Plädoyer für höhere Mindestbeiträge zu den Betriebsrenten in Großbritannien

VS – 10/2021

Die Vorsitzende der britischen Pensions and Lifetime Savings Association (PLSA), Emma Douglas, plädiert die Mindestbeiträge zu den Betriebsrenten in Großbritannien bis 2030 auf zwölf Prozent (je sechs Prozent für Arbeitgeber und Beschäftigte) zu erhöhen. Nur so könne eine angemessene Rente ermöglicht werden. Aktuell liegen die Mindestbeiträge bei acht Prozent (drei Prozent für die Arbeitgeber und fünf Prozent für die Beschäftigten).

Automatische Einbeziehung in die Betriebsrente - eine Erfolgsgeschichte

Die in Großbritannien in 2008 beschlossene und bis 2018 vollständig umgesetzte automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in die betriebliche Altersvorsorge, verbunden mit der Möglichkeit diese abzulehnen (opting-out), hat die Verbreitung der Betriebsrenten deutlich gefördert. Heute verfügen 10 Millionen zusätzliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über eine Betriebsrente.

Angemessene Betriebsrenten - der neue Slogan

Nach der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge gilt es nun deren Angemessenheit in den Fokus zu nehmen. Neben der zu geringen Mindestbeitragshöhe sieht die PLSA die Einkommensuntergrenze von 10.000 britischen Pfund als problematisch an. Dies führt zu einer unzureichenden Absicherung von Niedrigverdienern. Hierzu zählen insbesondere Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich mehrheitlich um Frauen handelt.

Daher fordert die PLSA, dass Beiträge ab dem ersten Pfund des Verdienstes gezahlt werden. Auch gilt es möglichst die gesamte Erwerbsphase in die Betriebsrente einzuzahlen. Deshalb schlägt die PLSA eine Herabsetzung des Alters für die automatische Einbeziehung von derzeit 22 Jahre auf 18 Jahre vor. Nach Ansicht der PLSA sind diese Maßnahmen notwendig, damit möglichst viele Menschen in Großbritannien eine angemessene, den Lebensstandard absichernde Rente erhalten.

Um die Kosten für die Unternehmen und die Beschäftigten im niedrigen Lohnbereich nicht zu stark zu erhöhen, schlägt die PLSA vor, dass im unteren Lohnbereich ein niedriger Beitragssatz gewählt werden kann. Eine Art Opt-Down-Mechanismus für die Beschäftigten.