Aktionsplan Säule sozialer Rechte
Umsetzung der Grundsätze gewünscht.
IF – 03/2021
Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis, zuständig für
wirtschaftliche Belange, präsentierte gemeinsam mit Nicolas Schmit, Kommissar
für Beschäftigung und Soziales, am 4. März 2021 den lange erwarteten Aktionsplan
zur europäischen Säule sozialer Rechte. Hier zeigt sich die enge
Verknüpfung von Wirtschafts- an Sozialpolitik. Ziel des
von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplans für die europäische Säule sozialer Rechte ist die Umsetzung der Grundsätze durch konkrete Maßnahmen.
Mitgliedstaaten sind nun am Zug
In
der Mitteilung werden Initiativen angekündigt, die die Kommission zur Umsetzung
der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte einleiten wird. Die
Maßnahmen, um alle definierten Grundsätze
erfolgreich umzusetzen, sollen bestmöglich bis 2030 erreicht werden. Ob dies gelingen kann, sei dahingestellt.
Die wichtigste Rolle liegt aber bei den Mitgliedstaaten,
da diese in erster Linie für die Bereiche Beschäftigung und Sozialpolitik sowie
deren Durchführung zuständig sind. Der Aktionsplan ist auch der Beitrag der
Europäischen Kommission für den am 7. Mai 2021 unter dem portugiesischen
Ratsvorsitz geplanten Sozialgipfel in Porto.
Konkrete Zielwerte bereits definiert
Die definierten Kernziele des Aktionsplans umfassen die drei wesentlichen Bereiche Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz. Einerseits
zur Schaffung von Arbeitsplätzen und die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen
zu bekämpfen und anderseits eine Gewährleistung von Ausbildung und
Qualifikation für alle Bürgerinnen und Bürger der Union.
Folgende Erfolgswerte werden angestrebt:
Bereich Beschäftigung: Mindestens 78 % der 20- bis
64-Jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.
Bereich Kompetenzen: Mindestens 60 % aller
Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.
Bereich Sozialschutz: Die Zahl, der von Armut oder
sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, sollte um mindestens 15 Millionen
verringert werden.
Europa gestärkt durch neue Initiativen
Zur wirksamen aktiven Unterstützung der Beschäftigung (EASE)
nach der COVID-19-Krise wurde zusammen mit dem Aktionsplan eine Empfehlung
der Kommission veröffentlicht und ein Vorschlag für eine Empfehlung des
Rates zum Mindesteinkommen im Jahr 2022.
Zusätzlich soll sich eine hochrangige Expertengruppe mit
der Zukunft des Wohlfahrtsstaates, dessen Finanzierung und der Verknüpfung mit
einer sich verändernden Arbeitswelt auseinandersetzen und bis Ende 2022 einen
Bericht vorlegen.
Sozialversicherungsrelevant äußerst
interessant, ist vor allem das für 2021 geplante Pilotprojekt zur Erforschung einer
digitalen Lösung zur Verbesserung der Portabilität von Rechten der sozialen
Sicherheit bis 2023. Folglich soll daraus ein Europäischer Pass für soziale
Sicherheit geschaffen werden, welcher auf der Initiative für eine europäische
eID aufbauen und für das zweite Quartal 2021 geplant ist.
Ebenso umfasst der Aktionsplan eine Initiative
zur Langzeitpflege und der Festlegung eines Rahmens für politische Reformen und
neue Instrumente zur Messung von Lücken beim Zugang zur Gesundheitsversorgung in
den nächsten Jahren.
Die deutsche Sozialversicherung wird die weiteren Entwicklungen
und deren Auswirkungen genauestens verfolgen.
Weitere veröffentlichte Dokumente zum Aktionsplan der Europäischen Kommission finden Sie hier.