
Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen
Bewertung der Anwendung der Richtlinie in der Praxis.
SW – 08/2021
In der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 – 2030 hatte die Europäische
Kommission die Barrierefreiheit als Schlüssel zur Wahrnehmung von Rechten,
Autonomie und Gleichheit bezeichnet und für 2022 angekündigt, ein europäisches
Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ einzurichten. Ebenfalls für 2022 hatte sie angekündigt,
die Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang
zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu bewerten und diese
auf Lücken im Anwendungsbereich, im Hinblick auf technologische Fortschritte und
die Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften zu überprüfen.
Die
Europäische Kommission *1 hat nun eine öffentliche Konsultation zur
Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors
eingeleitet, mit der sie die Anwendung der Richtlinie und ihrer
Durchführungsrechtsakte in der Praxis prüfen möchte. Die Konsultation soll
helfen zu beurteilen, inwieweit die Richtlinie
- den
Zugang von Menschen mit Behinderungen zu öffentlichen Dienstleistungen und
Informationen erleichtert und die soziale und digitale Inklusion
verbessert hat,
- angesichts
der einschlägigen Rechtsvorschriften und der technologischen Veränderungen
weiterhin relevant und zweckmäßig ist und
- den Markt für barrierefreien Zugang zum Internet
harmonisiert hat.
Die
Ergebnisse werden in die Überprüfung einfließen und sollen dazu beitragen, die
Auswirkungen der Richtlinie auf die Zugänglichkeit von Webseiten und mobilen
Apps des öffentlichen Sektors zu verbessern. Ferner sollen sie bei möglichen
künftigen Initiativen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang zum
Internet berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Überprüfung möchte die
Kommission im Juni 2022 veröffentlicht. Die Teilnahme an der Konsultation, an
der sich auch die Deutsche Sozialversicherung beteiligen wird, ist bis zum
25. Oktober 2021 möglich.
Während
die Europäische Kommission in der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
zu Recht hervorhebt, dass die Zugänglichkeit von baulichen und virtuellen Umgebungen,
von Informations- und Kommunikationstechnologien, von Gütern und
Dienstleistungen, einschließlich Verkehr und Infrastruktur eine
Grundvoraussetzung für die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist, zeigt der von ihr im
Juli 2021 veröffentlichte Bericht „Europäische Vergleichsdaten zu Europa 2020 und Menschen mit Behinderungen“,
wie groß nach wie vor der Handlungsbedarf ist.
So
waren zum Beispiel in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2018 etwa 50,8 Prozent der Menschen mit
Behinderungen im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig gegenüber 75,0 Prozent
der Menschen ohne Behinderungen. Noch darunter liegt die Beschäftigungsquote
von Frauen mit Behinderungen im Vergleich zu Frauen ohne Behinderungen, sie
betrug auf EU-Ebene 47,8 Prozent im Vergleich zu 68,8 Prozent bei Frauen ohne
Behinderung. Es wird erwartet, dass sich diese Situation durch die COVID-19-Pandemie
weiter verschlechtert.
Die
Europäische Kommission möchte dem unter anderem mit einem Paket zur Verbesserung der
Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen begegnen, dass sie 2022 vorlegen wird. Das Paket soll unter anderem die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der
einschlägigen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Rahmen des Europäischen
Semesters unterstützen, den Austausch von Best Practice zur Stärkung der
Kapazitäten von Arbeitsvermittlungs- und Integrationsdiensten sowie die
Schaffung von Einstellungsperspektiven durch die Bekämpfung von Stereotypen,
die Gewährleistung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz, die Erschließung hochwertiger
Arbeitsplätze in beschützten Beschäftigungsverhältnissen und die Suche nach
Wegen in den offenen Arbeitsmarkt fördern.