Portugal und China verpflichten Männer zur Zahlung.

Dr. S-W – 03/2021

Der Portugiesische Oberste Gerichtshof hat am 14. Januar die Verpflichtung eines Mannes zur Zahlung von ca. 60. 000 EUR für die unbezahlte Ausübung von Hausarbeit durch seine ehemalige Partnerin bestätigt. Es geht um einen Zeitraum von ca. 30 Jahren einer offenbar kinderlos gebliebenen eheähnlichen Gemeinschaft. Die ausschließliche oder überwiegende Erledigung der Hausarbeiten entlaste und bereichere den einen Teil, während der andere Teil verarme. Ursprünglich hatte die Partnerin sogar 240 000 EUR gefordert, dieser Betrag wurde aber schon von der Vorinstanz herabgesetzt. Bei der Berechnung der Höhe der Kompensation orientierte sich das Gericht am nationalen Mindestlohn, kürzte diesen allerdings um ein Drittel, da auch die Partnerin profitiert habe.

Eine ganz ähnliche Entscheidung hat auch ein chinesisches Scheidungsgericht getroffen, allerdings im Anschluss an eine gescheiterte Ehe. Das Gericht sprach der Frau für 5 Jahre Ehe umgerechnet 6 400 EUR für geleistete Kinderbetreuung und Hausarbeit zu – zusätzlich zu den ohnehin zu leistenden Unterhaltszahlungen. Parallel dazu wurde Anfang des Jahres das chinesische Zivilrecht angepasst. Danach kann im Scheidungsfall der Partner, der mehr häusliche Pflichten übernommen hat, vom anderen Entschädigung verlangen.

Auch wenn die Urteile bzw. Rechtsänderungen nur die beiden genannten Länder betreffen, sind sie jedoch Meilensteine auf dem Weg zu einem so genannten „Hausfrauenlohn“, wie er auch in Deutschland seit Jahrzehnten gefordert wird. „Endlich“ werden bisher überwiegend von Frauen unentgeltlich geleistete Arbeiten „In-Wert gesetzt“. In weniger schönen Worten ist dies allerdings dasselbe wie eine „Kommerzialisierung“. Das wirft ein paar Fragen auf, die noch nicht einmal ansatzweise gelöst sind. Müssen diese Hausfrauen-Entgelte versteuert werden? Und Sozialabgaben hierauf abgeführt werden? Und ist der Verzicht der Partnerin auf diesen Lohn eine dem Fiskus meldepflichtige Schenkung - und im Grundsatz ebenfalls steuerpflichtig? Kann der Hausfrauenlohn gepfändet werden? Näheres hierzu war hierzu erst einmal nicht in Erfahrung zu bringen.