Das digitale Zeitalter hat auch die öffentlichen Verwaltungen erreicht, oder?!

BG – 09/2017

Im Zuge der Bestrebungen, den Binnenmarkt zu digitalisieren hat die Europäische Kommission am 2. Mai 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors vorgelegt. 

 

Er zielt auf eine deutliche Verbesserung der Online-Verfügbarkeit, der Qualität und der Zugänglichkeit von Informationen, Hilfsdiensten und Verfahren ab. Zudem soll die Bürokratie abgebaut und die Verwaltung modernisiert werden. 

Bedeutung für die öffentlichen Verwaltungen

Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass sich das Potenzial für eine schnelle Informationsbeschaffung drastisch erhöht hat. Heute ist das Auffinden zweckdienlicher, zutreffender und verständlicher Informationen im Internet sowie die Möglichkeit, Verwaltungsverfahren online aufzurufen und abzuwickeln, von wesentlicher Bedeutung. Es wird davon ausgegangen, dass alle Daten grenz- und sprachübergreifend zur Verfügung gestellt werden.  

 

Das hat auch Auswirkungen auf die öffentlichen Verwaltungen in Europa. Es wird erwartet, dass sie sich genauso nutzerfreundlich und intuitiv „online“ aufstellen wie es im Privatsektor üblich ist.  

 

Viele öffentliche Verwaltungen der Mitgliedstaaten waren jedoch bereits aktiv und haben nationale eGovernment-Strategien aufgestellt. Die Bereitstellung von Online-Diensten ist jedoch in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet, unterschiedlich weit vorangeschritten und selten miteinander verknüpft. Die nationalen und auch die grenz- und sprachübergreifenden Dienste (z.B. Your Europe Advice, Solvit) sind zu wenig bekannt, meist fragmentiert und von uneinheitlicher Qualität. Von daher sind die derzeit verfügbaren Online-Informationen, Hilfsdienste und Online-Verfahren nicht immer klar genug am Bedarf der Nutzer orientiert. 

 

So ist zum Beispiel zur Zeit der Verzug eines Rentners in einen anderen Mitgliedstaat mit mehreren Verwaltungen abzuklären, da, um nur einige zu nennen, die Rentenversicherungen, die Krankenkassen, die Melde- und Finanzämter beider Staaten informiert werden müssen.  

Ziel der Europäischen Kommission

Die Kommission möchte sich dieser Probleme annehmen und hat deswegen vorgeschlagen, über die Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten sicherzustellen, dass alle Daten grenz- und sprachübergreifend zur Verfügung gestellt werden. 

Vor dem Hintergrund der Dienstleistungsrichtlinie, des Digitalen Binnenmarktes und des eGovernment-Aktionsplans möchte die Kommission durch den Vorschlag einer Verordnung auf diesen bestehenden Dienstleistungen aufbauen, um das Funktionieren des Binnenmarktes für alle EU-Bürger und Unternehmen weiter zu verbessern. 

 

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten soll dieses Vorhaben schrittweise vorangetrieben werden. Vorstellbar ist zudem die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die ggf. mit der des EUGO-Netzwerks vergleichbar sein könnte. 

 

Unter den folgenden Links finden sich weitere Informationen zum Vorschlag der Verordnung und zu EUGO