Europäische Kooperation bei der Besteuerung von Plattformarbeit
Annahme im Rat.
Dr. S-W – 04/2021
Schon in der Vergangenheit regelte eine
europäische Richtlinie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Steuerfragen
(RL 2011/16/EU). Sie wurde nun mit Blick auf die Herausforderungen durch
grenzüberschreitend aktive digitale Plattformen überarbeitet und am 22. März vom Rat angenommen. Das Dokument finden Sie hier.
Nicht
zuletzt geht es auch um Plattformen wie Uber oder Deliveroo, die Arbeit und
Dienstleistungen organisieren und vermitteln. Sie sind in Zukunft verpflichtet,
unter anderem das mit ihrer Hilfe aus Plattformarbeit erzielte Einkommen an die
für sie zuständige nationale Steuerbehörde zu melden. Diese wiederum müssen die
relevanten Daten an die für die Besteuerung zuständigen Behörden weiterleiten.
Dies ist immerhin ein erster Schritt für mehr Transparenz und eine faire
Besteuerung entsprechender, oft nicht
gemeldeter wirtschaftlicher Aktivitäten, und dies nicht nur innerhalb der EU:
Auch Plattformbetreiber mit Sitz außerhalb der EU sind zur Meldung verpflichtet.
Das Regulierungswerk wird von der betroffenen
Industrie keinesfalls als „Zuviel Bürokratie“ abgelehnt, eher im Gegenteil. So
hat die Beherbergungsplattform Airbnb die Gesetzesnovelle ausdrücklich als
Beitrag zu einer „kohärenten, standardisierten und internationalen
Herangehensweise“ gelobt. Airbnb hat
seinen Sitz in den USA und ist in mehr als 220 Ländern aktiv.