Am 7. April 2016 hat die EU-Kommis­sion offi­ziell ihren Akti­ons­plan im Bereich der Mehr­wert­steuer bekannt gegeben [COM(2016) 148 final]. Er bestä­tigt die schon vorher bekannt gewor­dene Stra­tegie, den Mitglied­staaten prin­zi­piell mehr steu­er­po­li­ti­sche Frei­heiten einzu­räumen.

05/2016

Raum für mehr Flexibilität biete der Umstand, dass sich entgegen ursprünglichen Plänen im europäischen Mehrwertsteuerrecht letztlich das Bestimmungslandprinzip durchgesetzt hat. Dies ermögliche, so die Kommission, eine größere Vielfalt der Mehrwertsteuersätze. Daher sei es an der Zeit, über Reformen nachzudenken, die den Mitgliedstaaten mehr Freiheit bei der Ausgestaltung ermäßigter Sätze lassen. Allerdings könne eine Rückübertragung von Kompetenzen auf die Mitgliedstaaten auch zu einer Erosion der Mehrwertsteuereinnahmen führen, was den wirtschaftspolitischen Empfehlungen der EU widerspräche. Die Bewertung eines mehr dezentralisierten Systems hänge daher letztlich von politischen Präferenzen ab, was dementsprechend eine politische Diskussion erfordere. Die Kommission stellt Optionen vor, die unterschiedliche Grade an Flexibilität repräsentieren. Sie reichen bis hin zu einer Abschaffung des Verzeichnisses der reduzierten Sätze, verbunden mit einem Übergang der Festsetzungsbefugnis der Höhe der Mehrwertsteuersätze auf die Mitgliedstaaten. 

 

Hiervon zu trennen ist die Frage nach einer bevorzugten Behandlung öffentlicher Einrichtungen. Der bereits im Januar 2016 veröffentlichte Fahrplan der Kommission führt hierzu aus: „Die auf Aktivitäten öffentlicher Einrichtungen derzeit anwendbaren Mehrwertsteuer-Regeln sind überaltert, bieten keine ausreichende Rechtssicherheit und garantieren keine Wettbewerbsneutralität zwischen öffentlichen und privaten Aktivitäten“. Es ist nicht auszuschließen, dass die EU-Kommission im Rahmen der für das Jahr 2017 angekündigten Reform der Mehrwertsteuersätze auch dieses Thema auf den Tisch bringt.  

 

Bemerkenswert ist, dass der Widerstand gegen einen Zuwachs nationaler Kompetenzen bei der Definition reduzierter Sätze ausgerechnet aus Kreisen der Mitgliedstaaten kommt – nicht zuletzt auch aus Deutschland. Deren Finanzminister befürchten offenbar einen Rückgang der Mehrwertsteuereinnahmen, wenn es auf nationaler Ebene „Interessengruppen“ gelingt, Ausnahmen und Ermäßigungen politisch durchzusetzen. 

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