Kommission will grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher und digitaler gestalten.

AS – 09/2026

Wer vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet, braucht häufig Sozialversicherungsnachweise, muss Meldungen abgeben oder Qualifikationen anerkennen lassen. Die Europäische Kommission will diese Verfahren einfacher und digitaler machen und hat dazu am 15. September ihr Fair Labour Mobility Package vorgelegt.


Das Paket umfasst neben einer übergreifenden Mitteilung fünf Legislativvorschläge. Im Mittelpunkt stehen dabei die Digitalisierung von Sozialversicherungsnachweisen durch den Europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS), die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie die bessere grenzüberschreitende Anerkennung und Übertragbarkeit von Qualifikationen.


Mit dem Paket will die Kommission vor allem den Aufwand für Beschäftigte, Unternehmen und Behörden verringern. Daten und Nachweise sollen leichter ausgetauscht werden können und möglichst nicht mehrfach angegeben werden. Gleichzeitig sollen Sozial- und Arbeitsrechte bei grenzüberschreitender Beschäftigung wirksam durchgesetzt werden.

ESSPASS soll Umgang mit Sozialversicherungsnachweisen vereinfachen

Für die deutsche Sozialversicherung ist insbesondere der Verordnungsvorschlag zum ESSPASS relevant. Wer in mehreren EU-Staaten arbeitet oder vorübergehend ins Ausland entsandt wird, muss nachweisen können, welches Sozialversicherungsrecht für ihn gilt. Dafür wird beispielsweise eine A1-Bescheinigung benötigt. Mit dem ESSPASS sollen solche Nachweise künftig einfacher digital beantragt, ausgestellt und in anderen Mitgliedstaaten überprüft werden können.


Die Kommission will dafür auf bestehenden europäischen Instrumenten wie der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) und dem Single Digital Gateway aufbauen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das „Once-only“-Prinzip. Daten, die einer Behörde bereits übermittelt wurden, sollen zudem möglichst nicht erneut angegeben werden müssen. Das soll den Verwaltungsaufwand für Beschäftigte, Unternehmen und die Behörden reduzieren.


Die ESSPASS-Initiative soll schrittweise alle Dokumente erfassen, die bei grenzüberschreitender Mobilität Sozialversicherungsrechte nachweisen. Den Anfang macht die A1-Bescheinigung, mit der nachgewiesen wird, welchem Sozialversicherungsrecht eine grenzüberschreitend tätige Person unterliegt. Später soll die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) folgen, die nach Angaben der Kommission bereits von mehr als 253 Millionen Menschen in der EU genutzt wird.


Der Vorschlag sieht zudem verbindliche Fristen für die Ausstellung der Dokumente vor, um die Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu erhöhen. Papiernachweise sollen weiterhin möglich bleiben.

A1 und e-Declaration sollen besser zusammenspielen

Wenn Unternehmen vorübergehend Beschäftigte in einen anderen EU-Staat entsenden, müssen sie häufig mehrere Verfahren durchlaufen. Neben der A1-Bescheinigung ist auch eine arbeitsrechtliche Meldung der Entsendung im jeweiligen Mitgliedstaat erforderlich. Diese Verfahren laufen bislang weitgehend getrennt voneinander. Das möchte die EU-Kommission perspektivisch anpassen und die Verfahren für die A1-Bescheinigung und die e-Declaration technisch stärker aufeinander abstimmen. Angaben, die für beide Verfahren benötigt werden, sollen stärker vereinheitlicht und bereits vorhandene Daten möglichst nach dem „Once-Only-Prinzip“ wiederverwendet werden. Unternehmen müssten dieselben Informationen dann nicht mehrfach eingeben.


Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten will die Kommission zudem daran arbeiten, die nationalen Verfahren für die A1-Bescheinigung technisch mit den öffentlichen Schnittstellen des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) zu verknüpfen. Entsprechende Konsultationen haben nach Angaben der Kommission bereits 2026 begonnen. Voraussetzung für eine solche technische Verzahnung ist allerdings, dass das gemeinsame e-Declaration-Portal von den Mitgliedstaaten breit genutzt wird.

Mehr Befugnisse für Europäische Arbeitsbehörde (ELA)

Mit dem Fair Labour Mobility Package möchte die Kommission aber nicht nur Verfahren vereinfachen, sondern auch die Zusammenarbeit der Behörden bei grenzüberschreitender Beschäftigung verbessern. Dafür soll die Europäische Arbeitsbehörde mehr Befugnisse bekommen. So soll sie künftig unter anderem bessere Möglichkeiten für Risikoanalysen erhalten, damit nationale Behörden Kontrollen bei grenzüberschreitender Beschäftigung gezielter durchführen können. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie gemeinsame und abgestimmte Kontrollen der Mitgliedstaaten sollen durch nationale Verbindungsbeamte gestärkt und erleichtert werden.


Darüber hinaus soll das Mandat der ELA stärker auf die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und auf Drittstaatenangehörige ausgeweitet werden. Auch das Mediationsverfahren zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten soll vereinfacht werden. Für die Sozialversicherung wird im weiteren Verfahren vor allem eine Frage wichtig sein: Wie werden die neuen Aufgaben der ELA von den bestehenden Strukturen der Sozialversicherungskoordinierung relevant abgegrenzt?

Weitere Initiativen für 2027 angekündigt

Mit der begleitenden Mitteilung blickt die Kommission bereits über die vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge hinaus. Für 2027 kündigt sie weitere Initiativen an. Dazu gehören ein Legislativvorschlag zur grenzüberschreitenden Telearbeit für Start-ups und Scale-ups sowie weitere Schritte zur Vereinfachung und Modernisierung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.


Die fünf Legislativvorschläge des Fair Labour Mobility Package müssen nun von Europäischem Parlament und Rat beraten werden. Nach Berechnungen der Kommission könnte das Paket bis 2040 einen wirtschaftlichen Nutzen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro erzielen. Rund eine Milliarde Euro davon soll auf Vereinfachungen zurückzuführen sein.