Erleichterungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit geplant.

KL – 05/2021

Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments wurde am 26.4.2021 von der Europaabgeordneten Sylvie Guillaume (S&D, FR) ein Initiativbericht über neue Wege der legalen Arbeitskräftemigration vorgelegt und beraten. Mit der getroffenen Entschließung verbindet der Ausschuss eine Reihe von Forderungen und Empfehlungen für geeignete Maßnahmen, um den bestehenden Rechtsrahmen für die Arbeitskräftemigration zu vereinfachen und zu harmonisieren.

Verbesserungen für die EU-Binnenmobilität

Der Ausschuss ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Koordinierung zwischen den nationalen Behörden im Zusammenhang mit der EU-Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen verbessern. Die Europäische Kommission soll Regelungen vorschlagen, die die Rechte auf EU-Binnenmobilität in den bestehenden Richtlinien zur legalen Migration ergänzen.

Einrichtung eines Talentpools

Mit der Einrichtung eines Talentpools und einer Matching-Plattform, die alle Beschäftigungsbereiche abdecken, sollen Arbeitgeber und potentielle Arbeitnehmer gezielter zusammengebracht werden. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Vereinfachung der Bewertung, gegenseitigen Anerkennung und Bescheinigung von beruflichen Qualifikationen.

Stärkung der Beziehungen zu Drittländern und Verbesserung der legalen Migrationswege

Die Gesetzgebung in der EU zur legalen Arbeitskräftemigration ist nach Ansicht des Ausschusses ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften. Der bestehende EU-Rahmen sei deshalb für Personen aus Drittstaaten, und auch für die Mitgliedstaaten selbst, unklar. Abhilfe schaffen soll ein umfassender Unionsrahmen, der legale und sichere Wege für die arbeitsbedingte Migration ermöglicht. Damit soll gleichzeitig den kriminellen Praktiken von Schleusern und Menschenhändlern entgegengetreten werden.

Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der EU

An die Europäische Kommission geht neben der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der Auftrag, bestehende Arbeitsmigrationsprogramme zu überprüfen und ein EU-weites Programm für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Selbständigen, Unternehmern und Start-ups aufzulegen.

Warum mehr Verbesserungen für legale Arbeitskräftemigration?

Verschiedene Faktoren und Entwicklungen erfordern aus Sicht des Ausschusses das Handeln der EU-Politik. Einer davon ist die fortschreitende Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union. Unabhängig davon, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie viele Person aus Drittstaaten einreisen dürfen, könnten mit einer legalen Arbeitskräftemigration die demografisch entstehenden Lücken im Arbeitsmarkt besser geschlossen und die Wirtschaft insgesamt angekurbelt werden. Darüber hinaus müsse die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, einschließlich Drittstaatsangehörigen, die in die EU kommen, und EU-Bürgern, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, wirksamer bekämpft werden. Und schließlich ist es ein weiteres wichtiges Ziel, den EU-Arbeitsmarkt für Personen mit gesuchten Fähigkeiten und Talenten attraktiver zu machen.