Rat und Europäisches Parlament erzielen eine vorläufige Einigung.

SW – 02/2021

Unter portugiesischer Ratspräsidentschaft erzielten der Rat und das Europäische Parlament am 28. Januar 2021 eine politische Einigung über den Entwurf einer Verordnung zur Errichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Als Teil des langfristigen Haushalts der Europäischen Union für die Zeit 2021 bis 2027 soll der ESF+ den bisherigen ESF, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zusammenfassen. EaSI verfolgt unter anderem auch das Ziel, die Entwicklung angemessener Systeme der sozialen Sicherung und Strategien für den Arbeitsmarkt zu fördern. Das Budget des ESF+ wird rund 88 Milliarden Euro betragen.

Konkret sollen die Mittel des Fonds genutzt werden, um:


  • die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. In EU-Länder, bei denen die Quote junger Menschen zwischen 15 bis 29 Jahren, die weder eine Arbeit haben, noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, über dem EU-Durchschnitt liegt, sollen mindestens 12,5 Prozent der ESF+-Mittel hierfür aufgewendet werden, zum Beispiel für Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder auch die Unterstützung beim Übergang von der Schule zur Arbeit. Alle anderen EU-Länder sind aufgerufen, zur Unterstützung von Jugendbeschäftigungsmaßnahmen Mittel des Fonds in angemessenem Umfang bereitzustellen.
  • Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, die durch Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen besonders gefährdet sind. Jeweils 25 Prozent der Mittel des ESF+ sollen für die Förderung der sozialen Inklusion genutzt werden.
  • Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sollen mindestens drei Prozent der Mittel des ESF+ vorgesehen werden.
  • von Armut bedrohte Jugendliche und Kinder zu unterstützen. Bei EU-Ländern mit einer Kinderarmutsquote über dem EU-Durchschnitt sollten mindestens fünf Prozent der Mittel und im Übrigen ein angemessener Betrag für gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitgestellt werden.
  • soziale Innovation zu fördern durch den neuen Bereich „Beschäftigung und soziale Innovation“ mit einem speziellen finanziellen Rahmen von 676 Millionen Euro.

Hintergrund

Der ESF+ ist das Hauptinstrument der EU für Investitionen in ein sozialeres und integrativeres Europa und ein wichtiges Finanzinstrument zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte durch Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Qualifikation sowie soziale Eingliederung. Er zielt ferner darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie verursachten Krise zu unterstützen sowie ein hohes Beschäftigungsniveau, einen fairen Sozialschutz und gut qualifizierte Arbeitskräfte zu erreichen, um den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu bewältigen. Der ESF + soll auf das Europäische Semester ausgerichtet werden, da die Mittel des Fonds auch zur Bewältigung der in den jährlichen länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen genutzt werden sollen.

Die Europäische Kommission hat zwischenzeitlich in einem aktuellen Bericht (Text liegt nur in Englisch vor) die Förderung des ESF und der Jugendbeschäftigungsinitiative YEI der vergangenen Programmperiode bewertet. Demnach nahmen von 2014 bis 2018 etwa 23 Millionen Personen an ESF-Maßnahmen teil. Von den Teilnehmern haben etwa 3,2 Millionen eine Beschäftigung gefunden und 3,9 Millionen erfolgreich eine Qualifikation erworben. Darüber hinaus wird erwartet, dass der ESF und die YEI bis 2023 fast 0,33 Prozent zum gesamten BIP-Wachstum beitragen. Der ESF habe es den EU-Bürgern ermöglicht, sich weiterzubilden und umzuschulen, mobil zu bleiben und eine nachhaltige sinnvolle Arbeit zu finden, was sich auch bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie als entscheidend erweisen werde.

Nächste Schritte

Der Entwurf der ESF+-Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Der langfristige EU-Haushalt 2021 bis 2027 wurde bereits im Dezember 2020 verabschiedet, so dass die Europäische Kommission mit der Zuweisung der Mittel hieraus zum 1. Januar 2021 beginnen konnte.


Weitere Informationen zum ESF+ finden Sie hier, zum Bericht und Übersichten der Europäischen Kommission zum ESF hier.