Lücken zwischen aktiver Erwerbsphase und Rentenzugang.

VS – 08/2021

In den vergangenen Jahren haben, mit Ausnahme von Polen und Rumänien, alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Alterssicherungssystemen eine Anpassung der Regelaltersgrenze von Frauen an die der Männer beschlossen. In Österreich beginnt diese Anpassung von 60 auf 65 Jahre im Jahr 2024 und wird im zweiten Halbjahr 2033 abgeschlossen sein.

Von der Altersgrenze kann jedoch nicht zwangsläufig eine Aussage über den Verbleib im Erwerbsleben abgeleitet werden. Altersgrenze, tatsächlicher Zeitpunkt des Renteneintritts und das Ende der aktiven Erwerbsphase können deutlich voneinander abweichen. In vielen europäischen Ländern, so auch in Österreich und Deutschland, gilt dies insbesondere für Frauen.

Bestehende Lücken zwischen dem Ende der Erwerbsphase und dem Renteneintritt

Die österreichischen Forschungsinstitute, Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) und Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA), haben hierzu die gemeinsame Studie „Erwerbsaustritt, Pensionsantritt und Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024“ publiziert.

Die Analyse des Rentenzugangs von Frauen in Österreich seit 2010 zeigt, dass große zeitliche Lücken zwischen der Beendigung der Beschäftigung und dem Zeitpunkt des Rentenzugangs bestehen. Aktuell erfolgt nur bei knapp der Hälfte der Frauen der direkte Rentenzugang aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus. Im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sind es nur ein Drittel der Frauen. Auch hinsichtlich der Betriebsgröße zeigen sich deutliche Unterschiede. Der Rentenzugang aus Großbetrieben erfolgt zu zwei Dritteln direkt, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten hingegen nur zu einem Drittel. Ebenso bestehen signifikante Unterschiede hinsichtlich der Qualifizierung und des Lohnniveaus. Bei besser entlohnenden Betrieben kommt es häufiger zum direkten Rentenzugang aus der Erwerbstätigkeit. Frauen mit Lücken von bis zu fünf Jahren stammen häufiger aus Betrieben mit niedrigem Entlohnungsniveau.

Des Weiteren wird in der Analyse anhand von qualitativen Betriebsfallstudien sowohl die konkrete betriebliche als auch die individuelle Sicht der dort beschäftigten Frauen auf die Anhebung der Altersgrenze untersucht. Auch hier ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen. So sind insbesondere die untersuchten Betriebe aus den Branchen Pflege, Einzelhandel und Gebäudereinigung auf die Anhebung der Altersgrenze für Frauen unzureichend vorbereitet. Diese setzen bisher kaum auf notwendige Anpassungsmaßnahmen, wie etwa zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit oder zur altersgerechten Umgestaltung der Arbeitsplätze. Die zusätzlich interviewten erwerbslosen Frauen sehen – vor allem aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme und des Alters – bereits jetzt wenig Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden beziehungsweise bis 60 Jahre einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Erhöhung der Regelaltersgrenze führt nicht automatisch zu einer Verlängerung der aktiven Erwerbsphase

Damit eine Erhöhung der Regelaltersgrenze zu einem signifikanten Anstieg der aktiven Erwerbsphase von Frauen führt, bedarf es nach Ansicht der Autorinnen der Studie einer altersgerechten und auf die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit ausgerichteten Anpassung der Arbeitswelt. Darüber hinaus benötigen kleine und mittlere Betriebe für diese notwendigen Anpassungsmaßnahmen zielgerichtete und leichtzugängliche Beratungsangebote.

Die Ergebnisse der Analyse lassen sich auf Deutschland übertragen. Damit die Erhöhung der Regelaltersgrenze zu einer Verlängerung der Erwerbsphase führt, bedarf es der Begleitung durch vielfältige präventive Maßnahmen. Insbesondere bei KMU besteht hierbei ein besonderer Beratungsbedarf, wie der erste Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz* darlegt.