Mit dem demografischen Wandel und längeren Lebensarbeitszeiten ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zu einem kostbaren Gut in der Arbeitswelt geworden. Welche Bedeutung Rehabilitationsstrategien dabei haben, zeigt ein Bericht der EU-OSHA.

IW – 02/2017

Angesichts der demografischen Entwicklung sind zunehmend alternde Belegschaften zu erwarten. Nicht alle Beschäftigten werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ihre bisherige Tätigkeit ausüben können.  

Steigende Bedeutung der Rehabilitation

Maßnahmen der Rehabilitation und der Wiedereingliederung sollten deswegen in den nationalen Sozialschutzsystemen ein größeres Gewicht erlangen, um die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von älteren Personen oder Menschen mit Behinderungen wiederherzustellen oder zu stärken. Denn gerade die Sozialleistungsträger sind es, die die finanzielle Hauptlast des Scheiterns der Bemühungen um den Erhalt und die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit tragen.  

Auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben die Bedeutung von effektiven Rehabilitations- und Wiedereingliederungsstrategien im Zuge des demografischen Wandels erkannt. Sie haben deswegen die Europäische Arbeitsschutzagentur in Bilbao (EU-OSHA) beauftragt, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen. Im Rahmen einer Studie unter dem Titel „Rehabilitation and return to work: Europe’s systems and policies“ hat sie Rehabilitationsstrategien in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie 4 EFTA Ländern untersucht. Ziel war es unter anderem, Erfolgsfaktoren für eine erfolgreiche und nachhaltige Rehabilitation und Wiedereingliederung herauszuarbeiten. 

Mögliche Erfolgsfaktoren

Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass eine möglichst frühzeitige Rehabilitation sowie Einleitung der Rückkehr zum Arbeitsplatz als positiv auf die weitere Beschäftigunsfähigkeit auswirken. Aber auch ein koordiniertes, ganzheitliches Verfahren und die Einbeziehung aller am Verfahren Beteiligten sowie ein guter Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Beginn der Arbeitsunfähigkeit an, erhöhen die Chancen einer gelungenen Wiedereingliederung. Zudem verweist die Studie auf die besondere Bedeutung inklusiver Systeme, deren Rehabilitationsleistungen und Programme zur Rückkehr an den Arbeitsplatz an alle Arbeitnehmer gerichtet ist. 

 

Die Studie enthält auch Hinweise auf best-practice Programme, darunter zwei Beispiele der deutschen gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. So hat die Deutschen Rentenversicherung Westfalen 2011 das "Integrationsprojekt RehaFuturReal®" ins Leben gerufen. Es handelt sich um ein proaktives berufliches Rehabilitationssystem zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach einer Krankheit. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gewährt zur Förderung der Rückkehr von Beschäftigten in das Erwerbsleben eine finanzielle Unterstützung an Arbeitgeber, selbst wenn die betroffenen Beschäftigten nicht als behindert anerkannt sind. In der Regel trägt sie die Kosten für eine dreimonatige Probebeschäftigung, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Beschäftigten sowie die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zu beurteilen. 

 

Der vollständige Bericht der EU-OSHA ist hier abrufbar. 

Die nationalen Berichte finden Sie hier. 

Wie geht es auf europäischer Ebene weiter?

Dem Thema Rehabilitation und "Rückkehr zum Arbeitsplatz" sollte nach Ansicht der Verfasser auch auf europäischer Ebene mehr Bedeutung beigemessen werden.  

 

Bisher standen Rehabilitations- und Wiedereingliederungsstrategien auf europäischer Ebene nicht im Vordergrund, die Bedeutung des Themas scheint jedoch zuzunehmen. So ist die Vergabe der Studie ein wichtiger Schritt der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments dahin, dem Thema künftig mehr Beachtung zu schenken. Auch die Aufnahme der Rehabilitation und Wiedereingliederung in dem strategischen Rahmen der EU-Kommission für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014-2020 geht in diese Richtung. Darüber hinaus erwähnt die Brüsseler Behörde in ihrem Entwurf "Europäische Säule sozialer Rechte" Wiedereingliederung und Rehabilitation als Voraussetzung, um Arbeitsunfähigen eine schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Schließlich wird eine intensivere Einbindung der Arbeitgeber in Umschulungen und die Anpassung von Arbeitsplätzen gefordert. 

 

Auch das Europäische Parlament hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach für die Förderung von Rehabilitationsprogrammen ausgesprochen. In seiner Entschließung vom 25. November 2015 zu dem strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020 fordern die Europaabgeordneten die Mitgliedstaaten auf, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer zu fördern.