
Künstliche Intelligenz
Europäische Kommission veröffentlicht Aktionsplan für die Förderung künstlicher Intelligenz.
HS – 04/2025
Am 9. April hat die Europäische Kommission einen „AI Continent Action Plan“ veröffentlicht, der der Europäischen Union (EU)
weltweit zu einer führenden Rolle im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI)
verhelfen soll. Mit diesem Ziel zeigt der Aktionsplan auf, wie ungenutztes
Potenzial in der Forschung und Industrie ausgeschöpft werden kann, um Europas Wettbewerbsfähigkeit
zu steigern, etwa im Gesundheitswesen, der Automobilindustrie und der Wissenschaft.
Aufbau des Aktionsplans
Der Aktionsplan stützt sich inhaltlich auf fünf Bereiche, in denen die
Innovationsfähigkeit der EU durch Maßnahmen und Strategien gestärkt werden
soll. Diese Bereiche sind der Aufbau einer großen KI-Daten und Recheninfrastruktur,
ein verbesserter Zugang zu großen und hochwertigen Datenbeständen, die
beschleunigte Einführung von KI in strategischen Sektoren (darunter der
Gesundheitsbereich mit besonderem Fokus auf Arzneimitteln und Biotechnologie),
die Förderung von KI-Kompetenzen und -Talenten sowie die Vereinfachung von
Rechtsvorschriften.
Fokus auf KI-Kompetenzen
Schon im jungen Alter sollen KI-Kompetenzen gefördert werden, etwa durch
eine „2030 Roadmap on the future of digital education and skills“ sowie eine
Initiative „AI in Education“, die beide im Rahmen der Union der Kompetenzen angekündigt wurden. Darauf aufbauend sollen weitere Aus-
und Weiterbildungsprogramme zu (generativer) KI in Schlüsselbranchen entwickelt
sowie dringend benötigte internationale Expertinnen und -Experten – auch aus
Drittstaaten – durch bestehende und neue Initiativen wie den EU-Talentpool angeworben
werden. Eine zentrale Initiative im Bereich der KI-Kompetenzvermittlung ist die
„AI Skills Academy“, die für das zweite Quartal 2025 vorgesehen ist.
Lockerung der KI-Vorschriften?
Unsicher ist, was die geplante regulatorische Vereinfachung für die letzten
August in Kraft getretene KI-Verordnung bedeutet. So steht im Aktionsplan, dass der Erfolg der Verordnung
maßgeblich davon abhängen wird, wie praktikabel seine Vorschriften in der
Praxis sind. Um die Umsetzung der KI-Verordnung zu unterstützen, wird die
Europäische Kommission im Juli 2025 einen „AI Act Service Desk“ einrichten, der
als zentrale Informationsstelle dienen soll. Davon abgesehen möchte die
Europäische Kommission auf Basis in der aktuellen Umsetzungsphase gewonnener
Erkenntnisse weitere Maßnahmen ausmachen, um eine effiziente und unkomplizierte
Anwendung des KI-Gesetzes vor allem für kleinere Unternehmen zu ermöglichen.
Was dies genau bedeutet, ist derzeit unklar.
Relevanz für die Sozialversicherung
Auch für die Sozialversicherung bleibt das Thema weiter relevant, da immer
mehr Träger das Potenzial von KI in verschiedenen Bereichen erkennen. So demonstriert
zum Beispiel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), wie KI die Erstellung
der Gefährdungsbeurteilung vereinfachen und zur Verbesserung des
Arbeitsschutzes beitragen kann. Für deren GEDOKU-Software, die seit sechs Jahren die strukturierte Planung, Durchführung und
Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen unterstützt, wurden neue KI-Features
entwickelt. Neben einer intelligenten Suchfunktion wurde die Möglichkeit
geschaffen, KI-generierte Texte auf Basis entsprechender Regelwerke und
Kataloge für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen.
Quellenangaben ermöglichen Nutzerinnen und Nutzern, die KI-generierten
Vorschläge auf Qualität und Richtigkeit zu überprüfen. Aktuell läuft noch bis Ende
Mai der Beta-Test der KI-Features, ab Herbst 2025 sollen sie dann für alle
Anwenderinnen und Anwender von GEDOKU verfügbar sein.
Aktionsplan: Begleitende Maßnahmen
Mit der Veröffentlichung des Aktionsplans hat die Europäische Kommission unter
anderem eine Konsultation zur Strategie „Apply AI“ gestartet, die auch spezifische Fragen zu
Herausforderungen in der Umsetzung der KI-Verordnung enthält. Die Ergebnisse
sollen die weiteren Maßnahmen der Europäischen Kommission leiten und in eine
umfassende Bewertung des legislativen Besitzstands im Bereich der
Digitalpolitik einfließen, um zu prüfen, ob die bestehenden Regeln über das
Notwendige hinausgehen. Eine zweite öffentliche Konsultation betrifft den Rechtsakt über Cloud- und KI-Entwicklung und eine dritte (Mai
2025) die Strategie für eine Europäische Datenunion.