SUWANNAR KAWILAChemikaliendaten
Parlament und Rat einigen sich auf effizientere Bewertung von Chemikaliendaten.
SK – 07/2025
Am 12. Juni haben das Europäische Parlament
und der Rat der Europäischen Union (EU) eine Einigung über das Reformpaket „Ein Stoff, eine
Bewertung“ erzielt. Damit unternimmt die EU einen wichtigen
Schritt zur Verbesserung der Chemikaliensicherheit sowie zur Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen EU-Agenturen. Herzstück der Reform ist
die Einrichtung
einer gemeinsamen digitalen Plattform zur zentralen Bündelung und
Bereitstellung von Chemikaliendaten.
Zentrale Plattform für Chemikaliendaten
Die neue Plattform wird von der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) betrieben und führt Informationen aus rund 70
EU-Rechtsvorschriften zusammen. Ziel ist es, die verfügbaren
Chemikalieninformationen zu erweitern und zugänglicher zu machen. Erstmals werden
auch Informationen zu sicheren Alternativen für besonders besorgniserregende
Stoffe bereitgestellt.
Ein neu eingeführter Überwachungsrahmen soll
zudem ermöglichen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und schneller
geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch Daten aus dem Human-Biomonitoring werden
künftig systematisch erfasst und analysiert. Eine erste EU-weite Studie, die
darauf abzielt, einen besseren Überblick über die Exposition der Bevölkerung
gegenüber Chemikalien zu gewinnen, ist vier Jahre nach Inkrafttreten der
Regelung vorgesehen.
Transparenter Zugang und schrittweiser Ausbau
Auch im Bereich der Arzneimittel sind
bedeutende Neuerungen geplant. Die Plattform wird künftig ausgewählte chemische
Daten der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) enthalten, einschließlich
einer schrittweisen Integration bestehender Datenbestände. Im Einklang mit den
geltenden EU-Vorschriften zum Informationszugang werden die auf der Plattform
verfügbaren Daten öffentlich zugänglich sein. Dies unterstütze auch die DSV in
ihrer Stellungnahme.
Gestärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen
Ein weiteres Element des Reformpaketes ist die intensivierte
Zusammenarbeit zwischen den relevanten EU-Agenturen, die wissenschaftlich
und technisch im Bereich Chemikalien tätig sind – insbesondere der ECHA, EMA, der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen
Umweltagentur (EEA).
Die ECHA wird künftig als zentrale
wissenschaftliche Bewertungsinstanz für Chemikalien fungieren. Die EMA und EEA
erhalten erweiterte Mandate für die Zusammenarbeit, insbesondere bei der
Entwicklung von Datenformaten und der Abstimmung methodischer Ansätze. Auch Anträge
zu gefährlichen
Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten werden in Zukunft von der ECHA
bearbeitet.
Nächste Schritte
Der Rat und das Europäische Parlament müssen
das Paket noch formell verabschieden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
ist frühestens für den Herbst 2025 vorgesehen, da das Parlament erst im Oktober
über die Einigung abstimmen wird. Die Bedenken zur finanziellen und personellen
Ausstattung der ECHA wurden im Paket nicht berücksichtigt, sollen aber in die
Verhandlungen zur separaten Grundverordnung einfließen, die mit Veröffentlichung
des Vorschlags am 8. Juli gestartet sind.