
Europäischer Sozialfonds Plus
Rat und Europäisches Parlament erzielen eine vorläufige Einigung.
SW – 02/2021
Unter
portugiesischer Ratspräsidentschaft erzielten der Rat und das Europäische Parlament am 28. Januar 2021 eine
politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Errichtung des
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Als
Teil des langfristigen Haushalts der Europäischen Union für die Zeit 2021 bis
2027 soll der ESF+ den bisherigen ESF, den Europäischen Hilfsfonds
für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die
Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das EU-Programm für Beschäftigung und
soziale Innovation (EaSI) zusammenfassen. EaSI verfolgt unter anderem auch das Ziel, die
Entwicklung angemessener Systeme der sozialen Sicherung und Strategien für den
Arbeitsmarkt zu fördern. Das Budget des ESF+ wird rund 88 Milliarden Euro
betragen.
Konkret
sollen die Mittel des Fonds genutzt werden, um:
- die
Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. In EU-Länder, bei denen die Quote junger
Menschen zwischen 15 bis 29 Jahren, die weder eine Arbeit haben, noch eine
schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, über dem EU-Durchschnitt
liegt, sollen mindestens 12,5 Prozent der ESF+-Mittel hierfür aufgewendet werden, zum Beispiel für Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auch die Unterstützung beim Übergang
von der Schule zur Arbeit. Alle anderen EU-Länder sind aufgerufen, zur
Unterstützung von Jugendbeschäftigungsmaßnahmen Mittel des Fonds in
angemessenem Umfang bereitzustellen.
- Bevölkerungsgruppen
zu unterstützen, die durch Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen besonders
gefährdet sind. Jeweils 25 Prozent der Mittel des ESF+ sollen für die Förderung der
sozialen Inklusion genutzt werden.
- Nahrungsmittel
und materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen
zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollen mindestens drei Prozent der Mittel des ESF+ vorgesehen
werden.
- von
Armut bedrohte Jugendliche und Kinder zu unterstützen. Bei EU-Ländern mit einer
Kinderarmutsquote über dem EU-Durchschnitt sollten mindestens fünf Prozent der Mittel
und im Übrigen ein angemessener Betrag für gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung
der Kinderarmut bereitgestellt werden.
- soziale
Innovation zu fördern durch den neuen Bereich „Beschäftigung und soziale
Innovation“ mit einem speziellen finanziellen Rahmen von 676 Millionen Euro.
Hintergrund
Der ESF+
ist das Hauptinstrument der EU für Investitionen in ein sozialeres und
integrativeres Europa und ein wichtiges Finanzinstrument zur Umsetzung der
Europäischen Säule sozialer Rechte durch Maßnahmen in den Bereichen
Beschäftigung, Bildung und Qualifikation sowie soziale Eingliederung. Er zielt
ferner darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der durch die
Corona-Pandemie verursachten Krise zu unterstützen sowie ein hohes
Beschäftigungsniveau, einen fairen Sozialschutz und gut qualifizierte Arbeitskräfte
zu erreichen, um den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu
bewältigen. Der ESF + soll auf das Europäische Semester ausgerichtet werden, da
die Mittel des Fonds auch zur Bewältigung der in den jährlichen
länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen genutzt werden
sollen.
Die
Europäische Kommission hat zwischenzeitlich in einem aktuellen Bericht (Text liegt nur in Englisch vor) die Förderung des ESF und der
Jugendbeschäftigungsinitiative YEI der vergangenen Programmperiode bewertet. Demnach
nahmen von 2014 bis 2018 etwa 23 Millionen Personen an ESF-Maßnahmen teil. Von
den Teilnehmern haben etwa 3,2 Millionen eine Beschäftigung gefunden und 3,9
Millionen erfolgreich eine Qualifikation erworben. Darüber hinaus wird
erwartet, dass der ESF und die YEI bis 2023 fast 0,33 Prozent zum gesamten
BIP-Wachstum beitragen. Der ESF habe es den EU-Bürgern ermöglicht, sich
weiterzubilden und umzuschulen, mobil zu bleiben und eine nachhaltige sinnvolle
Arbeit zu finden, was sich auch bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie als
entscheidend erweisen werde.
Nächste Schritte
Der
Entwurf der ESF+-Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Der langfristige EU-Haushalt 2021 bis 2027
wurde bereits im Dezember 2020 verabschiedet, so dass die Europäische
Kommission mit der Zuweisung der Mittel hieraus zum 1. Januar 2021 beginnen konnte.
Weitere
Informationen zum ESF+ finden Sie hier, zum Bericht und Übersichten der Europäischen
Kommission zum ESF hier.