Euro­päi­sche Kommis­sion veröf­fent­licht Akti­ons­plan für die Förde­rung künst­li­cher Intel­li­genz.

HS – 04/2025

Am 9. April hat die Europäische Kommission einen „AI Continent Action Plan“ veröffentlicht, der der Europäischen Union (EU) weltweit zu einer führenden Rolle im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) verhelfen soll. Mit diesem Ziel zeigt der Aktionsplan auf, wie ungenutztes Potenzial in der Forschung und Industrie ausgeschöpft werden kann, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, etwa im Gesundheitswesen, der Automobilindustrie und der Wissenschaft.

Aufbau des Akti­ons­plans

Der Aktionsplan stützt sich inhaltlich auf fünf Bereiche, in denen die Innovationsfähigkeit der EU durch Maßnahmen und Strategien gestärkt werden soll. Diese Bereiche sind der Aufbau einer großen KI-Daten und Recheninfrastruktur, ein verbesserter Zugang zu großen und hochwertigen Datenbeständen, die beschleunigte Einführung von KI in strategischen Sektoren (darunter der Gesundheitsbereich mit besonderem Fokus auf Arzneimitteln und Biotechnologie), die Förderung von KI-Kompetenzen und -Talenten sowie die Vereinfachung von Rechtsvorschriften.

Fokus auf KI-Kompe­tenzen

Schon im jungen Alter sollen KI-Kompetenzen gefördert werden, etwa durch eine „2030 Roadmap on the future of digital education and skills“ sowie eine Initiative „AI in Education“, die beide im Rahmen der Union der Kompetenzen angekündigt wurden. Darauf aufbauend sollen weitere Aus- und Weiterbildungsprogramme zu (generativer) KI in Schlüsselbranchen entwickelt sowie dringend benötigte internationale Expertinnen und -Experten – auch aus Drittstaaten – durch bestehende und neue Initiativen wie den EU-Talentpool angeworben werden. Eine zentrale Initiative im Bereich der KI-Kompetenzvermittlung ist die „AI Skills Academy“, die für das zweite Quartal 2025 vorgesehen ist.

Locke­rung der KI-Vorschriften?

Unsicher ist, was die geplante regulatorische Vereinfachung für die letzten August in Kraft getretene KI-Verordnung bedeutet. So steht im Aktionsplan, dass der Erfolg der Verordnung maßgeblich davon abhängen wird, wie praktikabel seine Vorschriften in der Praxis sind. Um die Umsetzung der KI-Verordnung zu unterstützen, wird die Europäische Kommission im Juli 2025 einen „AI Act Service Desk“ einrichten, der als zentrale Informationsstelle dienen soll. Davon abgesehen möchte die Europäische Kommission auf Basis in der aktuellen Umsetzungsphase gewonnener Erkenntnisse weitere Maßnahmen ausmachen, um eine effiziente und unkomplizierte Anwendung des KI-Gesetzes vor allem für kleinere Unternehmen zu ermöglichen. Was dies genau bedeutet, ist derzeit unklar.

Rele­vanz für die Sozi­al­ver­si­che­rung

Auch für die Sozialversicherung bleibt das Thema weiter relevant, da immer mehr Träger das Potenzial von KI in verschiedenen Bereichen erkennen. So demonstriert zum Beispiel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), wie KI die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vereinfachen und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes beitragen kann. Für deren GEDOKU-Software, die seit sechs Jahren die strukturierte Planung, Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen unterstützt, wurden neue KI-Features entwickelt. Neben einer intelligenten Suchfunktion wurde die Möglichkeit geschaffen, KI-generierte Texte auf Basis entsprechender Regelwerke und Kataloge für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen. Quellenangaben ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern, die KI-generierten Vorschläge auf Qualität und Richtigkeit zu überprüfen. Aktuell läuft noch bis Ende Mai der Beta-Test der KI-Features, ab Herbst 2025 sollen sie dann für alle Anwenderinnen und Anwender von GEDOKU verfügbar sein.

Akti­ons­plan: Beglei­tende Maßnahmen

Mit der Veröffentlichung des Aktionsplans hat die Europäische Kommission unter anderem eine Konsultation zur Strategie „Apply AI“ gestartet, die auch spezifische Fragen zu Herausforderungen in der Umsetzung der KI-Verordnung enthält. Die Ergebnisse sollen die weiteren Maßnahmen der Europäischen Kommission leiten und in eine umfassende Bewertung des legislativen Besitzstands im Bereich der Digitalpolitik einfließen, um zu prüfen, ob die bestehenden Regeln über das Notwendige hinausgehen. Eine zweite öffentliche Konsultation betrifft den Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung und eine dritte (Mai 2025) die Strategie für eine Europäische Datenunion.

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