Der Rat hat sich positioniert – die Triloge können beginnen.   

UM – 08/2021

Nach der Einigung zum Dossier zur Erweiterung des Mandats zur Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vom 16. Juni dieses Jahres (Verhandlungsmandat EMA) liegen seit Ende Juli nun auch die Ratsmandate für eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufgabenerweiterung des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vor.

Ausrufung einer Pandemie nur mit qualifizierter Mehrheit

Der Verordnungsvorschlag zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zielt darauf, eine koordinierte Reaktion auf Gefahren durch übertragbare Krankheiten, aber auch auf Gefahren chemischen oder biologischen Ursprungs zu gewährleisten. Im Zentrum des Vorschlags steht die Ermächtigung der Europäischen Union (EU), den Pandemiefall selbst ausrufen zu können. Die Entscheidung hierzu soll nach dem Willen der Länder aber durch einen Rechtsakt mit 2/3-Mehrheit erfolgen (siehe Verhandlungsmandat grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren). Die Kommission meint, dies mit einem Durchführungsrechtsakt regeln zu können.

Länder wollen Ko-Vorsitz im Entscheidungsgremium

Gebremst hat der Rat auch bei den Regelungen zur Krisenkoordinierung. Im Koordinierungsgremium – dem Gesundheitssicherheitsausschuss (HSC) – wollen die Länder eine gewichtigere Rolle spielen, als es der Vorschlag der Kommission vorsieht. Geht es nach ihrem Willen, wird im HSC der Vorsitz zwischen Kommission und Rat geteilt. Zudem sollen die Entscheidungen nicht nur mit einfacher, sondern mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden. Schwierige Fragestellungen, so zum Beispiel zur gemeinsamen Beschaffung, sollen zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls im Verfahren zur neuen Krisenbehörde HERA (European Health Emergency Response Authority), weiter diskutiert werden.

Beim Datenschutz wurde nachgeschärft

Das ECDC bekommt den Auftrag, die Mitgliedstaaten bei der Bewertung ihrer Vorsorgekapazitäten und Aufstellung eigener Notfallpläne zu unterstützen und diese in einem EU-Vorsorge- und Reaktionsplan europäisch zusammenzuführen. Mit einem digitalen epidemiologischen Überwachungssystem soll das ECDC zu einem medizinischen Notfallzentrum werden. Das ECDC soll künftig auch Empfehlungen aussprechen können. Bislang war es auf wissenschaftliche Expertise beschränkt. Die Empfehlungen sind zwar nicht rechtsverbindlich, schaffen aber im Zweifel politische Erklärungsnot. Die Änderungen des Rates (siehe Verhandlungsmandat ECDC) an den ursprünglichen Vorschlägen umfassen neben verschärften Bestimmungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten hauptsächlich konkretisierende Zuständigkeiten.

ECDC soll nationale Krisenvorkehrungen nur „begutachten“

Unter dem Eindruck der Pandemie sind die Ratsmitglieder jedoch über den Vorschlag der Kommission für eine Task Force des ECDC, welche die Mitgliedstaaten im Krisenfall und bei der Vorbereitung auf eine gesundheitliche Krise unterstützen soll, hinausgegangen. Die Mitgliedstaaten sympathisieren damit, den Einsatz der Task Force nicht nur auf Krisenzeiten zu beschränken, um die Mitgliedstaaten auf Anfrage bei der Bereitschafts- und Reaktionsplanung und bei der Reaktion auf den Ausbruch übertragbarer Krankheiten zu unterstützen. Auf der Bremse standen die Mitgliedstaaten hingegen beim Prüfrecht des ECDC hinsichtlich der nationalen Pandemiepolitik. Hier hat man sich auf eine „schwächere“ Formulierung geeinigt. Nationale Pandemiepläne und Notfallkapazitäten sollen vom ECDC nicht bewertet, sondern lediglich begutachtet werden.

Nächste Etappe: HERA

Die geeinten Verhandlungspositionen des Rates sind ein wichtiger Meilenstein zur verbesserten Koordination und Prävention von gesundheitlichen Notlagen in Europa. Die Änderungswünsche des Rates machen einerseits deutlich, dass die Mitgliedstaaten die ihr zustehenden Kompetenzen für die Gestaltung der Gesundheitsschutzes selbstbewußt einfordern. Andererseits ist der Schock der Corona-Pandemie zu spüren, der den Ländern in den Gliedern steckt. Die Stärkung europäischer Institutionen und Gestaltungskompetenzen in dem hier angedachten Ausmaß wäre in einem Kernbereich der Gesundheitspolitik sonst nur schwer vorstellbar. In einem nächsten Schritt soll zudem die Krisenbehörde HERA aufgebaut werden. Die Kommission will ihren Verordnungsvorschlag dazu am 14. September präsentieren.


Mit den vorliegenden Ratsmandaten kann nun das gesamte erste Legislativpaket zur Europäischen Gesundheitsunion in den Trilogen verhandelt werden. Diese werden voraussichtlich im September beginnen. Das Europäische Parlament wird die Gesetzesverfahren nutzen, um eigene Legislativwünsche unterzubringen.