Abgeordnete diskutieren Befugnisse der ELA und Zugang zum ESSPASS.

LSC/AG – 10/2026

Am 12. Oktober hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments mit der Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Mînzatu, über das Fair Labour Mobility Package diskutiert. Im Mittelpunkt der Aussprache standen insbesondere die Pläne zur Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) und zur Einführung des Europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS).

Stärkung der ELA wirft Finanzierungsfragen auf

Die Kommission möchte die ELA stärken, um Verstöße gegen europäische Arbeits- und Sozialvorschriften wirksamer bekämpfen zu können. Gabriele Bischoff (S&D, DE) begrüßte diesen Ansatz und betonte die Bedeutung der Behörde im Kampf gegen Sozialdumping und Ausbeutung. Zugleich äußerte sie Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der geplanten zusätzlichen Ausgaben. Roxana Mînzatu erklärte daraufhin, dass einzelne geplante Maßnahmen aus dem bestehenden ELA-Haushalt finanziert werden könnten. Gleichzeitig sprach sie sich für eine künftige Aufstockung der Mittel aus.


Auch die geplanten erweiterten Befugnisse der ELA wurden kritisch diskutiert. Mehrere Abgeordnete stellten infrage, ob die geplanten Änderungen ausreichen, um Verstöße gegen europäische Arbeits- und Sozialvorschriften wirksamer zu verfolgen. Denn die ELA kann grenzüberschreitende Kontrollen zwar unterstützen, ist bei deren Durchführung jedoch weiterhin auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten angewiesen. Auch die Verhängung von Sanktionen bleibt Aufgabe der zuständigen nationalen Behörden.


Nach Plänen der Kommission sollen Mitgliedstaaten künftig begründen müssen, wenn sie eine Teilnahme an einer gemeinsamen Kontrolle ablehnen. Darüber hinaus soll die ELA einen besseren Zugang zu Daten über Unternehmen und Arbeitsstätten erhalten, um mögliche Verstöße gezielter erkennen und entsprechende Risikoanalysen durchführen zu können. Mînzatu verwies zudem auf den Vorschlag, 27 Inspektoren aus allen Mitgliedstaaten einzusetzen.

ESSPASS: Digitale Nachweise, aber weiterhin Papier

Ein weiterer Schwerpunkt der Aussprache war die Einführung des ESSPASS. Durch die Digitalisierung und Standardisierung von Sozialversicherungsnachweisen sollen Versicherte ihre Ansprüche  künftig einfacher grenzüberschreitend nachweisen können. Gleichzeitig soll dies den zuständigen Behörden und Sozialversicherungsträgern ermöglichen, die Dokumente schneller und sicherer zu überprüfen. Den Anfang soll die A1-Bescheinigung machen, die bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland nachweist, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Später sollen weitere Nachweise folgen.


Per Clausen (The Left, DK) bezweifelte, dass der ESSPASS allein einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung von Sozialdumping leisten könne. Ein digitaler Sozialversicherungsnachweis gebe schließlich keine Auskunft darüber, ob Beschäftigte tatsächlich ausgebeutet würden. Mînzatu räumte ein, dass der ESSPASS nicht sämtliche Probleme lösen könne. Aufgrund seines rechtlichen Anwendungsbereichs könne er nur einen begrenzten Umfang an Informationen enthalten und nicht umfassend arbeitsrechtliche Verstöße abbilden.


Georgiana Teodorescu (ECR, RO) äußerte Bedenken, dass Menschen ohne ausreichenden Zugang zu Technologie durch die Einführung des ESSPASS benachteiligt werden könnten. Roxana Mînzatu betonte daraufhin, dass Nachweise weiterhin auch in Papierform verfügbar bleiben sollen. Zudem könnten ausgedruckte QR-Codes genutzt werden, um entsprechende Informationen digital überprüfen zu lassen.

Wie geht es weiter?

Die Vorschläge zur Stärkung der ELA und zur Einführung des ESSPASS müssen nun vom Europäischen Parlament und Rat beraten werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürften insbesondere die Finanzierung und die konkreten Befugnisse der ELA sowie die technische und organisatorische Umsetzung des ESSPASS im Mittelpunkt stehen. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen zunächst die A1-Bescheinigung und anschließend die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) digital verfügbar werden.


Die DSV wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren mit einer Stellungnahme zu den Vorschlägen positionieren.