Leitfäden für Führungskräfte und Beschäftigte

SW – 07/2021

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat Leitfäden veröffentlicht, die zum Thema der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer COVID-19-Infektion, einschließlich der „Long-Covid“-Fälle, und zur Organisation des Rückkehrprozesses Handlungshilfen für Führungskräfte und Beschäftigte geben.

"Long COVID"

Auch wenn COVID-19 noch nicht vollständig erforscht ist, zeige sich bereits, dass einer von fünf Betroffenen nach vier Wochen immer noch unter Symptomen leide. Bei einem von zehn Erkrankten dauerten die Symptome sogar 12 Wochen oder länger an. Zu den häufigsten Symptomen gehören dabei extreme Müdigkeit, Atemnot, Muskel- und Gelenkschmerzen, Schmerzen im Brustkorb, Husten sowie Ängste, Depressionen und andere psychische Probleme.

Unterstützung durch Führungskräfte

Manche Betroffenen finden nur schrittweise ins Arbeitsleben zurück. Wichtig für eine erfolgreiche Rückkehr ist die Unterstützung durch die Führungskräfte. Diese sollten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und gemeinsam mit erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Lösungen suchen, die es ermöglichen, Gesundheit und Arbeit in Einklang zu bringen.

Bereits während bereits während der Zeit der Krankschreibung sollten Führungskräfte Kontakt halten und auch nach der Rückkehr das Gespräch suchen und ihre Unterstützung aufrechterhalten. Verfügbare Hilfe sollte in Anspruch genommen werden. So können zum Beispiel arbeitsmedizinische Dienste oder Betriebsärzte bei notwendigen Anpassungen des Arbeitsplatzes ebenso helfen, wie allgemeine oder auf COVID-19 zugeschnittene Beratungsangebote, Hilfsprogramme oder staatliche Maßnahmen.

Anpassung des Arbeitsplatzes

Wesentlich ist die gemeinsame Vorbereitung der Rückkehr an den Arbeitsplatz und die individuelle Betrachtung des jeweiligen Falles. Helfen können Anpassungen des Arbeitsplatzes, die auf den Einzelfall zugeschnitten sein und die konkreten Symptome und Einschränkungen sowie deren Auswirkungen einbeziehen sollten. Individuelle Genesungs- und Wiedereinstiegspläne tragen hierzu bei. Mögliche Anpassungen können beispielsweise Änderungen bei den Arbeitszeiten, den zu leistenden Arbeitsstunden, im Arbeitsmuster oder beim Arbeitspensum beinhalten. Auch eine vorübergehende Änderung von Pflichten und Aufgaben kann in Betracht kommen.

Ärztliche Freigabe vor der Rückkehr an die Arbeit

Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufgaben neben der gemeinsamen Planung der Rückkehr mit der Führungskraft möglicherweise auch eine ärztliche Freigabe vor der Rückkehr an die Arbeit von Bedeutung. Falls die Arbeit schwere Hebevorgänge oder andere Kraftanstrengungen beinhaltet, müssen Herz und Lunge ärztlich untersucht werden, bevor diese Tätigkeiten wieder ausgeübt werden sollte. Bei einer Arbeit in einem sicherheitskritischen Bereich sind eventuell andere Untersuchungen erforderlich, etwa ein Sehtest oder die Bewertung der kognitiven Fähigkeiten. Bei Vorerkrankungen, die sich durch COVID-19 verschlimmert haben, müssen Arbeitseinschränkungen möglicherweise neu überprüft werden.

Beide Leitfäden unterstreichen, dass die Unterstützung durch Führungskräfte und eine gemeinsame Vorbereitung der Rückkehr, flexible Anpassungen der Arbeit und eine weitere Begleitung auch nach der Rückkehr wichtig Faktoren einer erfolgreichen Wiedereingliederung betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer COVID-19-Erkrankung sind.


Weitere Informationen zu den Leitfäden finden Sie unter folgendem Link.