EU-Direktsteuern leuchten am Horizont
Was haben Präsident Macron, Parlamentspräsident Tajani, Ex-Kommissar Monti und viele andere Politiker gemeinsam?
GD/AD – 11/2017
Diese Politiker vereint der Wunsch, der EU den Einstieg in eine unmittelbare Einnahmequelle zu eröffnen. Gemeinsamer Nenner ist der Methodenwechsel bei der EU-Finanzierung. Statt einfach begrenzbarer Mitgliedsbeiträge und damit verbunden einem quasi vereinsrechtlichen Finanzgebaren ohne souveränitätsstiftende Eigenmittel sollen der EU direkt – d.h. ohne mitgliedstaatliches Einwirken – Einnahmen zugeführt werden. Angedacht sind insbesondere Finanztransaktionssteuern und/oder CO2-Abgaben.
Parlament schreibt langen „Wunschzettel“
Schon vor einigen Wochen hatte es eine Resolution des Europäischen Parlaments gegeben, wonach mehrheitlich ein größerer EU-Haushalt gefordert wird. Dadurch sollen „Aufgaben der EU“, wie „Migration“, „Aussengrenzen-Sicherung“, „Digitalisierung“ oder eine von etlichen gewünschte „Verteidigungsunion“ finanziert werden. Viele Europaabgeordnete, EU-Kommissionspräsident Juncker und andere wünschen sich ein „eigenes“ Budget für die Eurozone.
Beobachter halten eine lange Liste weiterer denkbarer Finanzierungsfelder für möglich: trotz der medialen Ruhe um die Schulden- und Eurokrise sind die dortigen Probleme nicht ernsthaft gelöst. Nach wie vor werden – mit Ausnahme Deutschlands und in sehr geringem Umfang einiger kleinerer Eurostaaten – die öffentlichen Schulden laufend erhöht. Von stringentem Schuldenabbau spricht daher so gut wie niemand.
EU-Arbeitsbehörde als „Testballon“
Zeitgleich sind etliche Sozialwelten in Eurostaaten notleidend geworden. Zumindest aus deren Sicht läge es daher nahe, über eine Vergemeinschaftung von Zahllasten nachzudenken. „Brüssel“ wäre dann in der willkommenen Rolle des Retters der subsidiär nicht mehr sicherzustellenden Sozialsysteme und gewänne auch dort an Unterstützung, wo bisher vor allem die angebliche „Austeritätspolitik“ bekämpft wird.
Gewissermaßen als „Testballon“ diskutiert man seit kurzem die Ersterrichtung einer EU-Arbeitsbehörde, noch ohne ausdrückliche Nennung der damit ggf. verbundenen Verantwortung für die Bewirkung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Dies könnte sich ebenso rasch ändern, wie es wahrscheinlich wäre, dass andere der vielerorts unterfinanzierten Sozialkassen die Empfängerliste von Transferzahlungen erweiterten.