kanchanachitkhammaHerz-Kreislauf-Gesundheitschecks
EU-Kommission legt Ratsempfehlungen zur Früherkennung vor.
CC – 10/2026
Die Europäische
Kommission will die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern.
Am 28. September legte sie einen Entwurf
für Ratsempfehlungen vor, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, Risikofaktoren
frühzeitig zu erkennen und entsprechende Vorsorgeangebote auszubauen.
Die Empfehlungen
waren bereits im EU-Plan
für Herz-Kreislauf-Gesundheit („Safe Hearts Plan“) vom Dezember 2025
angekündigt worden. Die Veröffentlichung fiel mit dem Beginn der erstmals veranstalteten „EU Screening
Week” zusammen, die vom 28. September bis zum 4. Oktober stattfand. Ratsempfehlungen
sind rechtlich nicht verbindlich, können aber politische Impulse für die
nationale Gesundheitspolitik setzen.
Kommission setzt auf regelmäßige Gesundheitschecks
Die Kommission
hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2035 soll die vorzeitige Sterblichkeit
durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 25 Prozent sinken. Dafür schlägt sie unter
anderem konkrete jährliche Untersuchungsquoten für Blutdruck-, Cholesterin- und
Blutzuckermessungen vor. Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung soll künftig
regelmäßig auf entsprechende Risikofaktoren untersucht werden.
Gleichzeitig
sollen Gesundheitschecks leichter zugänglich werden. Insbesondere Menschen mit
erhöhtem Erkrankungsrisiko und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen sollen
besser angesprochen werden. Neben Arztpraxen könnten dafür auch Apotheken,
Gemeindezentren oder mobile Angebote genutzt werden.
Der Anhang
zum Kommissionsvorschlag sieht zudem regelmäßige Gesundheitschecks in
altersabhängigen Abständen vor. Weitere Untersuchungen sollen sich am
individuellen Erkrankungsrisiko orientieren.
DSV fordert evidenzbasierte Früherkennung
Die DSV begrüßt
das Ziel, die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu stärken. Bereits
in ihren Stellungnahmen zum Safe
Hearts Plan und zur Sondierung zu den Gesundheitschecks hatte sie jedoch betont, dass
Untersuchungen wissenschaftlich fundiert, risikoorientiert und am tatsächlichen
Patientennutzen ausgerichtet sein müssen.
Pauschale
jährliche Untersuchungsquoten sieht die DSV kritisch. Denn mehr Untersuchungen bedeuten
nicht automatisch einen größeren Nutzen. Vielmehr können sie auch Risiken wie
Überdiagnostik und Übertherapie mit sich bringen.
In Deutschland
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Oktober Beratungen zur
Überprüfung der bestehenden Gesundheitsuntersuchungen eingeleitet. Grundlage dafür
ist eine Evidenzbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG). Die Ergebnisse könnten in Deutschland zu einer
grundlegenden Neuausrichtung der Gesundheitsuntersuchungen führen und von den
europäischen Zielvorgaben abweichen.
Aus Sicht der DSV ist es daher entscheidend,
dass den Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Untersuchungsquoten ausreichend
Gestaltungsspielraum bleibt.
Ausblick
Im Rat haben die
Beratungen bereits begonnen. Am 14. und 22. Oktober befasste sich die
Ratsarbeitsgruppe Gesundheit mit dem Kommissionsentwurf. Die Mitgliedstaaten
streben an, die Ratsempfehlungen auf der Tagung des Rates für Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 8. Dezember zu
verabschieden.