Am 1. Juni hat sich das Verwaltungskonsortium, welches das Projekt „Track and Trace Your Pension Europe“ entwickelte, aufgelöst, womit die erste Phase dieses Projekts – eine Art Machbarkeits-Studie – abgeschlossen ist. Das ist aber nicht das Ende, sondern der Anfang der weiteren konkreten Umsetzung.

06/2016

Es geht um nicht weniger als einen EU-weiten Rentenaufzeichnungsdienst über alle Säulen hinweg (Tracking-System). Es soll im Idealfall jedem europäischen Bürger eine individuelle Rentenauskunft und Prognose über alle in Europa erworbenen Rentenansprüche zur Verfügung stellen, einschließlich Projektionen über die zu erwartende Rente. Dabei sollen alle Zweige und Säulen erfasst werden, also z.B. auch Betriebsrenten oder die Riester-Rente.  

 

Das Projekt tritt nun in eine zweite Phase ein. Die EU-Kommission wird in den nächsten Monaten die Errichtung eines europäischen Rentenaufzeichnungsdienstes (European Tracking Service, ETS) öffentlich ausschreiben. Für die Anfangsphase sind millionenschwere Zuschüsse geplant. Nach einigen Jahren muss sich die Plattform aber selbst finanzieren. Träger des Dienstes soll eine private Vereinigung sein, der als Mitglieder vor allem Rentenversicherungsträger und Pensionsfonds, aber auch trägerübergreifende nationale Renteninformationsdienste angehören. Diese Mitglieder sind letztlich auch für die Finanzierung zuständig. Es bleibt abzuwarten, wie viele Einrichtungen sich tatsächlich am Aufbau beteiligen werden. Das kann sich als ernsthaftes Hindernis für das Projekt erweisen. Voraussetzung für eine Kofinanzierung durch die EU-Kommission ist nämlich die Bereitschaft einer „kritischen Masse“ an Einrichtungen, sich verbindlich, d.h. letztlich auch finanziell, zu beteiligen. Sie fordert ein Engagement aus mindestens fünf und im fortgeschrittenen Stadium zehn Mitgliedstaaten. Noch ist kein Träger eines gesetzlichen Rentensystems der ersten Säule bekannt, der definitiv „mitmachen“ wird. Anders verhält es sich jedoch auf dem Sektor der zweiten Säule und vor allem den mitgliedstaatlichen Renteninformationsdiensten, wie sie z.B. schon heute in Belgien, Schweden, den Niederlanden und Dänemark existieren. Auch Deutschland wird höchstwahrscheinlich mit „an Bord“ sein, und zwar durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). 

Ein ganz entscheidendes Problem für viele am Projekt Interessierten dürfte die Absicht der Kommission sein, in letzter Konsequenz eine „konsolidierte Auskunft“ zu fördern. Sie bestünde nicht nur in einer „Aneinanderreihung“ von Informationen der verschiedenen Träger, sondern in wenigen zusammengefassten Informationen, und das nicht nur für bestehende Anwartschaften, sondern auch für künftig zu erwartende Rentenansprüche. Das funktioniert aber nicht ohne eine Vereinheitlichung wesentlicher „Annahmen“ bzw. „Parameter“ wie zu erwartendes Renteneintrittsalter oder der zukünftigen Entwicklung volkswirtschaftlicher, demografischer und biometrischer Kennziffern. Daher werden die weiteren Arbeiten an einem europäischen Rentenaufzeichnungsdienst auch von der deutschen Rentenversicherung mit einer gewissen Zurückhaltung verfolgt.