Getty Images - jackalduFair Labour Mobility Package
Kommission will grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher und digitaler gestalten.
AS – 09/2026
Wer
vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet, braucht häufig
Sozialversicherungsnachweise, muss Meldungen abgeben oder Qualifikationen
anerkennen lassen. Die Europäische Kommission will diese Verfahren einfacher
und digitaler machen und hat dazu am 15. September ihr Fair
Labour Mobility Package vorgelegt.
Das Paket
umfasst neben einer übergreifenden Mitteilung fünf Legislativvorschläge. Im
Mittelpunkt stehen dabei die Digitalisierung von Sozialversicherungsnachweisen
durch den Europäischen
Sozialversicherungspass (ESSPASS), die Stärkung der Europäischen
Arbeitsbehörde (ELA) sowie die bessere grenzüberschreitende Anerkennung und
Übertragbarkeit von Qualifikationen.
Mit dem Paket will die Kommission vor
allem den Aufwand für Beschäftigte, Unternehmen und Behörden verringern. Daten
und Nachweise sollen leichter ausgetauscht werden können und möglichst nicht
mehrfach angegeben werden. Gleichzeitig sollen Sozial- und Arbeitsrechte bei
grenzüberschreitender Beschäftigung wirksam durchgesetzt werden.
ESSPASS soll Umgang mit Sozialversicherungsnachweisen vereinfachen
Für die
deutsche Sozialversicherung ist insbesondere der Verordnungsvorschlag zum
ESSPASS relevant. Wer in mehreren EU-Staaten arbeitet oder vorübergehend ins
Ausland entsandt wird, muss nachweisen können, welches Sozialversicherungsrecht
für ihn gilt. Dafür wird beispielsweise eine A1-Bescheinigung benötigt. Mit dem
ESSPASS sollen solche Nachweise künftig einfacher digital beantragt,
ausgestellt und in anderen Mitgliedstaaten überprüft werden können.
Die
Kommission will dafür auf bestehenden europäischen Instrumenten wie der
europäischen Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) und dem Single
Digital Gateway aufbauen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das „Once-only“-Prinzip.
Daten, die einer Behörde bereits übermittelt wurden, sollen zudem möglichst
nicht erneut angegeben werden müssen. Das soll den Verwaltungsaufwand für
Beschäftigte, Unternehmen und die Behörden reduzieren.
Die ESSPASS-Initiative soll schrittweise alle Dokumente erfassen, die bei
grenzüberschreitender Mobilität Sozialversicherungsrechte nachweisen. Den
Anfang macht die A1-Bescheinigung, mit der nachgewiesen wird, welchem
Sozialversicherungsrecht eine grenzüberschreitend tätige Person unterliegt. Später
soll die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) folgen, die nach Angaben
der Kommission bereits von mehr als 253 Millionen Menschen in der EU genutzt wird.
Der
Vorschlag sieht zudem verbindliche Fristen für die Ausstellung der Dokumente
vor, um die Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu
erhöhen. Papiernachweise sollen weiterhin möglich bleiben.
A1 und e-Declaration sollen besser zusammenspielen
Wenn
Unternehmen vorübergehend Beschäftigte in einen anderen EU-Staat entsenden,
müssen sie häufig mehrere Verfahren durchlaufen. Neben der A1-Bescheinigung ist
auch eine arbeitsrechtliche Meldung der Entsendung im jeweiligen Mitgliedstaat
erforderlich. Diese Verfahren laufen bislang weitgehend getrennt voneinander.
Das möchte die EU-Kommission perspektivisch anpassen und die Verfahren für die
A1-Bescheinigung und die e-Declaration technisch stärker aufeinander abstimmen.
Angaben, die für beide Verfahren benötigt werden, sollen stärker vereinheitlicht und bereits vorhandene Daten möglichst nach dem „Once-Only-Prinzip“ wiederverwendet
werden. Unternehmen müssten dieselben Informationen dann nicht mehrfach
eingeben.
Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten will die Kommission zudem daran arbeiten, die nationalen Verfahren für die A1-Bescheinigung technisch mit den öffentlichen Schnittstellen des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) zu verknüpfen. Entsprechende Konsultationen haben nach Angaben der Kommission bereits 2026
begonnen. Voraussetzung für eine solche technische Verzahnung ist allerdings,
dass das gemeinsame e-Declaration-Portal von den Mitgliedstaaten breit genutzt
wird.
Mehr Befugnisse für Europäische Arbeitsbehörde (ELA)
Mit dem
Fair Labour Mobility Package möchte die Kommission aber nicht nur Verfahren
vereinfachen, sondern auch die Zusammenarbeit der Behörden bei
grenzüberschreitender Beschäftigung verbessern. Dafür soll die Europäische
Arbeitsbehörde mehr Befugnisse bekommen. So soll sie künftig unter anderem
bessere Möglichkeiten für Risikoanalysen erhalten, damit nationale Behörden
Kontrollen bei grenzüberschreitender Beschäftigung gezielter durchführen können.
Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie gemeinsame und abgestimmte
Kontrollen der Mitgliedstaaten sollen durch nationale Verbindungsbeamte gestärkt
und erleichtert werden.
Darüber
hinaus soll das Mandat der ELA stärker auf die Bekämpfung illegaler
Beschäftigung und auf Drittstaatenangehörige ausgeweitet werden. Auch das
Mediationsverfahren zur Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen
Mitgliedstaaten soll vereinfacht werden. Für die Sozialversicherung wird im
weiteren Verfahren vor allem eine Frage wichtig sein: Wie werden die neuen
Aufgaben der ELA von den bestehenden Strukturen der
Sozialversicherungskoordinierung relevant abgegrenzt?
Weitere Initiativen für 2027 angekündigt
Mit der
begleitenden Mitteilung blickt die Kommission bereits über die vorgelegten
Gesetzgebungsvorschläge hinaus. Für 2027 kündigt sie weitere Initiativen an.
Dazu gehören ein Legislativvorschlag zur grenzüberschreitenden Telearbeit für
Start-ups und Scale-ups sowie weitere Schritte zur Vereinfachung und
Modernisierung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit.
Die fünf Legislativvorschläge des Fair Labour Mobility Package müssen nun
von Europäischem Parlament und Rat beraten werden. Nach Berechnungen der
Kommission könnte das Paket bis 2040 einen wirtschaftlichen Nutzen von insgesamt
rund fünf Milliarden Euro erzielen. Rund eine Milliarde Euro davon soll auf
Vereinfachungen zurückzuführen sein.