Digi­taler Nach­weis schafft Reise­er­leich­te­rungen

IK – 05/2021

Bereits Mitte März 2021 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über ein „digitales grünes Zertifikat“ [2021/0068 (COD)]  zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU vorgelegt. Am 20.5.2021 haben sich die EU-Mitgliedsländer sowie das EU-Parlament nun auf die Details eines europaweiten Zertifikats mit der künftigen Bezeichnung „digitales EU-Covid-Zertifikat“ geeinigt.  

Mittels dieses digitalen Zertifikates in Form eines QR-Codes können Bürgerinnen und Bürger der EU dann Corona-Impfungen, negative Corona-Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Damit gelingt ein großer Schritt in Richtung baldiger Reiseerleichterungen in der EU. Die Regelung für das „digitale EU-Covid-Zertifikat“ soll zunächst für 12 Monate gelten.

Knack­punkt natio­nale Beschrän­kungen

Im Vorfeld der Einigung wurden verschiedene Punkte intensiv diskutiert. Gestritten wurde etwa darüber, ob und in welchem Maß die EU-Länder Reiseerleichterungen und Restriktionen selbst festlegen können. Die jetzige Einigung sieht vor, dass nicht in die Hoheit der Mitgliedsstaaten eingegriffen wird, aber weitere Beschränkungen, beispielsweise Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Geheilte, nur dann eingeführt werden sollen, wenn es etwa die Infektionslage erfordere.

Zugang zu kosten­losen Covid-19-Tests

Des Weiteren forderte das Europäische Parlament eine europäische Lösung für kostenlose Tests. Damit sollte eine Alternative für nicht geimpfte oder gesundete Personen geboten und Diskriminierung vermieden werden. Damit konnte sich das Europaparlament aber nicht durchsetzen. Der Kompromiss sieht nur „erschwingliche“ Testmöglichkeiten vor. Die EU-Kommission sagt zu, mindestens 100 Millionen Euro für die Anschaffung von Schnelltests zur Verfügung zu stellen.

Aner­ken­nung von Impf­stoffen

Unverändert sollen die Mitgliedstaaten auch Impfungen mit Vakzinen anerkennen dürfen, die nicht in der EU zugelassen sind, beispielsweise mit dem russischen Sputnik-Impfstoff oder dem chinesischen Sinopharm. Das Parlament wollte dies eigentlich auf von der EU-Arzneimittelbehörde EMA gebilligte Impfstoffe, wie BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna, Johnson&Johnson, beschränken.

Genauer Start­zeit­punkt weiter offen

Mit der Einigung in Brüssel bekommen die EU-Länder eine Schnittstelle, auf der sie ihre nationalen digitalen Nachweise aufsetzen können. Eingeführt werden soll das System bis Ende Juni 2021. Doch ist weiter unklar, wann genau das europäische Zertifikat dann in den einzelnen Ländern umgesetzt wird. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten eine 6-wöchige Übergangsfrist.

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