Hausfrauenlohn auf dem Vormarsch
Portugal und China verpflichten Männer zur Zahlung.
Dr. S-W – 03/2021
Der Portugiesische Oberste Gerichtshof hat am
14. Januar die Verpflichtung eines Mannes zur Zahlung von ca. 60. 000 EUR für
die unbezahlte Ausübung von Hausarbeit durch seine ehemalige Partnerin
bestätigt. Es geht um einen Zeitraum von ca. 30 Jahren einer offenbar kinderlos
gebliebenen eheähnlichen Gemeinschaft. Die ausschließliche oder überwiegende
Erledigung der Hausarbeiten entlaste und bereichere den einen Teil, während der
andere Teil verarme. Ursprünglich hatte die Partnerin sogar 240 000 EUR
gefordert, dieser Betrag wurde aber schon von der Vorinstanz herabgesetzt. Bei
der Berechnung der Höhe der Kompensation orientierte sich das Gericht am
nationalen Mindestlohn, kürzte diesen allerdings um ein Drittel, da auch die
Partnerin profitiert habe.
Eine ganz ähnliche Entscheidung hat auch ein
chinesisches Scheidungsgericht getroffen, allerdings im Anschluss an eine
gescheiterte Ehe. Das Gericht sprach der Frau für 5 Jahre Ehe umgerechnet 6 400
EUR für geleistete Kinderbetreuung und Hausarbeit zu – zusätzlich zu den
ohnehin zu leistenden Unterhaltszahlungen. Parallel dazu wurde Anfang des
Jahres das chinesische Zivilrecht angepasst. Danach kann im Scheidungsfall der
Partner, der mehr häusliche Pflichten übernommen hat, vom anderen Entschädigung verlangen.
Auch wenn die Urteile bzw. Rechtsänderungen nur
die beiden genannten Länder betreffen, sind sie jedoch Meilensteine auf dem Weg
zu einem so genannten „Hausfrauenlohn“, wie er auch in Deutschland seit
Jahrzehnten gefordert wird. „Endlich“ werden bisher überwiegend von Frauen
unentgeltlich geleistete Arbeiten „In-Wert gesetzt“. In weniger schönen Worten
ist dies allerdings dasselbe wie eine „Kommerzialisierung“. Das wirft ein paar Fragen auf, die noch nicht einmal
ansatzweise gelöst sind. Müssen diese Hausfrauen-Entgelte versteuert werden?
Und Sozialabgaben hierauf abgeführt werden? Und ist der Verzicht der Partnerin
auf diesen Lohn eine dem Fiskus meldepflichtige Schenkung - und im Grundsatz
ebenfalls steuerpflichtig? Kann der Hausfrauenlohn gepfändet werden? Näheres
hierzu war hierzu erst einmal nicht in Erfahrung zu bringen.