EU einigt sich auf "digitales EU-Covid-Zertifikat“
Digitaler Nachweis schafft Reiseerleichterungen
IK – 05/2021
Bereits Mitte März 2021 hatte die Europäische Kommission
einen Vorschlag für eine Verordnung über ein „digitales grünes Zertifikat“ [2021/0068
(COD)] zur Erleichterung der Freizügigkeit in
der EU vorgelegt. Am 20.5.2021 haben sich die EU-Mitgliedsländer sowie das
EU-Parlament nun auf die Details eines europaweiten Zertifikats mit der
künftigen Bezeichnung „digitales EU-Covid-Zertifikat“ geeinigt.
Mittels dieses digitalen Zertifikates in Form eines QR-Codes
können Bürgerinnen und Bürger der EU dann Corona-Impfungen, negative Corona-Tests
und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Damit gelingt ein großer
Schritt in Richtung baldiger Reiseerleichterungen in der EU. Die Regelung für
das „digitale EU-Covid-Zertifikat“ soll zunächst für 12 Monate gelten.
Knackpunkt nationale Beschränkungen
Im Vorfeld der Einigung wurden verschiedene Punkte intensiv diskutiert.
Gestritten wurde etwa darüber, ob und in welchem Maß die EU-Länder
Reiseerleichterungen und Restriktionen selbst festlegen können. Die jetzige
Einigung sieht vor, dass nicht in die Hoheit der Mitgliedsstaaten eingegriffen
wird, aber weitere Beschränkungen, beispielsweise Quarantäne für negativ
Getestete, Geimpfte oder Geheilte, nur dann eingeführt werden sollen, wenn es
etwa die Infektionslage erfordere.
Zugang zu kostenlosen Covid-19-Tests
Des Weiteren forderte das Europäische Parlament eine
europäische Lösung für kostenlose Tests. Damit sollte eine Alternative für
nicht geimpfte oder gesundete Personen geboten und Diskriminierung vermieden
werden. Damit konnte sich das Europaparlament aber nicht durchsetzen. Der
Kompromiss sieht nur „erschwingliche“ Testmöglichkeiten vor. Die EU-Kommission sagt
zu, mindestens 100 Millionen Euro für die Anschaffung von Schnelltests zur
Verfügung zu stellen.
Anerkennung von Impfstoffen
Unverändert sollen die Mitgliedstaaten auch Impfungen mit
Vakzinen anerkennen dürfen, die nicht in der EU zugelassen sind, beispielsweise
mit dem russischen Sputnik-Impfstoff oder dem chinesischen Sinopharm. Das
Parlament wollte dies eigentlich auf von der EU-Arzneimittelbehörde EMA
gebilligte Impfstoffe, wie BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna,
Johnson&Johnson, beschränken.
Genauer Startzeitpunkt weiter offen
Mit der Einigung in Brüssel bekommen die EU-Länder eine
Schnittstelle, auf der sie ihre nationalen digitalen Nachweise aufsetzen
können. Eingeführt werden soll das System bis Ende Juni 2021. Doch ist weiter
unklar, wann genau das europäische Zertifikat dann in den einzelnen Ländern umgesetzt
wird. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten eine 6-wöchige Übergangsfrist.