Ein aktualisierter europäischer Interoperabilitätsrahmen soll die Qualität der öffentlichen Dienste der Mitgliedstaaten steigern und deren digitale Zusammenarbeit fördern.

TH/SW – 04/2017

Die Europäische Kommission hat am 23. März 2017 im Rahmen des "Digitalen Tages" in Rom einen aktualisierten europäischen Interoperabilitätsrahmen vorgelegt. Dieser ist Teil der im Mai 2015 veröffentlichten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und soll in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Der öffentliche Sektor, zu dem auch die gesetzliche Sozialversicherung zählt, stellt in den Mitgliedstaaten etwa ein Viertel der gesamten Arbeitsplätze. Durch die Vergabe öffentlicher Aufträger erwirtschaftet er ungefähr ein Fünftel des BIP der EU. Als Regulierer, Dienste-Anbieter und Arbeitgeber kommt ihm hierbei somit eine Schlüsselrolle zu. 

Vorantreiben der Digitalisierung

Schon seit einigen Jahren verstärken die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen, ihre öffentlichen Verwaltungen zu digitalisieren, um Zeit zu sparen, Kosten zu senken und die Transparenz zu steigern. Auch die Datenqualität sowie die Erbringung der Dienstleistungen sollen verbessert werden. Allerdings scheint es hier noch Verbesserungsbedarf zu geben. Insbesondere im grenzübergreifenden Kontext gibt es noch zahlreiche Hindernisse beim Zugang zu solchen Diensten, die in der Praxis zu Problemen führen. Dies geht aus dem Bericht des Binnenmarktanzeigers für 2014 in Bezug auf die „einheitlichen Ansprechpartner“ hervor. 

 

Der neue Rahmen soll gewährleisten, dass die Verwaltungen nunmehr in allen Mitgliedstaaten einem gemeinsamen, vereinbarten und ähnlichen Konzept folgen können, wenn sie ihre öffentlichen Dienste online zur Verfügung stellen wollen. 

 

Durch die Förderung der Interoperabilität digitaler Dienste über Landesgrenzen und Themenbereiche hinweg, könnten Bürger und Unternehmen leichter mit ihren Verwaltungen und denen anderer Mitgliedstaaten kommunizieren. Idealerweise ginge damit ein Bürokratieabbau zu Gunsten der Bürger und Unternehmen einher, so zum Beispiel wenn sie Bescheinigungen beantragen, Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder ihre Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung stellen möchten.  

Interoperabilität

In ihren 47 Empfehlungen möchte die EU-Kommission deswegen nicht nur die Digitalisierung des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten fördern, sondern vielmehr auch die Interoperabilität öffentlicher Dienste zwischen den Mitgliedsländern erhöhen. Ferner soll dazu beigetragen werden, dass die Interoperabilität der digitalen Dienste nicht durch bestehende und neue Vorschriften beeinträchtigt wird.  

 

Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten Grundsätze und Modelle zur Erhöhung der Interoperabilität, die anhand überarbeiteter Empfehlungen umgesetzt werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere, wie diese Empfehlungen mithilfe von "Good-Practices" praxisnah angewandt werden können. Schwerpunkte sind Transparenz und Informationsmanagement, Datenübertragbarkeit, Interoperabilitäts-Governance sowie integrierte Digitalisierungserbringung. 

 

In den überarbeiteten Interoperabilitätsempfehlungen wird verschiedenen anderen EU-Maßnahmen Rechnung, so der schon geänderten Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, der INSPIRE-Richtlinie und der eIDAS-Verordnung. Berücksichtigt wurden aber auch neue EU-Aktionen wie die Cloud-Initiative, der EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 sowie das geplante zentrale digitale Zugangstor. 

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission wird mit Unterstützung des Programms ISA² die Umsetzung und Überwachung des Rahmens leiten und koordinieren. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die im Aktionsplan für Interoperabilität aufgeführten EU-Maßnahmen durch nationale Maßnahmen ergänzen. Die Kommission will die Umsetzung des überarbeiteten Europäischen Interoperabilitätsrahmens Ende 2019 bewerten. 

 

Zum Strategierahmen für den Binnenmarkt: 

https://ec.europa.eu/commission/priorities/digital-single-market_de 

 

Zum Dokument zum Interoperabilitätsrahmen: 

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7791-2017-INIT/de/pdf 

 

Zur Website von ISA²: 

https://ec.europa.eu/isa2/isa2_en