Neue Wege für legale Arbeitskräftemigration
Erleichterungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit geplant.
KL – 05/2021
Im
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen
Parlaments wurde am 26.4.2021 von der Europaabgeordneten Sylvie Guillaume
(S&D, FR) ein Initiativbericht über neue Wege der legalen
Arbeitskräftemigration vorgelegt und beraten. Mit der getroffenen Entschließung
verbindet der Ausschuss eine Reihe von Forderungen und Empfehlungen für
geeignete Maßnahmen, um den bestehenden Rechtsrahmen für die
Arbeitskräftemigration zu vereinfachen und zu harmonisieren.
Verbesserungen für die EU-Binnenmobilität
Der
Ausschuss ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Koordinierung zwischen den
nationalen Behörden im Zusammenhang mit der EU-Binnenmobilität von
Drittstaatsangehörigen verbessern. Die Europäische Kommission soll Regelungen vorschlagen,
die die Rechte auf EU-Binnenmobilität in den bestehenden Richtlinien zur
legalen Migration ergänzen.
Einrichtung eines Talentpools
Mit
der Einrichtung eines Talentpools und einer Matching-Plattform, die alle
Beschäftigungsbereiche abdecken, sollen Arbeitgeber und potentielle Arbeitnehmer
gezielter zusammengebracht werden. Ein weiteres Handlungsfeld ist die
Vereinfachung der Bewertung, gegenseitigen Anerkennung und Bescheinigung von
beruflichen Qualifikationen.
Stärkung der Beziehungen zu Drittländern und Verbesserung der legalen Migrationswege
Die
Gesetzgebung in der EU zur legalen Arbeitskräftemigration ist nach Ansicht des
Ausschusses ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften.
Der bestehende EU-Rahmen sei deshalb für Personen aus Drittstaaten, und auch
für die Mitgliedstaaten selbst, unklar. Abhilfe schaffen soll ein umfassender
Unionsrahmen, der legale und sichere Wege für die arbeitsbedingte Migration
ermöglicht. Damit soll gleichzeitig den kriminellen Praktiken von Schleusern
und Menschenhändlern entgegengetreten werden.
Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der EU
An
die Europäische Kommission geht neben der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens der
Auftrag, bestehende Arbeitsmigrationsprogramme zu überprüfen und ein EU-weites
Programm für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Selbständigen, Unternehmern
und Start-ups aufzulegen.
Warum mehr Verbesserungen für legale Arbeitskräftemigration?
Verschiedene
Faktoren und Entwicklungen erfordern aus Sicht des Ausschusses das Handeln der
EU-Politik. Einer davon ist die fortschreitende Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union. Unabhängig
davon, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, wie viele Person aus
Drittstaaten einreisen dürfen, könnten mit einer legalen Arbeitskräftemigration
die demografisch entstehenden Lücken im Arbeitsmarkt besser geschlossen und die
Wirtschaft insgesamt angekurbelt werden. Darüber hinaus müsse die Ausbeutung
von Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, einschließlich
Drittstaatsangehörigen, die in die EU kommen, und EU-Bürgern, die in einen anderen
Mitgliedstaat umziehen, wirksamer bekämpft werden. Und schließlich ist es ein weiteres
wichtiges Ziel, den EU-Arbeitsmarkt für Personen mit gesuchten Fähigkeiten und
Talenten attraktiver zu machen.