Umsetzung der Grundsätze gewünscht.

IF – 03/2021

Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis, zuständig für wirtschaftliche Belange, präsentierte gemeinsam mit Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und Soziales, am 4. März 2021 den lange erwarteten Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte. Hier zeigt sich die enge Verknüpfung von Wirtschafts- an Sozialpolitik. Ziel des von der Europäischen Kommission vorgelegten Aktionsplans für die europäische Säule sozialer Rechte ist die Umsetzung der Grundsätze durch konkrete Maßnahmen.

Mitglied­staaten sind nun am Zug

In der Mitteilung werden Initiativen angekündigt, die die Kommission zur Umsetzung der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte einleiten wird. Die Maßnahmen, um alle definierten Grundsätze erfolgreich umzusetzen, sollen bestmöglich bis 2030 erreicht werden. Ob dies gelingen kann, sei dahingestellt.

Die wichtigste Rolle liegt aber bei den Mitgliedstaaten, da diese in erster Linie für die Bereiche Beschäftigung und Sozialpolitik sowie deren Durchführung zuständig sind. Der Aktionsplan ist auch der Beitrag der Europäischen Kommission für den am 7. Mai 2021 unter dem portugiesischen Ratsvorsitz geplanten Sozialgipfel in Porto.

Konkrete Ziel­werte bereits defi­niert

Die definierten Kernziele des Aktionsplans umfassen die drei wesentlichen Bereiche Beschäftigung, Kompetenzen und Sozialschutz. Einerseits zur Schaffung von Arbeitsplätzen und die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen zu bekämpfen und anderseits eine Gewährleistung von Ausbildung und Qualifikation für alle Bürgerinnen und Bürger der Union.

Folgende Erfolgswerte werden angestrebt:


Bereich Beschäftigung: Mindestens 78 % der 20- bis 64-Jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.


Bereich Kompetenzen: Mindestens 60 % aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen.


Bereich Sozialschutz: Die Zahl, der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen, sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Europa gestärkt durch neue Initia­tiven

Zur wirksamen aktiven Unterstützung der Beschäftigung (EASE) nach der COVID-19-Krise wurde zusammen mit dem Aktionsplan eine Empfehlung der Kommission veröffentlicht und ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Mindesteinkommen im Jahr 2022.

Zusätzlich soll sich eine hochrangige Expertengruppe mit der Zukunft des Wohlfahrtsstaates, dessen Finanzierung und der Verknüpfung mit einer sich verändernden Arbeitswelt auseinandersetzen und bis Ende 2022 einen Bericht vorlegen.

Sozialversicherungsrelevant äußerst interessant, ist vor allem das für 2021 geplante Pilotprojekt zur Erforschung einer digitalen Lösung zur Verbesserung der Portabilität von Rechten der sozialen Sicherheit bis 2023. Folglich soll daraus ein Europäischer Pass für soziale Sicherheit geschaffen werden, welcher auf der Initiative für eine europäische eID aufbauen und für das zweite Quartal 2021 geplant ist.

Ebenso umfasst der Aktionsplan eine Initiative zur Langzeitpflege und der Festlegung eines Rahmens für politische Reformen und neue Instrumente zur Messung von Lücken beim Zugang zur Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren.

Die deutsche Sozialversicherung wird die weiteren Entwicklungen und deren Auswirkungen genauestens verfolgen.


Weitere veröffentlichte Dokumente zum Aktionsplan der Europäischen Kommission finden Sie hier.

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