iStockphoto/Olivier LantzendörfferFaire Arbeitskräftemobilität
Abgeordnete diskutieren Befugnisse der ELA und Zugang zum ESSPASS.
LSC/AG – 10/2026
Am 12. Oktober hat der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen
Parlaments mit der Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana
Mînzatu, über das Fair Labour Mobility Package diskutiert. Im Mittelpunkt der Aussprache
standen insbesondere die Pläne zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde
(ELA) und zur Einführung des Europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS).
Stärkung der ELA wirft Finanzierungsfragen auf
Die Kommission möchte die ELA
stärken, um Verstöße gegen europäische Arbeits- und Sozialvorschriften
wirksamer bekämpfen zu können. Gabriele Bischoff (S&D, DE) begrüßte diesen
Ansatz und betonte die Bedeutung der Behörde im Kampf gegen Sozialdumping und
Ausbeutung. Zugleich äußerte sie Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der
geplanten zusätzlichen Ausgaben. Roxana Mînzatu erklärte daraufhin, dass
einzelne geplante Maßnahmen aus dem bestehenden ELA-Haushalt finanziert werden
könnten. Gleichzeitig sprach sie sich für eine künftige Aufstockung der Mittel
aus.
Auch die geplanten erweiterten Befugnisse
der ELA wurden kritisch diskutiert. Mehrere Abgeordnete stellten infrage, ob
die geplanten Änderungen ausreichen, um Verstöße gegen europäische Arbeits- und
Sozialvorschriften wirksamer zu verfolgen. Denn die ELA kann
grenzüberschreitende Kontrollen zwar unterstützen, ist bei deren Durchführung
jedoch weiterhin auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten angewiesen. Auch
die Verhängung von Sanktionen bleibt Aufgabe der zuständigen nationalen
Behörden.
Nach
Plänen der Kommission sollen Mitgliedstaaten künftig begründen müssen, wenn sie
eine Teilnahme an einer gemeinsamen Kontrolle ablehnen. Darüber hinaus soll die
ELA einen besseren Zugang zu Daten über Unternehmen und Arbeitsstätten
erhalten, um mögliche Verstöße gezielter erkennen und entsprechende
Risikoanalysen durchführen zu können. Mînzatu
verwies zudem auf den Vorschlag, 27 Inspektoren aus allen Mitgliedstaaten
einzusetzen.
ESSPASS: Digitale Nachweise, aber weiterhin Papier
Ein weiterer Schwerpunkt der Aussprache
war die Einführung des ESSPASS. Durch die Digitalisierung und Standardisierung von
Sozialversicherungsnachweisen sollen Versicherte ihre Ansprüche künftig einfacher grenzüberschreitend nachweisen
können. Gleichzeitig soll dies den zuständigen Behörden und
Sozialversicherungsträgern ermöglichen, die Dokumente schneller und sicherer zu überprüfen.
Den Anfang soll die A1-Bescheinigung machen, die bei einer vorübergehenden
Tätigkeit im Ausland nachweist, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Später
sollen weitere Nachweise folgen.
Per Clausen (The Left, DK)
bezweifelte, dass der ESSPASS allein einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von
Sozialdumping leisten könne. Ein digitaler Sozialversicherungsnachweis gebe
schließlich keine Auskunft darüber, ob Beschäftigte tatsächlich ausgebeutet
würden. Mînzatu räumte ein, dass der ESSPASS nicht sämtliche Probleme lösen
könne. Aufgrund seines rechtlichen Anwendungsbereichs könne er nur einen
begrenzten Umfang an Informationen enthalten und nicht umfassend
arbeitsrechtliche Verstöße abbilden.
Georgiana Teodorescu (ECR, RO) äußerte
Bedenken, dass Menschen ohne ausreichenden Zugang zu Technologie durch die
Einführung des ESSPASS benachteiligt werden könnten. Roxana Mînzatu betonte
daraufhin, dass Nachweise weiterhin auch in Papierform verfügbar bleiben
sollen. Zudem könnten ausgedruckte QR-Codes genutzt werden, um entsprechende
Informationen digital überprüfen zu lassen.
Wie geht es weiter?
Die Vorschläge zur Stärkung der
ELA und zur Einführung des ESSPASS müssen nun vom Europäischen Parlament und
Rat beraten werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürften insbesondere die
Finanzierung und die konkreten Befugnisse der ELA sowie die technische und
organisatorische Umsetzung des ESSPASS im Mittelpunkt stehen. Nach dem
Vorschlag der Kommission sollen zunächst die A1-Bescheinigung und anschließend
die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) digital verfügbar werden.
Die DSV wird sich im weiteren
Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme zu den Vorschlägen
positionieren.