EU-Initiative zur

psychischen Gesundheit

Feedback der Deutschen Sozialversicherung

vom 14. Februar 2023


Vorbemerkung

Die Deutsche Sozialversicherung (DSV) begrüßt die Initiative zur psychischen Gesundheit. Psychische Gesundheitsprobleme sind in vielen Ländern eine der Hauptursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung und fordern die Gesundheits- und Sozialsysteme heraus1. In Deutschland hat in den Jahren von 2011 bis 2021 die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um 41 Prozent zugenommen und einen neuen Höchststand erreicht. Knapp 40 Prozent der Erwerbsminderungsrenten in Deutschland werden mittlerweile wegen psychischer Gründe bewilligt.

Feedback

Umfassender Ansatz zur Förderung der psychischen Gesundheit

Ein umfassender Ansatz zur Förderung der psychischen Gesundheit muss übergreifend ausgerichtet sein und die Prävention, Behandlung und Nachsorge von psychischen Erkrankungen umfassen.

Prävention

Die Prävention psychischer Erkrankungen muss im Kindergarten und in der Schule beginnen, sollte gezielt am Arbeitsplatz erfolgen und darf nicht im Alter enden.

Die psychischen Ressourcen von Kindern und Jugendlichen sind insbesondere auch als Folge der Pandemie und vor dem Hintergrund der Gefahren durch Internet und soziale Medien zu stärken.2

Der Vorsorge und Bekämpfung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz kommt eine besondere Rolle zu. Psychische Belastung kann aus den Arbeitsbedingungen resultieren, etwa der Arbeitsintensität, der sozialen Unterstützung am Arbeitsplatz oder aus der Dauer und Verteilung der Arbeitszeit.


Die DSV fordert insbesondere:

  • Förderung von Informations- und Beratungsangeboten sowie Programmen zur Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen und Förderung eines offenen Umgangs in allen Lebensbereichen.
  • Vorsorge für Kinder- und Jugendliche: Maßnahmen gegen Gewalt und Mobbing; Etablierung von Präventionsmaßnahmen in Kindergärten und Schulen.
  • Weiterentwicklung und Förderung von Maßnahmen gegen psychische Belastung am Arbeitsplatz mit dem Vorrang der Verhältnisprävention vor verhaltenspräventiven Maßnahmen.
  • Die Einführung von Gefährdungsbeurteilungen, welche psychische Belastung am Arbeitsplatz berücksichtigt und geeignete Maßnahmen systematisch ableitbar machen.
  • Die gezielte Unterstützung der psychischen Gesundheit durch Programme, z. B. zur Stressprävention und gesundheitsgerechten Personalführung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Rehabilitation

Psychische Erkrankungen führen zu langen Ausfall- und Behandlungszeiten. Die Chronifizierung von psychischen Erkrankungen führt zu einer geringeren Lebensqualität für die Betroffenen und führt auch für Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt zu wirtschaftlichen Einbußen.

Die DSV regt an:

  • Die Förderung der medizinischen Rehabilitation.
  • Die Sicherstellung einer zeitnahen psychotherapeutischen Versorgung nach traumatischen Ereignissen zur Verhinderung von Traumafolgestörungen.
  • Die Förderung der Individualprävention nach Unfällen am Arbeitsplatz.
  • Den Ausbau des Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Behandlung und Pflege

Patientinnen und Patienten müssen einen gleichberechtigten Zugang zu psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlungs- und Pflegeleistungen haben. Bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen oder Angststörungen können digitale Gesundheitsanwendungen helfen, Wartezeiten zu überbrücken und ergänzend zu einer ambulanten Psychotherapie eingesetzt werden.

Die DSV regt an:

  • Die evidenzbasierte Verbesserung des Zugangs zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung.
  • Die Optimierung der unterstützenden Rolle digitaler Gesundheitsanwendungen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen.
  • Die Entwicklung von spezifischen Hilfsangeboten für psychisch belastete Pflegebedürftige und Pflegepersonen.



Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der GKV-Spitzenverband, die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben sich mit Blick auf ihre gemeinsamen europapolitischen Interessen zur „Deutschen Sozialversicherung Arbeitsgemeinschaft Europa e.V.“ zusammengeschlossen. Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen der Europäischen Union sowie anderen europäischen Institutionen und berät die relevanten Akteure im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben und Initiativen. Die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung bieten als Teil eines gesetzlichen Versicherungssystems wirksamen Schutz vor den Folgen großer Lebensrisiken.

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