheitspolitische Steuerung. Insgesamt sind damit vier
Durchführungsverordnungen zum EHDS erlassen und veröffentlicht worden.
MyHealth@EU
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2083 regelt den grenzüberschreitenden Austausch
personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten über MyHealth@EU. Dadurch
sollen relevante Gesundheitsinformationen künftig auch bei einer Behandlung in
einem anderen Mitgliedstaat verfügbar sein.
Die Verordnung
enthält unter anderem Vorgaben zur Interoperabilität, zum Datenschutz, zur
Cybersicherheit und zum Betrieb von MyHealth@EU. Sie legt außerdem fest, unter
welchen Voraussetzungen nationale Kontaktstellen an die Infrastruktur
angebunden werden und welche technischen und regelmäßigen Konformitätsprüfungen
dafür erforderlich sind. Die Verordnung
gilt ab dem 26. März 2027. Patientenkurzakten sowie elektronische
Verschreibungen und Angaben zur Abgabe von Arzneimitteln müssen ab dem 26. März
2029 grenzüberschreitend ausgetauscht werden können. Medizinische Bilddaten,
Laborergebnisse und Entlassungsberichte folgen ab dem 26. März 2031.
Sichere Identifizierung
Die Durchführungsverordnung
(EU) 2026/2099 regelt die sichere Identifizierung von Patientinnen und
Patienten, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitsdienstleistern beim
grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Damit soll gewährleistet
werden, dass Gesundheitsdaten zuverlässig zugeordnet und vor unbefugtem Zugriff
geschützt werden.
Bis zum 26. März
2028 müssen die Mitgliedstaaten festlegen, welche Angaben zur Identifizierung
von Patientinnen und Patienten verwendet werden. Diese Angaben können künftig
auch über die europäische Brieftasche für die Digitale Identität bereitgestellt
werden. Deren Nutzung bleibt freiwillig. Die Verordnung
gilt grundsätzlich ab dem 26. März 2027. Die Regelungen zur Ausstellung und
grenzüberschreitenden Anerkennung der digitalen Angaben über die europäische
Brieftasche für die Digitale Identität gelten ab dem 26. März 2029.
Einheitliche Beschreibungen für Gesundheitsdatensätze
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2098 betrifft die
Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten, also deren Nutzung etwa für
Forschung und gesundheitspolitische Versorgungsentscheidungen. Sie legt fest,
welche Informationen Gesundheitsdateninhaber künftig für die Beschreibung ihrer
Datensätze an die nationalen Zugangsstellen für Gesundheitsdaten übermitteln
müssen.
Dazu gehören
beispielsweise Angaben zu Inhalt und Zweck des Datensatzes, zum
verantwortlichen Dateninhaber, zur Zahl der erfassten Einträge oder Personen,
zum abgedeckten Zeitraum, zu den verwendeten Kodiersystemen sowie zu den
rechtlichen und technischen Zugangsbedingungen. Ein gemeinsamer europäischer Standard
soll dafür sorgen, dass die nationalen Datensatzkataloge standardisiert und
maschinenlesbar sind und über den künftigen EU-Datensatzkatalog miteinander
verknüpft werden können. Die Verordnung gilt ab dem 26. März 2029.
Umsetzung in Deutschland
Auch Deutschland
bereitet die Umsetzung des EHDS vor. Der im Juli vom Bundeskabinett
beschlossene Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
(GeDIG) soll die elektronische Patientenakte an MyHealth@EU anbinden und
die Strukturen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten neu ordnen.
Vorgesehen sind
unter anderem eine beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
angesiedelte koordinierende Zugangsstelle für Gesundheitsdaten, weitere
domänenspezifische Zugangsstellen sowie eine einheitliche Forschungskennziffer
zur Verknüpfung unterschiedlicher Datenbestände. Der Gesetzentwurf befindet
sich derzeit im nationalen parlamentarischen Verfahren.