Einkommen als Plattformarbeiter nur selten sozialversichert
CEPS-Studie untersucht Geschäftsmodelle der Plattformen.
Dr. S-W – 09/2021
In
einer Studie für die Europäische Kommission gibt das „Centre for European Policy Studies“
(CEPS) einen sehr informativen Überblick über die Geschäftsmodelle der
digitalen Arbeitsplattformen in der EU. Aus Sicht der Sozialversicherung
besonders wichtig ist das Kapitel über Arbeitsbedingungen.
Plattformen, die in mehreren Mitgliedstaaten
aktiv sind, versuchen in der Regel, ihr Geschäftsmodell auch einheitlich in
allen Mitgliedstaaten anzuwenden – einschließlich der Klassifizierung des
Beschäftigungsstatus der Personen, die über sie arbeiten. So werden z.B. alle
Fahrer des Konzerns Takeaway (u.a. Lieferando in Deutschland und Thuisbezorgd
in den Niederlanden) als Arbeitnehmer beschäftigt, während dies bei anderen
Plattformen wie Deliveroo oder UberEats nicht der Fall ist. Ein Sonderfall ist
die Plattform Wolt, die generell nur mit Selbständigen arbeitet, in Deutschland
allerdings seine Fahrer als Arbeitnehmer behandelt.
Ein zentrales Ergebnis der Studie ist die
Feststellung, ca. 80% der Plattformen ausschließlich Selbständige einsetzen
bzw. vermitteln. Der Marktanteil dieser Plattformen ist so groß, dass ca. 95%
aller Einkünfte von Plattformarbeitern über sie erwirtschaftet werden. Dies
zeigt ganz klar, dass trotz einzelner gegenläufiger Trends die überwiegende
Anzahl der Plattformarbeiter immer noch ihre Tätigkeit als Selbständige
ausüben, wenn auch vielleicht nur als Scheinselbständige. Nur eine kleine
Anzahl von Plattformen arbeitet mit abhängig Beschäftigten, und das fast
ausschließlich bei lokal gebundenen Lieferdiensten. Genau das ist der Sektor,
in denen immer wieder Gerichtsurteile den Status zugunsten eines
Beschäftigungsverhältnisses (re-) qualifizieren.
Als Konsequenz der überwiegenden Einstufung
als Selbständige verfügt nur ein verschwindend geringer Anteil der
Plattformarbeiter über eine Arbeitslosenversicherung; 97% aller Einkünfte sind
nicht geschützt. Ausnahmen findet man vor allem in Deutschland und in den
Niederlanden. Auf ähnliche Verhältnisse trifft man auch in anderen Zweige der
Sozialversicherung, wiederum mit einer Ausnahme: der Unfallversicherung.
Immerhin 23% der Plattformen bieten ihren selbständigen Plattformarbeitern eine
Unfallversicherung an, z.B. in Partnerschaft mit dem Versicherungsunternehmen
AXA. Die Studie lässt ausdrücklich offen, ob das Niveau dieser Absicherung dem
einer gesetzlichen Unfallversicherung vergleichbar ist.