EU-Kommission legt Ratsempfehlungen zur Früherkennung vor.

CC – 10/2026

Die Europäische Kommission will die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern. Am 28. September legte sie einen Entwurf für Ratsempfehlungen vor, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und entsprechende Vorsorgeangebote auszubauen.


Die Empfehlungen waren bereits im EU-Plan für Herz-Kreislauf-Gesundheit („Safe Hearts Plan“) vom Dezember 2025 angekündigt worden. Die Veröffentlichung fiel mit dem Beginn der erstmals veranstalteten „EU Screening Week” zusammen, die vom 28. September bis zum 4. Oktober stattfand. Ratsempfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich, können aber politische Impulse für die nationale Gesundheitspolitik setzen.

Kommission setzt auf regelmäßige Gesundheitschecks

Die Kommission hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt: Bis 2035 soll die vorzeitige Sterblichkeit durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen um 25 Prozent sinken. Dafür schlägt sie unter anderem konkrete jährliche Untersuchungsquoten für Blutdruck-, Cholesterin- und Blutzuckermessungen vor. Ein Großteil der erwachsenen Bevölkerung soll künftig regelmäßig auf entsprechende Risikofaktoren untersucht werden.


Gleichzeitig sollen Gesundheitschecks leichter zugänglich werden. Insbesondere Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen sollen besser angesprochen werden. Neben Arztpraxen könnten dafür auch Apotheken, Gemeindezentren oder mobile Angebote genutzt werden.


Der Anhang zum Kommissionsvorschlag sieht zudem regelmäßige Gesundheitschecks in altersabhängigen Abständen vor. Weitere Untersuchungen sollen sich am individuellen Erkrankungsrisiko orientieren.

DSV fordert evidenzbasierte Früherkennung

Die DSV begrüßt das Ziel, die Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu stärken. Bereits in ihren Stellungnahmen zum Safe Hearts Plan und zur Sondierung zu den Gesundheitschecks hatte sie jedoch betont, dass Untersuchungen wissenschaftlich fundiert, risikoorientiert und am tatsächlichen Patientennutzen ausgerichtet sein müssen.


Pauschale jährliche Untersuchungsquoten sieht die DSV kritisch. Denn mehr Untersuchungen bedeuten nicht automatisch einen größeren Nutzen. Vielmehr können sie auch Risiken wie Überdiagnostik und Übertherapie mit sich bringen.


In Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Oktober Beratungen zur Überprüfung der bestehenden Gesundheitsuntersuchungen eingeleitet. Grundlage dafür ist eine Evidenzbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Ergebnisse könnten in Deutschland zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Gesundheitsuntersuchungen führen und von den europäischen Zielvorgaben abweichen.


Aus Sicht der DSV ist es daher entscheidend, dass den Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Untersuchungsquoten ausreichend Gestaltungsspielraum bleibt.

Ausblick

Im Rat haben die Beratungen bereits begonnen. Am 14. und 22. Oktober befasste sich die Ratsarbeitsgruppe Gesundheit mit dem Kommissionsentwurf. Die Mitgliedstaaten streben an, die Ratsempfehlungen auf der Tagung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am 8. Dezember zu verabschieden.