Der Präsident Frankreichs will unter anderem Arbeitsverträge flexibilisieren und Abfindungen bei Kündigungen deckeln. Die Euro-Stabilitätskriterien des Vertrages von Maastricht sind ihm Wegweiser für seinen Marsch.

GD/AD – 07/2017

Trotz beachtlicher Mehrheit im Parlament möchte der neue Präsident die Neugestaltung des Arbeitsrechts zunächst vorwiegend im Dekretweg und damit ohne engere Parlamentsbeteiligung auf den Weg bringen. Angesichts fehlender inländischer Investitionen und einer verstetigten hohen Dauerarbeitslosigkeit hatte Emmanuel Macron bereits im Wahlkampf mehr Flexibilität in der Gestaltung von Arbeitsverträgen gefordert. Er dürfte im Amt mit seinen neuen Ansätzen durchaus noch darüber hinausgehen. 

Grundsätzlich werden Vereinbarungen zu Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz und möglicher Befristung der Tätigkeit auf Branchenebene zwischen Arbeitnehmervertretern und den Arbeitgebern abgesprochen. Angesichts scharf konturierter Interessengegensätzen gab es dazu in der Vergangenheit regelhaft nur wenig Gestaltungsspielraum. Noch sind zahlreiche Details zu diesem Reformprojekt weitgehend unklar.  

Deutlich wird jedoch, dass u.a. Abfindungen bei Kündigungen stärker gedeckelt werden sollen, desgleichen sollen die – in Frankreich weitgehend unüblichen befristeten Arbeitsverträge – im Wege einer Verknüpfung unbefristeter Einstellungen (CDI) mit einzelnen unternehmensinternen Projekten befristet werden können. 

Beobachter rechnen spätestens für den Zeitraum einer Konkretisierung der Inhalte mit nicht eben unerheblichem Widerstand außerparlamentarischer Art durch die traditionell mächtigen und teilweise recht radikalen Gewerkschaften. In deren Reihen finden sich viele Aktive, deren politische Parteien – die Sozialisten und die radikale Linke – dem „Projekt Macron“ schon deshalb sehr kritisch gegenüberstehen, weil es ihre einst machtvolle parlamentarische Basis nahezu zerstört hat.  

Bezeichnenderweise beginnt Macron mit eher allgemeinen Veränderungen von Rahmenbedingungen und nicht etwa mit dem „Paukenschlag“ einer Abschaffung der im Lichte der wirtschaftlichen Schwäche des Landes fragwürdigen 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. 

An der Defizitfront zeigen sich erneut ernste Probleme: Macron versprach im Wahlkampf eine „zügige“ Absenkung der jährlichen Neuverschuldung auf den Maastrichtwert von drei Prozent des BIP. Jedoch dürfte der aktuelle Wert nach Meinung des Rechnungshofes für dieses Jahr eher bei 3,2 als bei den erhofften 2,8 Prozent liegen. Alle fünf Minuten wächst die französische Staatsschuld, wie die Webseite der Eurozonen-Schuldenuhr ausweist, um beachtliche rund 335.000 Euro – im selben Zeitraum baut Deutschland rund 175.000 Euro Schulden ab.