Getty Images Pro - metamorworksCybersecurity-Paket
Europäisches Parlament will Sicherheitsvorgaben verschärfen.
AS – 10/2026
Die Beratungen über das im Januar von der
Europäischen Kommission vorgelegte Cybersecurity-Paket schreiten im Europäischen
Parlament voran. Am 8. Oktober stellte die Berichterstatterin Markéta Gregorová
(Grüne/EFA) im federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
(ITRE) ihre Berichtsentwürfe zum Cybersecurity
Act 2 (CSA 2) und zur Anpassung der
NIS-2-Richtlinie vor. Sie unterstützt grundsätzlich die Ziele der Kommission, schlägt
jedoch insbesondere bei der Sicherheit kritischer Lieferketten und der
Cybersicherheitszertifizierung weitergehende Maßnahmen vor.
Strengere Anforderungen an kritische IKT-Lieferketten
Ein Schwerpunkt des CSA 2 liegt auf der Verringerung von Sicherheitsrisiken in den Lieferketten der Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu
gehören beispielsweise Hersteller und Anbieter von Hard- und Software, die in
digitalen Systemen eingesetzt werden. Sicherheitsrisiken können entstehen, wenn
einzelne Komponenten Schwachstellen aufweisen, die unbefugten Zugriff auf
sensible Daten und Systeme ermöglichen.
Der Kommissionsvorschlag sieht hierfür einen einheitlichen
europäischen Rahmen vor, um insbesondere Abhängigkeiten von
Hochrisikolieferanten aus Drittstaaten zu reduzieren. Gregorová möchte dabei einen anderen Ansatz verfolgen: Während die Kommission zunächst die Sicherheitsrisiken bewertet, die von bestimmten Drittstaaten ausgehen, sollen nach ihrem Vorschlag die einzelnen Anbieter direkt überprüft werden. Damit könnten mögliche Risiken unabhängig vom Herkunftsland eines Unternehmens gezielter erfasst und mögliche Umgehungsstrategien, etwa über Zwischenhändler oder über Lizenzvereinbarungen, besser verhindert werden.
Zudem soll der Anwendungsbereich der
Risikobewertungen erweitert werden. Neben Telekommunikationsnetzen sollen
weitere kritische Technologien berücksichtigt werden, darunter intelligente
Stromzähler, Router, Wechselrichter und medizinische Bildgebungsgeräte.
Cybersicherheitszertifizierung soll verbindlicher werden
Auch beim europäischen Zertifizierungsrahmen für Cybersicherheit geht der Berichtsentwurf über den Kommissionsvorschlag hinaus. Mit solchen Zertifizierungen lässt sich nachweisen, dass digitale Produkte, Dienste und
Prozesse festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen und ausreichend gegen
Cyberangriffe geschützt sind.
Während die Kommission vor allem schnellere,
flexiblere und transparentere Zertifizierungsverfahren anstrebt, spricht sich
Gregorová für eine grundsätzlich verpflichtende Zertifizierung aus.
Damit soll die Einhaltung gemeinsamer europäischer
Sicherheitsanforderungen stärker abgesichert werden. Für Anbieter und Nutzer
digitaler Produkte und Dienste könnten dadurch zusätzliche Anforderungen entstehen.
Meldepflichten bei Cybervorfällen vereinfachen
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vereinfachung
bestehender Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen. Bislang müssen Unternehmen und Einrichtungen
einen Sicherheitsvorfall unter Umständen nach mehreren europäischen
Rechtsvorschriften an unterschiedliche Behörden melden. Das kann zu
Doppelmeldungen und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.
Um die Verfahren zu vereinfachen, hatte die
Kommission bereits im Rahmen des Digital-Omnibus eine zentrale Meldestelle bei
der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) vorgeschlagen. Gregorová möchte
diesen Ansatz weiter stärken: Unternehmen und Einrichtungen sollen
Sicherheitsvorfälle künftig über eine einzige Anlaufstelle melden und damit
gleichzeitig ihre Verpflichtungen aus mehreren europäischen Rechtsakten
erfüllen. Dazu zählen beispielsweise die NIS-2-Richtlinie zur
Cybersicherheit und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bei
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Meldepflichten vorsieht.
Die parallel vorgeschlagenen Änderungen der
NIS-2-Richtlinie sollen zudem für mehr Rechtsklarheit sorgen, den
Verwaltungsaufwand verringern und eine einheitlichere Anwendung der
europäischen Cybersicherheitsvorgaben ermöglichen.
Bedeutung für die Deutsche Sozialversicherung
Für die Deutsche Sozialversicherung sind
insbesondere die geplanten Änderungen bei der Cybersicherheitszertifizierung,
der Sicherheit kritischer IKT-Lieferketten und der Meldung von
Sicherheitsvorfällen relevant. Denn die Sozialversicherungsträger verarbeiten
umfangreiche sensible personenbezogene Daten und müssen gleichzeitig komplexe,
teilweise überlappende europäische und nationale Meldepflichten bei
Sicherheitsvorfällen erfüllen.
Die geplante zentrale Meldestelle bei der
EU-Agentur für Cybersicherheit bietet die Chance, Doppelmeldungen zu vermeiden
und den administrativen Aufwand für die Sozialversicherungsträger zu
reduzieren. Aus Sicht der Deutschen Sozialversicherung ist es daher wichtig,
die verschiedenen europäischen Cybersicherheitsvorschriften aufeinander abzustimmen
und bestehende nationale Meldeverfahren angemessen zu berücksichtigen. Ziel der
weiteren parlamentarischen Beratungen sollte es daher sein, ein hohes
Cybersicherheitsniveau mit möglichst einfachen und praxistauglichen Verfahren
zu verbinden.
Nächste Schritte im Europäischen Parlament.
Die Frist für Änderungsanträge zu beiden
Berichtsentwürfen endete am 13. Oktober. Im nächsten Schritt werden die
Abgeordneten über mögliche Kompromisse beraten, bevor der Industrieausschuss
seine Position festlegt. Der Termin für die Abstimmung im Ausschuss steht noch
nicht fest.