Parlament und Rat einigen sich auf effizientere Bewertung von Chemikaliendaten.

SK – 07/2025

Am 12. Juni haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) eine Einigung über das Reformpaket „Ein Stoff, eine Bewertung“ erzielt. Damit unternimmt die EU einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Chemikaliensicherheit sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen EU-Agenturen. Herzstück der Reform ist die Einrichtung einer gemeinsamen digitalen Plattform zur zentralen Bündelung und Bereitstellung von Chemikaliendaten.

Zentrale Plattform für Chemikaliendaten

Die neue Plattform wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) betrieben und führt Informationen aus rund 70 EU-Rechtsvorschriften zusammen. Ziel ist es, die verfügbaren Chemikalieninformationen zu erweitern und zugänglicher zu machen. Erstmals werden auch Informationen zu sicheren Alternativen für besonders besorgniserregende Stoffe bereitgestellt.


Ein neu eingeführter Überwachungsrahmen soll zudem ermöglichen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und schneller geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch Daten aus dem Human-Biomonitoring werden künftig systematisch erfasst und analysiert. Eine erste EU-weite Studie, die darauf abzielt, einen besseren Überblick über die Exposition der Bevölkerung gegenüber Chemikalien zu gewinnen, ist vier Jahre nach Inkrafttreten der Regelung vorgesehen.

Transparenter Zugang und schrittweiser Ausbau

Auch im Bereich der Arzneimittel sind bedeutende Neuerungen geplant. Die Plattform wird künftig ausgewählte chemische Daten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) enthalten, einschließlich einer schrittweisen Integration bestehender Datenbestände. Im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften zum Informationszugang werden die auf der Plattform verfügbaren Daten öffentlich zugänglich sein. Dies unterstütze auch die DSV in ihrer Stellungnahme.

Gestärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen

Ein weiteres Element des Reformpaketes ist die intensivierte Zusammenarbeit zwischen den relevanten EU-Agenturen, die wissenschaftlich und technisch im Bereich Chemikalien tätig sind – insbesondere der ECHA, EMA, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Umweltagentur (EEA).


Die ECHA wird künftig als zentrale wissenschaftliche Bewertungsinstanz für Chemikalien fungieren. Die EMA und EEA erhalten erweiterte Mandate für die Zusammenarbeit, insbesondere bei der Entwicklung von Datenformaten und der Abstimmung methodischer Ansätze. Auch Anträge zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten werden in Zukunft von der ECHA bearbeitet.

Nächste Schritte

Der Rat und das Europäische Parlament müssen das Paket noch formell verabschieden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist frühestens für den Herbst 2025 vorgesehen, da das Parlament erst im Oktober über die Einigung abstimmen wird. Die Bedenken zur finanziellen und personellen Ausstattung der ECHA wurden im Paket nicht berücksichtigt, sollen aber in die Verhandlungen zur separaten Grundverordnung einfließen, die mit Veröffentlichung des Vorschlags am 8. Juli gestartet sind.