Angemessene Renten benötigen angemessene Beiträge
Plädoyer für höhere Mindestbeiträge zu den Betriebsrenten in Großbritannien
VS – 10/2021
Die Vorsitzende
der britischen Pensions and Lifetime Savings Association (PLSA), Emma Douglas, plädiert
die Mindestbeiträge zu den Betriebsrenten in Großbritannien bis 2030 auf zwölf
Prozent (je sechs Prozent für Arbeitgeber und Beschäftigte) zu erhöhen. Nur so könne
eine angemessene Rente ermöglicht werden. Aktuell liegen die Mindestbeiträge
bei acht Prozent (drei Prozent für die Arbeitgeber und fünf Prozent für die
Beschäftigten).
Automatische Einbeziehung in die Betriebsrente - eine Erfolgsgeschichte
Die in
Großbritannien in 2008 beschlossene und bis 2018 vollständig umgesetzte automatische
Einbeziehung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in die betriebliche
Altersvorsorge, verbunden mit der Möglichkeit diese abzulehnen (opting-out),
hat die Verbreitung der Betriebsrenten deutlich gefördert. Heute verfügen 10 Millionen zusätzliche Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen über eine Betriebsrente.
Angemessene Betriebsrenten - der neue Slogan
Nach der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gilt es nun deren Angemessenheit in den Fokus zu nehmen. Neben der zu geringen Mindestbeitragshöhe sieht die PLSA die Einkommensuntergrenze
von 10.000 britischen Pfund als problematisch an. Dies führt zu einer unzureichenden
Absicherung von Niedrigverdienern. Hierzu zählen insbesondere Teilzeitbeschäftigte,
bei denen es sich mehrheitlich um Frauen handelt.
Daher
fordert die PLSA, dass Beiträge ab dem ersten Pfund des Verdienstes gezahlt
werden. Auch gilt es möglichst die gesamte Erwerbsphase in die Betriebsrente
einzuzahlen. Deshalb schlägt die PLSA eine Herabsetzung des Alters für die
automatische Einbeziehung von derzeit 22 Jahre auf 18 Jahre vor. Nach Ansicht
der PLSA sind diese Maßnahmen notwendig, damit möglichst viele Menschen in
Großbritannien eine angemessene, den Lebensstandard absichernde Rente erhalten.
Um die Kosten für die Unternehmen und die Beschäftigten im niedrigen
Lohnbereich nicht zu stark zu erhöhen, schlägt die PLSA vor, dass im unteren
Lohnbereich ein niedriger Beitragssatz gewählt werden kann. Eine Art
Opt-Down-Mechanismus für die Beschäftigten.